Diebstahl im Urlaub – und nun?

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Diebstahl von Portemonnaie aus Rucksack

Urlaub, das bedeutet für viele: Erholung, Entspannung und eine sorglose Zeit. Doch auch im Urlaub ist Vorsicht geboten. Vor allem an beliebten Touristenmagneten ist das Diebstahlrisiko hoch. Es reicht ein Moment der Unachtsamkeit – und schon ist die Tasche mit Bargeld, Fotokamera und anderen Wertsachen weg. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich am besten vor Dieben und Einbrechern schützen können und wie Sie vorgehen sollten, wenn tatsächlich etwas passiert. Denn ein Diebstahl ist zwar ärgerlich, jedoch müssen Sie deshalb nicht Ihren Urlaub abbrechen.

1Tipps zum Diebstahlschutz

Vor dem Urlaub:

  • um eine Versicherung gegen Diebstahl im Ausland kümmern und die genauen Versicherungsbedingungen abklären
  • Kopien von allen wichtigen Dokumenten anfertigen (Ausweispapiere, Flugtickets, Fahrtkarten, Geld- und Krankenkassenkarte) und an einem sicheren Ort aufbewahren
  • die wichtigsten Adressen und Telefonnummern notieren (z.B. Notfallnummer der Bank)
  • möglichst wenig Wertsachen mitnehmen

Im Urlaub:

  • nicht zu viel Bargeld dabeihaben, besser immer wieder kleinere Beträge abheben
  • Dokumente, Bargeld und Bankkarten im Hotelsafe oder in einem guten Versteck im Hotelzimmer verstauen; an der Rezeption nach einem hauseigenen Tresor fragen
  • nur das für den Tag nötige Geld bei sich tragen (möglichst nah am Körper und nicht im Rucksack oder in einer umgehängten Handtasche)
  • ggf. „Geheimbehälter“ (z.B. in Form unauffälliger Konservendosen) oder Schlösser für Handtaschen/Rucksäcke nutzen
  • wenn Wertsachen mit zum Strand genommen werden, diese möglichst in einer speziellen wasserdichten Schutzhülle aufbewahren und mit ins Wasser nehmen
  • Wertsachen getrennt voneinander aufbewahren
  • kein Gepäck und keine Wertsachen im Auto lassen
  • Wertsachen nicht die ganze Zeit gut sichtbar mit sich herumtragen, um keine Aufmerksamkeit darauf zu lenken
  • Geldautomaten in dunklen Gassen oder abgelegenen Vierteln meiden
  • Geld tagsüber und an belebten Orten abheben, dabei immer das Tastenfeld bei der Eingabe Ihrer PIN verdecken

2Nach dem Diebstahl was ist zu tun?

Polizei informieren & Anzeige erstatten

Informieren Sie die örtliche Polizei schnellstmöglich über den Diebstahl, nachdem Sie diesen festgestellt haben. Sollten Sie sich während des Diebstahls in einem Hotel befinden, so können Sie sich auch zunächst an das Hotelpersonal wenden. Dieses verständigt dann die Polizei. Das ist wichtig, damit der Diebstahl dokumentiert wird und Sie einen Nachweis für Ihre deutsche Versicherung haben. Zudem ist die Bestätigung der ausländischen Behörden Voraussetzung dafür, dass Sie in Deutschland einen Antrag auf neue Ausweisdokumente (wie Personalausweis, Reisepass und Führerschein) stellen können.

Liste der gestohlenen Gegenstände erstellen

In den meisten Fällen müssen Sie direkt bei der Polizei eine Liste der gestohlenen Gegenstände, die der Dieb Ihnen entwendet hat, erstellen. Häufig können Sie das auch auf Deutsch tun, dies ist jedoch abhängig vom jeweiligen Land, in dem Sie Urlaub machen.

Nach Ihrer Rückkehr müssen Sie für Ihre Versicherung eine weitere Stehlgutliste erstellen, die mit der der Polizei vor Ort übereinstimmen sollte, um weitere Fragen zu vermeiden und eine schnelle Prüfung zu gewährleisten. Fügen Sie Rechnungen und Kaufbelege hinzu, sofern Sie diese noch besitzen.

Versicherung direkt vor Ort informieren

Nachdem Sie die Polizei informiert haben, sollten Sie auch Ihre deutsche Versicherung von dem Diebstahl in Kenntnis setzen. Warten Sie damit nicht erst, bis Sie wieder in Deutschland sind, denn sonst riskieren Sie, Ihre Ansprüche auf Schadensersatz bei der Versicherung zu verlieren. Jede Versicherung hat eine spezielle Schadenshotline für solche Notfälle, die 24 Stunden erreichbar ist. Zudem haben Sie meist auch die Möglichkeit, den Diebstahl per E-Mail oder über ein Online-Formular bei Ihrer Versicherung zu melden.

Giro- oder Kreditkarte sperren

Wenn Ihnen Bankkarten gestohlen wurden, müssen Sie diese schnellstmöglich sperren lassen, um den Dieben den Zugang zu Ihrem Konto zu verwehren. Sie können dafür jederzeit den zentralen Sperr-Notruf kontaktieren: 116 116. Dieser ist aus dem Ausland über die jeweilige Landesvorwahl für Deutschland erreichbar, meist ist dies die 0049. Sie erreichen den Sperr-Notruf auch unter der Rufnummer: 0049 30 4050 4050. Anrufe aus dem Ausland sind kosten­pflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/­Netz­betreibers.

Damit Sie Ihren Urlaub auch weiterhin genießen können, können Sie sich sogar eine Ersatz-Kreditkarte an Ihren Urlaubsort bestellen. In der Regel erhalten Sie von der Förde Sparkasse inner­halb von 48 Stunden eine Notfall­karte oder Notfall­geld.

Neue Pässe & Ausweise ausstellen lassen

Falls auch Ihre Ausweisdokumente gestohlen wurden, können Sie in der Deutschen Botschaft oder dem Deutschen Konsulat einen vorläufigen neuen Ausweis ausstellen lassen. Das ist vor allem für Ihre Einreise zurück nach Deutschland wichtig – insbesondere, wenn Sie mit dem Flugzeug zu Ihrem Urlaubsort gereist sind. Eine Übersicht über die Standorte der Deutschen Botschaft finden Sie beim Auswärtigen Amt. Einen neuen Führerschein können sich allerdings erst zurück in Deutschland ausstellen lassen.

Ist Ihnen im Ausland auch ein Mitgliedsausweis (z.B. von der Bibliothek oder dem Fitnessstudio) gestohlen worden, sollten Sie auch diese Unternehmen direkt über den Diebstahl informieren. Andernfalls müssen Sie, je nach Vertragskondition, ggf. selbst für den dadurch entstandenen Schaden oder für einen Ersatz aufkommen. Zudem müssen Sie Ihre Krankenversicherung beim Verlust der Versichertenkarte informieren, um zeitnah eine neue ausgestellt zu bekommen.

3Welche Versicherung zahlt beim Diebstahl im Urlaub?

Die Hausratversicherung

Meist haftet Ihre Hausratversicherung für einen Diebstahl im Ausland. Das gilt allerdings nur, wenn die Versicherung eine Außenversicherung beinhaltet. Bei den meisten Hausratversicherungen ist dies der Fall.

Zum Hausrat, der auf Reisen mitgenommen wird, zählen zum Beispiel: Technische Geräte und Unterhaltungselektronik, Koffer, Schmuck und Uhren, Bargeld und Geldkarten.

Wichtig: Bei der Hausratversicherung gibt es für Wertgegenstände jeweils bestimmte Entschädigungsgrenzen, sie sind also nur bis zu einem festgelegten Höchstbetrag abgesichert.

Über die Hausratversicherung sind nur Diebstahl durch Raub und Einbruchdiebstahl im Ausland abgedeckt. Taschendiebstahl ist nicht mitversichert. Zudem ist der Schutz über die Hausratversicherung bei manchen Versicherern im Ausland zusätzlich eingeschränkt. Vor Beginn Ihres Urlaubs sollten Sie die Bedingungen Ihrer Hausratversicherung genau überprüfen.

Voraussetzungen für die Hausratversicherung im Ausland:

  • Die Versicherung gilt nur über einen bestimmten Zeitraum (i.d.R. drei Monate Auslandsaufenthalt).
  • Der Diebstahl darf nicht durch grob fahrlässiges Handeln begünstigt worden sein (dazu zählt z.B. ein geöffnetes Fenster, wodurch den Dieben der Zugang in Ihr Hotelzimmer leichter gemacht wurde).
  • Diebstahl aus dem Auto: Handy, Geldbeutel und Kamera dürfen im Auto nicht gut sichtbar herumliegen. Ansonsten kann die Versicherung die Schadensregulierung ablehnen: Denn Wertsachen und teure Geräte sollten grundsätzlich nicht im Auto gelassen werden.
  • Einbruch ins Hotel: Bricht jemand in ein festes Gebäude ein, z.B. in Ihr Hotelzimmer oder in Ihre Ferienwohnung, übernimmt die Versicherung die Kosten für die gestohlenen Gegenstände.
  • Einbruch in ein nicht festes Gebäude: Wenn Ihr Hausrat sich auf Reisen nicht in einem festen Gebäude befindet, also z.B. in Schiffskabinen, Zugabteilen, Krankenzimmern, im Zelt oder Ihrem verschlossenen Auto, besteht nur ein eingeschränkter bzw. eventuell sogar gar kein Versicherungsschutz.

Wichtig ist auch, dass Sie die Höhe der Versicherungssumme richtig festgelegt haben. Die Versicherung haftet nur für Schäden durch Diebstahl bis zu einer bestimmten Höhe. Das sollten Sie ebenfalls in Ihren Konditionen überprüfen. Übrigens: Bei Geschäftsreisen gelten unter Umständen andere Bedingungen.


Die Reisegepäckversicherung

Für Schäden durch Diebstähle im Ausland kann auch eine Reisegepäckversicherung aufkommen. Diese muss jedoch für jeden Urlaub individuell vor der Reise abgeschlossen werden.

Versicherte Gegenstände: Alle Gegenstände des persönlichen Reisebedarfs, aber auch Ausweispapiere, Gastgeschenke und Souvenirs, die Sie auf der Reise kaufen.

Nicht eingeschlossen sind: Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Urkunden, Antiquitäten, Kunst- und Liebhabergegenstände, Kontaktlinsen und andere medizinische Hilfsmittel (z.B. Prothesen).

Beim Diebstahl Ihres Reisegepäcks im Ausland zahlt die Reisegepäckversicherung die entstehenden Kosten. Das gilt aber nur, wenn Sie das Gepäck beim Diebstahl im Auge gehabt haben. Voraussetzung ist auch hier, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Lassen Sie Ihre Kamera beispielsweise in einem Café liegen und sie wird dann gestohlen, verfällt der Versicherungsschutz. Die Reisegepäckversicherung haftet bei Diebstahl und zusätzlich auch bei Beschädigungen Ihres Gepäcks.


Unser Tipp: Viele Versicherer, wie auch unser Partner die Provinzial, bieten komplette Pakete mit diversen Reiseversicherungen an. Diese enthalten je nach Auswahl die gängigsten Leistungen und kosten im Vergleich zu den Einzel- oder Jahrespolicen deutlich weniger. Das Travel-Premium-Paket der Provinzial beispielsweise, welches bis zu vier Versicherungen enthält (Reiserücktritt-, Reisegepäck-, Reiseabbruch- und Auslandsreise-Krankenversicherung), können Sie schon ab einmaligen 37,- Euro abschließen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

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