In letzter Zeit sieht man sie immer häufiger durch die Straßen flitzen: Elektrische Tretroller. Am dem 15. Juni 2019 ist die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) für die sogenannten E-Roller oder E-Scooter bundesweit in Kraft getreten. Unter bestimmten Voraussetzungen sind die elektrischen Roller nun für den Straßenverkehr zugelassen. Wir zeigen Ihnen, was Sie alles rund um die E-Scooter wissen müssen.
Was ist ein E-Roller?
Auf den ersten Blick sehen E-Roller aus wie ganz normale Tretroller. Doch um eine Straßenzulassung zu bekommen, gibt es einige Vorgaben, die der elektrische Tretroller erfüllen muss. Ähnlich wie ein Fahrrad benötigt der E-Roller:
- ein Frontlicht
- ein Schlusslicht
- Rückstrahler
- Seitenreflektoren
- zwei voneinander unabhängige Bremsen
- eine Klingel
- ein Blinker
- eine Lenk- oder Haltestange
Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf lediglich 6 km/h bis max. 20 km/h betragen. Die Leistungs muss auf 500 Watt begrenzt sein (1200 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen). Die E-Scooter sind besonders für Kurzstrecken in der Stadt geeignet, da eine Akkuladung für eine Reichweite von etwa 15 bis 30 km ausreicht.
Hier finden Sie eine Liste aller Hersteller, die vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) für ihre Elektrokleinstfahrzeuge eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erhalten haben.
Wer darf mit dem E-Roller fahren?
Um einen E-Roller fahren zu dürfen, muss man mindestens 14 Jahre alt sein. Eine gültige Fahrerlaubnis ist nicht notwendig. Auch eine Helmpflicht gibt es bislang noch nicht. Aufgrund der Geschwindigkeit wird jedoch das Tragen eines Helmes zur eigenen Sicherheit empfohlen. Mit dem E-Scooter dürfen Sie auf Radwegen, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen oder – falls diese nicht vorhanden sind – auf der Straße oder außerorts auf dem Seitenstreifen fahren. Das Fahren auf dem Gehweg oder in einer Fußgängerzone ist nicht gestattet. Auch wenn der Motor ausgeschaltet wird, darf nur auf den vorgesehenen Verkehrsflächen gefahren werden. Ebenfalls verboten ist die Mitnahme von Personen und Gegenständen auf dem Trittbrett, das Anhängen an andere Fahrzeuge sowie Behinderungen und Gefährdungen.
Was muss sonst noch beachtet werden?
Wie jedes motorisierte Fahrzeug im Straßenverkehr braucht auch ein E-Scooter eine gültige Versicherungsplakette, die am Roller unterhalb der Rückleuchte angeklebt werden muss. Die Kosten belaufen sich je nach Versicherungsanbieter auf ca. 40 Euro im Jahr. Zudem könn en Sie Ihren E-Scooter durch eine Kaskoversicherung zusätzlich gegen Diebstahl versichern. Hierfür können Sie mit 20 bis 40 Euro pro Jahr rechnen.
Hinweis: Elektro-Tretroller sind in der Regel nicht in der Privathaftpflicht (PHV) mitversichert. Ähnlich wie Mofas werden sie als Kraftfahrzeuge eingestuft, weil sie einen Motor haben. Aus diesem Grund greift in den meisten Versicherungspolicen die sogenannte „Benzinklausel“: Sie schließt alle Kfz, die schneller sind als 6 Stundenkilometer, vom Deckungsschutz der Privathaftpflichtversicherung. Dabei ist es egal, ob das Kfz einen Benzin-, Diesel- oder Elektromotor besitzt. Dies gilt auch im Ausland! Wenn Sie also mit dem E-Roller einen Unfall bauen, müssen Sie den Schaden komplett aus eigener Tasche zahlen. Bei Verkehrsunfällen können sich die Kosten dafür schnell auf mehrere Tausend Euro belaufen. Elektrofahrräder (E-Bikes) werden übrigens meist wie herkömmliche Fahrräder versichert – allerdings nur, solange der Motor lediglich bis zu maximal 25 km/h mitarbeitet.
Kaufen oder Mieten?
Einen E-Scooter kann man aktuell für 500 bis 5000 Euro käuflich erwerben – zum Beispiel bei der Kieler Firma Scuddy, die vor 3 Jahren durch ihren Auftritt in der Fernsehsendung „Die Höhle der Löwen“ bekannt wurde. Der Preis für einen E-Roller ist abhängig von dem jeweiligen Hersteller und der Ausstattung. Achten Sie beim Kauf darauf, ob der E-Roller wirklich alle Voraussetzungen erfüllt, die für eine Betriebserlaubnis notwendig sind. Andernfalls dürfen Sie Ihren Scooter nur auf einem Privatgelände fahren, da ansonsten hohe Bußgeldstrafen folgen können.
Wer das Fahren mit einem Elektro-Tretroller gern erstmal ausprobieren möchte, kann auch auf spezialisierte Sharing-Dienste zurückgreifen. In vielen großen Städten in Deutschland gibt es bereits einige Anbieter, bei denen E-Scooter für einen bestimmte Zeit gemietet werden können. Meistens gibt es Hotspots an Bushaltestellen und Bahnstationen, an denen E-Scooter bereitstehen. Freie Roller können über eine Smartphone-App geortet und entsperrt werden. Im Juli ist zum Beispiel im Lübecker Stadtgebiet und in Travemünde das erste Verleihsystem gestartet. Die Roller werden in Zusammenarbeit mit dem Stadtverkehr Lübeck angeboten.
Wie gefährlich sind E-Roller?
Die Teilnahme am Straßenverkehr bringt immer ein Risiko mit sich. Bislang gibt es noch keine aussagekräftigen Zahlen zu Unfällen mit E-Rollern. Gesundheitsexperten warnen jedoch vor einem erhöhten Verletzungsrisiko durch E-Tretroller. Hauptgefahren sind Kollisionen mit Gehsteigkanten, Abbiegeunfälle und Spurrillen. Zudem sind E-Roller im Straßenverkehr noch ungewohnt, sodass andere Verkehrsteilnehmer diese häufig übersehen. Deshalb ist es ratsam, sich mit einem Helm zu schützen. Des Weiteren sollten Sie nicht alkoholisiert mit dem E-Scooter fahren. Hier gelten die gleichen Promille-Grenzen wie beim Autofahren. Wichtig: Unter 21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit müssen sich an die Null-Promille-Grenze halten. Es gelten die einschlägigen Straf- und Bußgeldregelungen zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr.
Die Zukunft des E-Rollers
Wie der elektrische Roller sich auf deutschen Straßen entwickelt, muss weiter beobachtet werden. Wer nicht so gern Fahrrad fährt, für den bietet der elektrische Tretroller auf jeden Fall eine Alternative. Weil die E-Roller handlich und häufig sogar zusammenklappbar sind, lassen sie sich problemlos in Bus und Bahn mitnehmen. Informieren Sie sich jedoch vorher, ob die regionalen Verkehrsbetrieben eine Mitnahme gestatten. Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hofft darauf, dass zukünftig viele Bürger die E-Roller in Kombination mit öffentlichen Verkehrsmitteln nutzen. Denn dies würde nachhaltig zur Luftverbesserung beitragen.
Aufklärung finde ich gut und wichtig, sonst stolpern wir irgendwann über Roller, wie in Berlin-Mitte. Leider gibt es zu viele Uneinsichtige, die meinen, sie dürften auf Gehwegen fahren (so erlebt in Stuttgart) und es gibt leider auch schwarze Schafe bei Händlern….Stichwort Versicherungspflicht. Daher finde ich Euren Blog Beitrag wichtig und gut. Grüße aus Kiel, noch bekommen wir das nicht so mit, was in Hot Spots wie Paris und Berlin abgeht…Grundsätzlich sind Scooter als Teil eines Mobilitätskonzeptes begrüßenswert.