Ferienzeit – Ein Überblick der Top 3 Reiseversicherungen

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Reiseversicherung

Generell sind die Sommermonate des Deutschen liebste Urlaubszeit. Und ob Sie nun auf Mallorca am Pool rumlümmeln, beim Backpacking in Asien historische Tempel besichtigen, eine All-inclusive Nil-Kreuzfahrt machen oder oder oder… Aber wie sieht es aus, wenn ich im Auslandsurlaub krank werde? Was passiert, wenn ich meine bereits gebuchte Reise kurzfristig doch nicht antreten kann? Was ist, wenn mein Koffer verloren geht? Passieren kann immer irgendetwas. Doch vor vielen ungewollten Situationen kann man sich mit den wichtigsten Reiseversicherungen auch schon für kleines Geld absichern.

Die drei wichtigsten Reiseversicherungen

… zeigen wir Ihnen und erläutern, worauf Sie achten sollten und wie Sie gegebenenfalls kräftig sparen und dennoch eine gute Absicherung mit im Gepäck haben.

Reisekrankenversicherung

ausgestreckte Beine liegen am Strand, Sonnenschirme und Meer sind zu sehen
Im Urlaub um nichts kümmern. Auch wenn was passiert. Die UKV Auslandsreise-Kranken­versicherung sichert Sie rundum ab und zahlt zu 100 Prozent – von ärztlicher Versorgung bis Rück­transport.

Die wohl wichtigste aller Reiseversicherungen! Sind Sie gesetzlich krankenversichert? Dann sollten Sie unbedingt eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abschließen. Warum? Weil die gesetzlichen Krankenkassen vor allem in Nicht-EU-Ländern und Ländern, die kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben, nur einen geringen bis keinen Schutz bieten. Diese Zusatzversicherung kostet in der Regel zwischen 10,- und 12,- € im Jahr. Senior:innen zahlen etwas mehr, meist zwischen 15,- und 30,- €. Privatversicherte sollten rechtzeitig vor Reisebeginn bei ihrer Krankenkasse erfragen, inwieweit der Versicherungsschutz auch im jeweiligen Ausland greift. Mitunter ist auch für privat Krankenversicherte eine Zusatzversicherung angebracht.

Stichwort Corona:

Prüfen Sie Ihre Versicherungsunterlagen, um zu erfahren, ob Ihre Reisekrankenversicherung eine Corona-Infektion abdeckt. In den Versicherungsbedingungen finden Sie alle Informationen zu versicherten Leistungen und entspr. Ausschlüssen.

Grundsätzlich gilt: Eine Reisekrankenversicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz im Fall einer neu auftretenden Erkrankung im Ausland. In vielen Fällen sind Sie somit auch im Fall einer Corona-Infektion versichert.

  • Jahrespolice – Auslandsreisekrankenversicherung (Einzelpersonen bis 65 Jahre ab 11,50 € pro Jahr, ab 65 Jahre 39,50 € pro Jahr)

Reiserücktrittsversicherung

Eine Reiserücktrittsversicherung schließt man ab, um Stornierungsgebühren abzuwenden, falls man eine Reise kurzfristig und unerwartet, beispielsweise wegen Krankheit, nicht antreten kann. Der Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft stellen einer Kundin oder einem Kunden in der Regel anteilige Stornokosten in Rechnung. Diese können sich, je nach Zeitpunkt des Rücktritts, auf bis zu 90 % des Reisepreises belaufen. Die Selbstbeteiligung bei der Reiserücktrittsversicherung ist ein Betrag, den der/die Versicherungsnehmer:in im Leistungsfall selbst zahlt bzw. um dessen Höhe die Auszahlungssumme reduziert wird. Die Kosten für eine Reiserücktrittsversicherung variieren natürlich je nach Anbieter und enthaltenen Leistungen. Zur Orientierung können Sie sich grob an den folgenden Preisen orientieren:

  • Einzelpolice ohne Reiseabbruch (Beispiel: Reisepreis bis 600 € ab ca. 29 €)
  • Einzelpolice inkl. Abbruch (Beispiel: Reisepreis bis 600 € ab ca. 31 €)

Besonders wichtig ist hier der Vergleich der Rücktrittsbedingungen! Nicht jeder Rücktrittsgrund wird akzeptiert  in diesem Zusammenhang spielt das Wort „unerwartet“ eine tragende Rolle.

Gepäckversicherung

Reiseversicherungen Reisegepäckversicherung
Wenn das Gepäck abhandenkommt, beschädigt oder zerstört wird, hilft eine Gepäckversicherung.

Ist Ihnen das schon einmal passiert? Man steht schon eine halbe Ewigkeit am Gepäckband und der eigene Koffer ist einfach nicht dabei. Nach Rücksprache mit dem verantwortlichen Flughafenpersonal ist klar  der Koffer ist weg! Eine Reisegepäckversicherung können Sie einzeln oder in Kombination mit anderen Policen abschließen. Ein Leistungsanspruch im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme besteht meist, wenn das Gepäck durch einen der folgenden Gründe abhandenkommt, beschädigt oder zerstört wird:

  • Durch ein „Elementarereignis“, wie z.B. Blitzschlag, Feuer, Sturm oder Überschwemmung
  • Durch eine Straftat, wie z.B. Raub, vorsätzliche Sachbeschädigung, Diebstahl, räuberische Erpressung
  • Bei der Aufbewahrung durch ein Beförderungsunternehmen oder einen Beherbergungsbetrieb, wie z.B. Ihr Hotel
  • Durch einen Verkehrs- oder Personenunfall

Beachten Sie, dass für einige Gegenstände, wie beispielsweise Unterhaltungselektronik oder Schmuck, oft bestimmte Entschädigungsgrenzen bestehen. Spezialgepäck müssen Sie bei der jeweiligen Versicherung anmelden. Die Preise für Reisegepäckversicherungen sind genauso unterschiedlich, wie die mitversicherten Gegenstände. Ein Vergleich lohnt sich!

Unser Tipp: Viele Versicherer, wie auch unser Partner die Provinzial, bieten komplette Pakete mit diversen Reiseversicherungen an. Gehen Sie dazu gern auf Ihren Berater oder Ihre Beraterin zu.

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