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Wohnung oder Haus vermieten – Was Eigentümer:innen beachten sollten

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Als Vermieter:in jeden Monat passives Einkommen generieren: Das klingt gut! Doch nicht immer lohnt es sich, eine Wohnung oder ein Haus zu vermieten. Sie müssen dabei Mietpreisgrenzen, energetische Anforderungen und steuerliche Pflichten berücksichtigen. Wer 2026 und darüber hinaus erfolgreich vermieten will, braucht also mehr als nur ein freies Objekt. Dieser kompakte Praxisfahrplan zeigt Ihnen, worauf Sie achten sollten.

Wann sich das Vermieten lohnt

Eine Immobilie zu erwerben ist das eine, sie erfolgreich zu vermieten, das andere. Mieteinnahmen klingen verlockend, aber sie sind nur ein Teil der Rechnung. Wer ein Haus oder eine Wohnung vermieten will, sollte genau hinsehen. Denn nicht jede Immobilie bringt automatisch Gewinn. Entscheidend ist, ob die Vermietung auf Dauer tragfähig ist, ob also Einnahmen, Ausgaben und Aufwand in einem gesunden Verhältnis stehen. Der Markt ist regional sehr unterschiedlich. In manchen Städten steigen die Mieten, in anderen Gebieten stagnieren sie. Wer als Vermieter:in starten will, sollte daher gezielt überlegen: Welche Art von Immobilie eignet sich überhaupt zur Vermietung und wie viel lässt sich vor Ort verlangen, ohne dass das Angebot am Ende leersteht?

Diese Faktoren beeinflussen Ihre Entscheidung

  • Zustand der Immobilie
    Je besser die Bausubstanz und technische Ausstattung, desto niedriger fallen Reparaturen und Instandhaltungskosten aus. Ein höherer Kaufpreis kann sich darüber langfristig ausgleichen.  
  • Lage und Nachfrage
    In gefragten Wohnlagen mit knappen Angeboten können Sie eine höhere Miete ansetzen. Der lokale Mietspiegel gibt Aufschluss.  
  • Höhe der Nebenkosten
    Eine Wohnung mit hohen monatlichen Betriebskosten lässt sich schlechter vermieten, vor allem, wenn vergleichbare Objekte günstiger sind.
  • Rechtliche Einschränkungen
    Erkundigen Sie sich rechtzeitig, ob es in Ihrer Stadt oder Gemeinde eine Mietpreisbremse gibt oder ob das Gebiet unter Milieuschutz steht. 

Mietrendite oder Kaufpreisfaktor richtig einschätzen

Um die Wirtschaftlichkeit einer Vermietung zu berechnen, lohnt sich ein Blick auf die Brutto- und Nettomietrendite.

Als grobe Richtwerte gelten:

  • Ab 4 Prozent Bruttomietrendite kann sich eine Vermietung lohnen.
  • Mindestens 3 Prozent Netto gelten als wirtschaftlich tragfähig.

Kaufpreisfaktor: Alternativ zur Bruttomietrendite nutzen viele Immobilienprofis, wie Makler:innen, auch den sogenannten Kaufpreisfaktor. Er beschreibt, wie viele Jahreskaltmieten im Kaufpreis stecken. Beide Kennzahlen sagen also letztlich das Gleiche aus: Je niedriger der Kaufpreisfaktor, desto attraktiver die Mietrendite.

Tipp: Instandhaltung, mögliche Leerstände oder Mietausfälle können die Rendite schnell drücken. Planen Sie eine Rücklage ein. Damit können Sie auf unerwartete Ausgaben flexibel reagieren.

Nebenkosten und laufende Ausgaben einplanen

Viele private Vermieter:innen unterschätzen die laufenden Kosten. Damit sich Ihre Aufwände und Erträge langfristig zumindest die Waage halten, sollten Sie alle Posten realistisch kalkulieren.

Welche Kosten typischerweise auf Sie zukommen:

Umlagefähige Nebenkosten: Was Sie weitergeben dürfen

Viele Betriebskosten dürfen Sie über die Nebenkostenabrechnung an die Mietpartei weitergeben. Prüfen Sie aber regelmäßig, ob Ihre Betriebskosten korrekt verteilt sind und halten Sie alle Belege sauber bereit. So vermeiden Sie Rückfragen oder Probleme bei der Jahresabrechnung.

Typisch umlagefähig sind:

  • Grundsteuer
  • Wasser, Abwasser, Heizung
  • Müllabfuhr, Straßenreinigung
  • Hausmeisterservice, Treppenhausreinigung
  • Aufzug, Beleuchtung, Gartenpflege
  • Rauchmelderwartung

Diese Kosten tragen Sie selbst (können sie aber teilweise steuerlich geltend machen!):

  • Bankgebühren und Kreditzinsen
  • Rücklagen für Instandhaltung
  • Verwaltungsaufwand und Versicherungen
  • Modernisierungskosten (nur begrenzt umlegbar)

Tipp: Wenn Sie Ihre Immobilie digital managen, können Sie beispielsweise bequem Tarife vergleichen und bares Geld sparen. Informieren Sie sich jetzt über das Cockpit Immobilie.

Energetische Sanierungspflicht: Was auf Vermieter:innen zukommen kann

Auch wenn viele Eigentümer:innen die energetische Sanierung ihrer Immobilien ohnehin freiwillig angehen, gibt es Situationen, in denen der Gesetzgeber bestimmte Maßnahmen vorschreibt. Die Grundlage dafür ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es verpflichtet auch Vermieter:innen unter bestimmten Bedingungen, ihre Immobilie energetisch nachzurüsten oder bauliche Standards einzuhalten.

Diese zwei Fälle sollten Sie kennen:

Sanierungspflichten nach Eigentumswechsel
Wenn Sie ein älteres Haus oder eine Wohnung kaufen, erben oder geschenkt bekommen, gelten gesetzliche Nachrüstpflichten, zum Beispiel:

  • die Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Dachs, wenn bislang keine ausreichende Dämmung vorhanden ist
  • die Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren in unbeheizten Räumen (etwa im Keller)
  • den Austausch von alten Standardheizkesseln, die älter als 30 Jahre sind.

Die Frist zur Umsetzung beträgt zwei Jahre ab Eintragung im Grundbuch.

Sanierungspflichten bei baulichen Veränderungen
Wenn Sie mehr als 10 Prozent einer Außenfläche Ihrer Immobilie (zum Beispiel Fassade, Dach oder Fenster) erneuern oder ersetzen, müssen die betroffenen Bauteile energetische Mindeststandards erfüllen, auch ohne Eigentumswechsel.

Hinweis: Die genannten Maßnahmen gelten nicht automatisch für alle Immobilien. Es gibt Ausnahmen, etwa für Denkmalschutzobjekte, bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit oder bei sehr kleinen Heizungsanlagen. Weitere Details finden Sie in unserem Artikel zur energetischen Sanierung. Auch bei Eigentumswohnungen ist zu prüfen, welche Bereiche unter das Sondereigentum fallen und welche Maßnahmen über die Eigentümergemeinschaft geregelt werden.

Miethöhe richtig ansetzen

Die passende Miethöhe ist ein entscheidender Faktor: Einerseits sollen die Mieteinnahmen ja Ihre laufenden Kosten decken und Erträge sichern, andererseits dürfen Sie gesetzliche Vorgaben nicht verletzen. Besonders in angespannten Wohnungsmärkten sind die Spielräume begrenzt.

Was die zulässige Miete bestimmt

Die Miethöhe richtet sich meist nicht nach Ihren Ausgaben oder Ihrem Wunschpreis, sondern nach dem, was erlaubt und marktüblich ist. Dabei spielen mehrere Faktoren eine Rolle:

  • die ortsübliche Vergleichsmiete laut Mietspiegel
  • der Zustand der Wohnung oder des Hauses
  • Ausstattung, Wohnfläche, Baujahr
  • die Lage im Ort oder im Gebäude (etwa Erdgeschoss oder Dachgeschoss)

In vielen Städten greift zusätzlich die Mietpreisbremse: Bei Neuvermietung darf die Miete dann maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (außer, es handelt sich um Neubauten oder umfassend modernisierte Wohnungen). Welche Gemeinden unter diese Regelung fallen, legen die Bundesländer einzeln fest.

So ermitteln Sie eine marktgerechte Miethöhe

  • Mietspiegel Ihrer Stadt: Er ist der offizielle Richtwert für die ortsübliche Vergleichsmiete.
  • Online-Portale, wie das Sparkassen-Immobilienportal: Hier finden Sie aktuelle Mietangebote ähnlicher Objekte in Ihrer Region und können Preise vergleichen.
  • Immobilienmakler:innen: Bei kompetenten Makler:innen (zum Beispiel in Ihrer Sparkasse) erhalten Sie regionale Marktkenntnis aus erster Hand.
  • Vergleich mit Nachbarobjekten: Haben Sie bereits Einblick in den Mietmarkt am Standort? Dann können Sie Wohnlage und Nachfrage optimal einschätzen.

Passende Mieter:innen finden

Aus Sicht der Vermietpartei beginnt ein gutes Mietverhältnis mit der Entscheidung für die richtigen Mieter:innen. Denn wer zu Beginn sorgfältig prüft, schützt sich später vor Zahlungsausfällen, Streit oder aufwendigen Kündigungen. Auch wenn die Nachfrage in manchen Regionen hoch ist: Qualität geht vor Tempo.

So bereiten Sie die Suche nach Mietinteressierten vor

Bevor Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus inserieren, überlegen Sie, welche Zielgruppe zu Ihrem Objekt passt:

  • Singles, Paare oder Familien?
  • Berufs- oder Student:innenhaushalt?
  • Langfristige Mieter:innen oder eher jemand, der eine Übergangslösung sucht?

Ein klarer Fokus hilft beim Exposé, bei der Auswahl der Inseratsplattform und der Kommunikation beim Besichtigungstermin. Achten Sie hier aber nicht nur auf den ersten Eindruck, sondern holen Sie sich belastbare Informationen.

Diese Unterlagen sollten Sie als Vermieter:in einfordern

  • Mieterselbstauskunft: gibt Überblick über Einkommen, Haushaltsgröße etc.
  • Gehaltsnachweise (3 Monate): belegen die Zahlungsfähigkeit
  • SCHUFA-Auskunft: zeigt mögliche Zahlungsverzögerungen
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: belegt, dass Miete bisher regelmäßig gezahlt wurde
  • Kopie Personalausweis: Identitätsnachweis

Achten Sie darauf, den Datenschutz einzuhalten und lassen Sie sich Zeit bei Ihrer Entscheidung. Nicht jede Bewerbung passt zu Ihrer Immobilie oder Ihren Vorstellungen.

Ablauf der Besichtigung: Klare Struktur, ehrliche Gespräche

Planen Sie Besichtigungstermine am besten einzeln oder in kleinen Gruppen. So haben Sie Gelegenheit, mit Interessent:innen ins Gespräch zu kommen. Achten Sie auf Fragen, Verhalten und Kommunikation. Oft zeigt sich schon hier, wie zuverlässig jemand agiert.

Tipp: Machen Sie sich direkt nach dem Termin kurze Notizen, so lassen sich die Eindrücke später besser vergleichen.

Mietvertrag rechtssicher gestalten

Wenn Sie sich für eine Mieter:in entschieden haben, ist der Mietvertrag der nächste Schritt. Er bildet die rechtliche Grundlage für das Mietverhältnis und sollte deshalb klar, vollständig und verständlich sein. Standardverträge (zum Beispiel von Mieter- oder Eigentümerverbänden) helfen beim Einstieg, sollten aber individuell angepasst und regelmäßig geprüft werden. Unklare oder veraltete Klauseln können im Streitfall unwirksam sein.

Diese Angaben gehören in jeden Mietvertrag:

Mietkaution als Sicherheit

Sie dürfen bis zu drei Nettokaltmieten als Kaution verlangen. Diese muss getrennt von Ihrem Vermögen, zinsbringend und sicher angelegt werden, zum Beispiel auf einem Mietkautionskonto Ihrer Sparkasse. Eine schriftliche Vereinbarung über die Kaution gehört in den Mietvertrag.

Übergabeprotokoll nicht vergessen

Beim Einzug sollten Sie gemeinsam mit der Mietpartei ein Übergabeprotokoll erstellen. Es dokumentiert:

  • den Zustand der Wohnung (etwa Wände, Böden, Fenster)
  • die Zählerstände für Strom, Wasser, Heizung
  • die Anzahl übergebener Schlüssel

Das Protokoll schützt beide Seiten und dient im Streitfall als Beleg. Daher müssen es auch beide Parteien unterschreiben.

Steuerliche Aspekte kennen

Wer eine Immobilie vermietet, erzielt Einkünfte und muss diese versteuern. Viele Ausgaben rund um Ihre Vermietung können Sie im Gegenzug steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Sie versteuern also nur den Überschuss. Ihre jährlichen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung geben Sie dafür in der Anlage V Ihrer Einkommensteuererklärung an. Dort listen Sie außerdem alle damit verbundenen Kosten auf.

Diese Ausgaben können Sie häufig absetzen:

Nicht absetzen dürfen Sie:

  • eigene Arbeitszeit oder unbelegbare Aufwände
  • Tilgungsraten von Krediten (nur die Zinsen!)
  • Modernisierungen, die als sogenannte Herstellungskosten gelten (zum Beispiel bei Luxusausbau)

Tipp: Führen Sie von Anfang an eine übersichtliche Einnahmen-Ausgaben-Liste. So erleichtern Sie sich die Steuererklärung am Jahresende. Wenn Sie in einem Jahr mehr Kosten als Einnahmen haben, können Sie den Verlust steuerlich geltend machen. Das reduziert Ihre Gesamtsteuerlast. Für Ihre persönliche Steuersituation wenden Sie sich bitte an eine Steuerkanzlei.

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