Gemeinschaftskonto: Romantisch? – Realistisch!

0
Gemeinschaftskonto

Viele Paare entscheiden sich – spätestens, sobald sie zusammenziehen – für ein sogenanntes Gemeinschaftskonto. Denn schließlich ist es leichter, gemeinsame Zahlungen für Miete, Strom und Lebensmittel von einem Konto zu begleichen, als ständig Geld hin und her zu überweisen.

Eröffnung des Gemeinschaftskontos

GemeinschaftskontoGemeinschaftskonten können bei jedem Kreditinstitut eröffnet werden, das Girokonten anbietet. Dabei ist für die Bank nicht relevant, wie viele Personen ein Konto eröffnen und in welcher Beziehung sie zueinander stehen. Wichtig ist nur: Sie sollten geschäftsfähig sein und sich legitimieren können. Die Legitimation erfolgt mithilfe des Personalausweises (in der Filiale) bzw. mit dem Identitäts-Nachweis via Postident Verfahren oder Videolegitimation (online).

Varianten des Gemeinschaftskontos

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten eines gemeinsamen Girokontos: Eine Und- sowie eine Oder-Variante.

Das „Und“-Konto

Bei einem Und-Konto können die Kontoinhaber nur zusammen agieren. Das bedeutet, dass alle Transaktionen von beiden genehmigt werden müssen. Sie bekommen keine Debit- oder Kreditkarte für das elektronische Bezahlen oder um am Automaten Geld abzuheben. Es ist empfehlenswert, bei Ihrem Kreditinstitut eine Vorsorgevollmacht einrichten zu lassen. So können Sie im Notfall, beispielsweise bei einer schweren Krankheit, die Bankgeschäfte ohne Ihren Partner erledigen.

Vorteil: Es ist nicht möglich, dass einer der Partner das Konto leer räumt.

Nachteil: Abhängigkeit vom Partner, da alle Entscheidungen gemeinsam getroffen werden müssen.

Das „Oder“-Konto

Wenn Sie in Betracht ziehen, ein „Oder“-Konto zu eröffnen, sollten Sie Ihren Partner gut genug kennen und ihm beim verantwortlichen Umgang mit Geld vertrauen. Denn bei diesem Kontomodell sind alle Kontoinhaber voll verfügungsberechtigt. Das heißt, dass jeder ohne Zustimmung der anderen Kontoinhaber Bankgeschäfte vornehmen kann. Dafür bekommt jeder der Partner eine passende Debitkarte sowie gegebenenfalls eine Kreditkarte. Es reicht jeweils die Unterschrift eines Partners aus, um Geld auf ein anderes Konto zu überweisen oder Bargeld vom Konto auszahlen zu lassen. Aber: Ein Kredit zulasten des Oder-Kontos oder gar dessen Kündigung sind nur gemeinschaftlich möglich.

Vorteil: Alle Kontoinhaber können flexibel das Geld auf dem Konto mittels Debit- oder Kreditkarte verwalten.

Nachteil: Im schlimmsten Fall könnte einer der Partner das Konto überziehen – und alle Partner haften dafür. Auch wenn es zum Pfändungsbeschluss gegen einen Kontoinhaber kommen sollte, wird das gesamte Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto eingezogen.

Die Alternative: Das Drei-Konten-Modell

Bei diesem dritten Weg behält jeder Partner sein eigenes Girokonto. Gehaltseingänge und andere Einkünfte laufen also getrennt, um eine finanzielle Eigenständigkeit zu wahren und eigene Bedürfnisse erfüllen zu können. Zusätzlich richten beide zusammen ein Gemeinschaftskonto ein. Auf dieses überweist jeder monatlich eine bestimmte Summe, am einfachsten mittels eines Dauerauftrags. Wer wie viel zahlt, sollten Sie untereinander absprechen.

Das sollten Sie beachten

GemeinschaftskontoEin Gemeinschaftskonto bei einer Bank zu eröffnen, ist unproblematisch. Bevor Sie dies jedoch tun, sollten Sie sich bewusst sein, was damit einhergeht. Sprechen Sie mit Ihrem Partner darüber, wie Sie die Ausgaben gewichten wollen. Denn in den meisten Fällen verdient eine Partei mehr als die andere – und die Frage nach den Finanzen sollte in Ihrer Beziehung nicht für eine Krise sorgen.

Gern helfen wir Ihnen, wenn Sie Fragen haben oder ein Konto eröffnen möchten. Direkt hier können Sie einen Termin vereinbaren.

1Kontoguthaben

Das Guthaben auf dem Konto steht jedem Partner zur Hälfte zu (bei mehreren Personen anteilig). Dabei spielt es keine Rolle, wer wie viel einzahlt.

Ausnahme: Man trifft andere Vereinbarungen und fixiert diese schriftlich.

2Auflösung des Gemeinschaftskontos

Eine Auflösung des Gemeinschaftskontos kann nur von allen Kontoinhabern gemeinsam veranlasst werden. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen.

3Scheidung

Bei einer Trennung steht jedem Ehepartner jeweils die Hälfte des Kontoguthabens zu. Auch dabei ist es irrelevant, wer die meisten Einzahlungen geleistet hat.

4Umwandlung in ein Oder-Konto

Sie haben die Möglichkeit, das Oder-Konto ohne Zustimmung Ihres Partners in ein Und-Konto zu wandeln – beispielsweise, wenn Sie Zweifel hegen oder es Unstimmigkeiten gibt.

5Unvorhergesehene Steuern

Vorsicht Steuerfalle! Sollten Sie sich eine Erbschaft oder Ihre Lebensversicherung auf das Gemeinschaftskonto auszahlen lassen, so kann das Finanzamt davon ausgehen, dass die Hälfte der Summe als Schenkung für den Partner zu betrachten ist und dann werden Steuern fällig (Freibetrag für Eheleute: 500.000 Euro pro Person, Freibetrag für nicht verheiratete Paare: 20.000 Euro pro Person). Um die Schenkungssteuer bei größeren Einmalzahlungen zu umgehen, sollten Sie ein separates Girokonto eröffnen, das nur auf den Namen des Zahlungsempfängers läuft.

6Erbfall

Es gelten folgende Handhabung im Todesfall eines Kontoinhabers:

Und-Konto: Der Erbe tritt an die Stelle des verstorbenen Kontoinhabers und führt das Konto künftig gemeinsam mit dem bisherigen Verfügungsberechtigten weiter.

Oder-Konto: Der Partner verfügt im Todesfall des anderen Kontoinhabers weiterhin über das Girokonto.

KOMMENTAR SCHREIBEN (Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.)

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein