Viele Paare entscheiden sich – spätestens, sobald sie zusammenziehen – für ein sogenanntes Gemeinschaftskonto. Denn schließlich ist es leichter, gemeinsame Zahlungen für Miete, Strom und Lebensmittel von einem Konto zu begleichen, als ständig Geld hin und her zu überweisen.
Eröffnung des Gemeinschaftskontos
Gemeinschaftskonten können bei jedem Kreditinstitut eröffnet werden, das Girokonten anbietet. Dabei ist für die Bank nicht relevant, wie viele Personen ein Konto eröffnen und in welcher Beziehung sie zueinander stehen. Wichtig ist nur: Sie sollten geschäftsfähig sein und sich legitimieren können. Die Legitimation erfolgt mithilfe des Personalausweises (in der Filiale) bzw. mit dem Identitäts-Nachweis via Postident Verfahren oder Videolegitimation (online).
Varianten des Gemeinschaftskontos
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten eines gemeinsamen Girokontos: Eine Und- sowie eine Oder-Variante.
Das „Und“-Konto
Bei einem Und-Konto können die Kontoinhaber nur zusammen agieren. Das bedeutet, dass alle Transaktionen von beiden genehmigt werden müssen. Sie bekommen keine Debit- oder Kreditkarte für das elektronische Bezahlen oder um am Automaten Geld abzuheben. Es ist empfehlenswert, bei Ihrem Kreditinstitut eine Vorsorgevollmacht einrichten zu lassen. So können Sie im Notfall, beispielsweise bei einer schweren Krankheit, die Bankgeschäfte ohne Ihren Partner erledigen.
Vorteil: Es ist nicht möglich, dass einer der Partner das Konto leer räumt.
Nachteil: Abhängigkeit vom Partner, da alle Entscheidungen gemeinsam getroffen werden müssen.
Das „Oder“-Konto
Wenn Sie in Betracht ziehen, ein „Oder“-Konto zu eröffnen, sollten Sie Ihren Partner gut genug kennen und ihm beim verantwortlichen Umgang mit Geld vertrauen. Denn bei diesem Kontomodell sind alle Kontoinhaber voll verfügungsberechtigt. Das heißt, dass jeder ohne Zustimmung der anderen Kontoinhaber Bankgeschäfte vornehmen kann. Dafür bekommt jeder der Partner eine passende Debitkarte sowie gegebenenfalls eine Kreditkarte. Es reicht jeweils die Unterschrift eines Partners aus, um Geld auf ein anderes Konto zu überweisen oder Bargeld vom Konto auszahlen zu lassen. Aber: Ein Kredit zulasten des Oder-Kontos oder gar dessen Kündigung sind nur gemeinschaftlich möglich.
Vorteil: Alle Kontoinhaber können flexibel das Geld auf dem Konto mittels Debit- oder Kreditkarte verwalten.
Nachteil: Im schlimmsten Fall könnte einer der Partner das Konto überziehen – und alle Partner haften dafür. Auch wenn es zum Pfändungsbeschluss gegen einen Kontoinhaber kommen sollte, wird das gesamte Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto eingezogen.
Die Alternative: Das Drei-Konten-Modell
Bei diesem dritten Weg behält jeder Partner sein eigenes Girokonto. Gehaltseingänge und andere Einkünfte laufen also getrennt, um eine finanzielle Eigenständigkeit zu wahren und eigene Bedürfnisse erfüllen zu können. Zusätzlich richten beide zusammen ein Gemeinschaftskonto ein. Auf dieses überweist jeder monatlich eine bestimmte Summe, am einfachsten mittels eines Dauerauftrags. Wer wie viel zahlt, sollten Sie untereinander absprechen.
Das sollten Sie beachten
Ein Gemeinschaftskonto bei einer Bank zu eröffnen, ist unproblematisch. Bevor Sie dies jedoch tun, sollten Sie sich bewusst sein, was damit einhergeht. Sprechen Sie mit Ihrem Partner darüber, wie Sie die Ausgaben gewichten wollen. Denn in den meisten Fällen verdient eine Partei mehr als die andere – und die Frage nach den Finanzen sollte in Ihrer Beziehung nicht für eine Krise sorgen.
Gern helfen wir Ihnen, wenn Sie Fragen haben oder ein Konto eröffnen möchten. Direkt hier können Sie einen Termin vereinbaren.