Plan haben: Was Du über die Renteninformation wissen solltest

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Junge Frau in Nahaufnahme

Ab dem 27. Lebensjahr bekommt ihr erstmalig Post von der Deutschen Rentenversicherung. Darin enthalten: die sogenannte Renteninformation. Und alle, die bereits mehr als fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, erhalten diesen Brief sogar schon vor dem 27. Geburtstag. Wir verraten dir das Wichtigste zu diesem Papier und welche Schlüsse du daraus ziehen kannst und solltest.

Dein Kompass für die Altersvorsorge

Bei der Renteninformation handelt es sich um eine jährliche Prognose deiner gesetzlichen Rente zum erwarteten Rentenbeginn, der aktuell bei 67 Jahren liegt. Es ist also dein bisher erwirtschafteter Rentenanspruch. Mit dieser Information kannst du besser einschätzen, in welcher Höhe du  zusätzlich persönlich vorsorgen solltest. Spoiler-Alarm: Deine gesetzliche Rente wird nicht reichen.  Finanzexpert:innen haben dazu eine Faustregel. Demnach sollte die Rentenhöhe etwa 80 Prozent deines letzten Nettoeinkommens betragen. Ein schwieriges Unterfangen. Darum spricht die Rentenversicherung in ihrem eigenen Schreiben von „zusätzlichem Versorgungsbedarf“. Ein Wink mit dem Zaunpfahl, dass du dich früh genug mit deiner privaten Altersvorsorge auseinandersetzen solltest. Je früher du das machst, um so einfacher wirst Du den Bedarf bzw. die Lücke decken.

Die Renteninformation ist nicht rechtsverbindlich

Zurück zur Renteninformation selbst. Diese ist nicht rechtsverbindlich. Verstehe sie eher als Kompass oder Gradmesser. Aus diesem Grund solltest du den Inhalt des Schreibens unbedingt überprüfen und bei Fehlern unverzüglich die Deutsche Rentenversicherung  kontaktieren. Niemand will eine zu niedrige Rente erhalten, wenn der tatsächliche Anspruch höher ist. Es geht um dein Geld!

Wichtige Zeitstempel zur Rente

Wie bereits erwähnt: Jeder, der älter als 27 Jahre ist und mehr als fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, bekommt jährlich diese Renteninformation. Das ändert sich aber später. Ab dem 54. Lebensjahr erhältst du keine jährliche Information mehr. Stattdessen flattert alle drei Jahre eine ausführliche Rentenauskunft mit detaillierten Informationen zu deinen Entgeltpunkten und dem Rentenbeginn ins Haus.

Kontoklärung

Ein wichtiger Zeitpunkt ist dein 43. Lebensjahr. Denn die Einzahlung zur Rente übernimmt in Zeiten der Beschäftigung automatisch immer die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber. Doch sind alle Ausbildungszeiten, Studium oder Kindererziehungszeiten vollständig berücksichtigt? Spätestens mit 43 Jahren wirst du von der Rentenversicherung aufgefordert, selbst dazu Angaben zu machen.  In einer sogenannten Kontenklärung überprüft die Rentenversicherung das gesamte Versicherungskonto von dir, um später einen nahtlosen Übergang in die Rentenzahlung zu gewährleisten. Hierbei kann es erforderlich sein, eventuelle Lücken zu schließen. Denn nicht alle Beitragszeiten sind maschinell übermittelt. Ausbildungs-, Berufs- und Kindererziehungszeiten und ebenso Zeiten, in denen du Angehörige gepflegt hast, werden nämlich nicht automatisch ins Rentenkonto aufgenommen. Sie werden nur auf Antrag ergänzt!

Rentenbescheid bei Berufsende

Wer einen Antrag auf Altersrente gestellt hat – das ist ab dem 63. Lebensjahr möglich – bekommt den sogenannten Rentenbescheid. Er regelt die Rentenart, den Rentenbeginn, die tatsächliche Höhe und die Dauer der Rente. Entdeckst du Fehler in deinem Versicherungsverlauf – zum Beispiel, wenn die Anzahl der vermerkten Arbeitsjahre nicht korrekt ist – solltest du eine:n Rentenberater:in aufsuchen, oder sich an eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt für Sozialrecht wenden. Aber bis dahin hast du nun wirklich noch Zeit. Wichtiger ist jetzt, dass du dich so früh wie möglich um deine private Altersvorsorge kümmerst. Schau doch einfach mal bei unserem online Renten-Check vorbei. Dort findest du mit wenigen Klicks heraus, wo du bei der Altersvorsorge stehst und welcher Plan am besten zu dir passt. Am besten springst du dann über deinen eigenen Schatten und machst hier schnell einen Termin bei deiner Sparkassenberaterin oder deinem Sparkassenberater. Dein zukünftiges Ich wird es dir danken.

Und so sieht eine Renteninformation aus:

Quelle: Deutsche Rentenversicherung (DRV)

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