BAföG-Antrag: Wann? Wo? Wie?

Mit diesen Tipps kannst du Fehler vermeiden

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BAföG-Antrag

Da ein Studium und das dazugehörige Studentenleben einige finanzielle Herausforderungen mit sich bringen, kannst du dir Hilfe holen – nicht nur von deiner Familie oder Freunden, sondern auch durch den Staat. Diese staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten ist durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) geregelt. Wer Anspruch auf BAföG hat und wie hoch die aktuellen Sätze dafür sind, erfährst du in diesem Blogartikel.

Nachfolgend wollen wir dir einige Tipps geben, wie du mit der Beantragung von BAföG am besten umgehen und so Fehler vermeiden kannst.

1Wann sollte ich den BAföG-Antrag stellen?

Wann du deinen BAföG-Antrag stellst, hängt zunächst davon ab, ob du dies erstmalig tust (Erstantrag) oder bereits BAföG bekommen hast (Wiederholungsantrag).

Erstantrag

Zuerst einmal musst du abwarten, bis du offiziell von deiner Hochschule oder Schule angenommen bist. Denn ohne eine Immatrikulationsbescheinigung oder einen Ausbildungsvertrag kannst du die Formulare nicht ausfüllen, in denen du u.a. dein Studienfach und deinen angestrebten Abschluss angeben musst.

Die Ausbildungsförderung wird von Anbeginn des Monats geleistet, in dem du deine Ausbildung aufnimmst – frühestens jedoch ab dem Monat, in dem du deinen Antrag stellst. Da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann, solltest du deinen Erstantrag rechtzeitig einreichen, möglichst vor Studienbeginn. Verspätet eingereichte Anträge führen zwar nicht zu einer Ablehnung, die Förderung wird jedoch später ausgezahlt. Rückwirkend kann zudem keine Förderung beantragt werden.

Sobald du immatrikuliert bist, empfehlen wir dir folgende BAföG-Fristen:

  • Softe BAföG-Frist: Bis zu dieser Frist solltest du deinen Antrag für BAföG einreichen, damit du vom Semesterbeginn an Förderung beziehen kannst.
  • Harte BAföG-Frist: Bis zu dieser Frist solltest du deinen Antrag einreichen, damit du zumindest rückwirkend das gesamte Semester Förderung beziehen kannst.
Uni

Softe BAföG-Frist        Harte BAföG-Frist          Start deines Studiums
31.07.                   31.10.                     WS 01.10.
31.01.                   30.04.                     SS 01.04.
FH

Softe BAföG-Frist        Harte BAföG-Frist          Start deines Studiums
30.06.                   30.09.                     WS 01.09.
31.12.                   31.03.                     SS 01.03.

Aufgepasst: Tag der Antragstellung ist immer der Tag, an dem der Antrag beim Amt eingeht, nicht das Datum des Poststempels!

Weiterförderungs- oder Wiederholungsantrag

In der Regel gilt die Bewilligung der Ausbildungsförderung für zwei Semester. Dies ist der sogenannte Bewilligungszeitraum (BWZ). Läuft dieser ab, musst du für die Anschlussförderung rechtzeitig einen Weiterförderungs- oder Wiederholungsantrag stellen. Dieser muss zwei Monate vor Ablauf des BWZ beim BAföG-Amt eingehen, damit es zu keiner Zahlungsunterbrechung kommt.

2Wo kann ich BAföG beantragen?

Üblicherweise gibst du deinen BAföG-Antrag im Amt für Ausbildungsförderung (kurz: BAföG-Amt) ab. Meist ist dieses BAföG-Amt an das jeweilige Studentenwerk deiner Uni oder Hochschule angegliedert. Bei deinem BAföG-Erstantrag bekommst du einen festen Ansprechpartner zugeteilt, der dir bei individuellen Fragen am besten weiterhelfen kann. Für die Hochschulstandorte Wedel, Heide, Kiel, Eckernförde, Flensburg, Lübeck und Rendsburg ist das Studentenwerk Schleswig-Holstein zuständig.

Bei einem Auslandsstudium musst du ein sogenanntes AuslandsBAföG bei speziellen Ämtern beantragen. Beim Studentenwerk S-H kannst du beispielsweise nur einen Antrag für einen Aufenthalt in Dänemark, Island oder Norwegen stellen. Hier kannst du herausfinden, welches Amt für welche Region weltweit zuständig ist.

Wenn du ein Abendgymnasium, ein Kolleg oder eine höhere Fachschule besuchst, dann musst du dich an das Amt für Ausbildungsförderung der Kreis- oder Stadtverwaltung am Standort deiner Schule wenden. Mehr Informationen dazu bekommst du auch direkt von der Schule oder dem Ausbildungsträger.

3Wie fülle ich den BAföG-Antrag korrekt aus?

Die Leistungen nach dem BAföG musst du schriftlich auf den dafür vorgesehenen Formblättern beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragen. Du kannst den BAföG-Antrag selbst stellen, sofern du das 15. Lebensjahr vollendet hast. Aber auch deine gesetzlichen Vertreter können dies für dich tun. Die Antragsformulare findest du hier.

Es gibt einige gängige Fehler beim Ausfüllen der Anträge. Am wichtigsten ist die Vollständigkeit deines BAföG-Antrags, denn so verhinderst du zeitraubende Nachfragen seitens des Amtes und verlängerst damit die BAföG-Bearbeitungsdauer nicht unnötig. Diese ist nämlich mit durchschnittlich ca. 2,5 Monaten ohnehin schon sehr hoch. Bei der Beantragung von AuslandsBAföG solltest du sogar von min. 5-6 Monaten ausgehen.

Wir verraten dir, worauf du unbedingt achten solltest:

  1. Lies das Kleingedruckte. Zu jedem Formblatt gibt es 1-3 Seiten mit Erläuterungen. Lies dir diese sorgfältig durch – vor allem, wenn du dir unsicher beim Ausfüllen des Antrags bist.
  2. Fülle alle Felder des BAföG-Antrags aus. Nichts darf leer bleiben. Wenn du Zweifel hast, dann ruf beim BAföG-Amt an und erkundige dich, welche Angebe im jeweiligen Feld gefordert ist.
  3. Füge alle geforderten Belege deinem BAföG-Antrag bei. Dazu zählen zum Beispiel Einkommensnachweise der Eltern. Tipp: Falls du einen Beleg beifügen musst, dann findest du grundsätzlich ein dickes „B“ neben der zu machenden Angabe.
  4. Unterschreibe deinen BAföG-Antrag. Dein Antrag kann nur geprüft werden, wenn du ihn unterschrieben hast. Online ausgefüllte Anträge müssen also ausgedruckt und dann unterschrieben werden.
  5. Mache keine falschen Angaben. Das BAföG-Amt kann deine Angaben beim Finanzamt überprüfen. Wenn du schummelst, wird nicht nur höchstwahrscheinlich dein Förderantrag abgelehnt, sondern du musst auch mit Strafen und gegebenenfalls sogar mit einer Anklage rechnen.
  6. Überschreite nicht die Freibeträge. Es gibt Freibeträge für das eigene Vermögen, das Vermögen von Ehepartnern und Eltern. Vermögen, die über diese Beträge hinausgehen, werden für die BAföG-Beantragung angerechnet. Auch Sparbücher und Bausparverträge müssen angegeben werden. Der Freibetrag beträgt hier 7500 Euro für Ledige. Einkommensnachweise deiner Eltern musst du ebenfalls einreichen, allerdings nur vom vorletzten Kalenderjahr. Das kommt daher, dass für dieses Jahr bereits eine Steuererklärung vorliegt, nicht so für das gerade erst vergangene Jahr. Achte zudem auf deine Einkünfte aus Nebenjobs, denn: Jeder Student, der BAföG erhält, darf im Jahr nicht mehr als 5400 Euro verdienen. Dabei spielt es keine Rolle, ob du diesen Betrag innerhalb von zwölf Monaten (je 450 Euro monatlich) oder z. B. mit einem Ferienjob in zwei oder drei Monaten verdienst.

Und wenn der BAföG-Antrag abgelehnt wird? Für alle Fragen rund ums Thema Studienfinanzierung, wie z.B. den KfW-Studienkredit, steht dir die Studiale gern zur Seite. Melde dich bei uns und finde zusammen mit deinem Berater eine Lösung.

Wir wünschen dir eine tolle Ausbildungs- oder Studienzeit – ohne finanzielle Sorgen!

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