Negativzinsen – Folgen für Privatkunden?

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negativzinsen

Müssen Privatkunden von Banken demnächst Negativzinsen auf ihre Einlagen zahlen? Die Antwort auf diese Frage geht aktuell durch die Medien. Es ist nicht ausgeschlossen, dass einige Banken auf Dauer nicht mehr vermeiden können, die zusätzlichen Belastungen durch die anhaltende Null- bzw. Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) auch an Privatkunden weiterzugeben.

EZB-Chef Mario Draghi hat den Zinsausblick kürzlich präzisiert: Die Leitzinsen werden mindestes bis Mitte 2020 auf dem jetzigen Niveau bleiben, wenn nicht sogar darunter. Die EZB vermied in ihren Kommentaren bisher diesen letzten Zusatz.

Was genau sind eigentlich Negativzinsen?

Es gibt zwei Formen von Negativzinsen: Zum einen negative Realzinsen und zum anderen negative Nominalzinsen.

  • Beim negativen Realzins ist die Inflationsrate höher als der Marktzins für Sparguthaben. Der Zinssatz kann also auch über 0 % liegen, z.B. bei einem Prozent. Wenn die Inflationsrate dann aber 2 % beträgt, dann schrumpft der reale Wert des Ersparten. Das Geld verliert an Kaufkraft, und Sie haben real weniger Geld zur Verfügung als vorher.
  • Beim negativen Nominalzins liegt der Zinssatz tatsächlich im negativen Bereich, also unter 0 %. In der Folge steigen die Kosten für Banken, wenn sie überschüssiges Geld bei der Notenbank „zwischenparken“. Nach Berechnungen des Bundesverbands deutscher Banken müssen Kreditinstitute im Euroraum aktuell rund 7,5 Milliarden Euro jährlich an Negativzinsen für ihre überschüssige Liquidität abführen.

Müssen auch Privatkunden mit Negativzinsen rechnen?

Die Diskussion darüber hat sich in den letzten Wochen verstärkt. Hintergrund sind Befürchtungen, dass die EZB den Zins auf Einlagen noch in diesem Jahr von minus 0,4 Prozent auf minus 0,5 oder sogar minus 0,6 Prozent absenken könnte. Das oben beschriebene „Zwischenparken“ würde damit noch einmal deutlich teurer werden. Bislang geben viele Kreditinstitute einen Teil dieser Belastung lediglich an Firmenkunden bzw. große institutionelle Kunden in Form eines sogenannten „Verwahrentgelts“ weiter (teils grundsätzlich ab Überschreiten einer bestimmten Grenze, teils wird dies individuell verhandelt). Betroffen sind jedoch meist nur hohe, sechsstellige Guthaben auf Tagesgeld-, Festgeld- und Girokonten.

Während dieses Vorgehen bei vielen Banken bereits gelebte Praxis ist, geben bisher nur sehr wenige Institute die zusätzliche Belastung an ihre Privatkunden weiter. Bei der Förde Sparkasse gibt es beispielsweise keine konkreten Planungen in diese Richtung. Unser Vorstand hat immer wieder betont, dass zunächst alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die zusätzlichen Kosten abzufedern. Gleichwohl werden auch wir die Entwicklung des Marktes beobachten, insbesondere das weitere Vorgehen der EZB. An diesem hatte der Präsident des Sparkassen- und Giroverbands, Helmut Schleweis, bereits deutliche Kritik geübt.

Was kann ich tun, um der „kalten Enteignung“ zu entgehen?

Unsere klare Empfehlung: Bessere Anlageformen als z. B. das klassische Sparbuch nutzen! Dieses ist deutschlandweit nach wie vor sehr beliebt, obwohl die Zinsen eines Sparbuchs heute deutlich unter 0,1 % liegen. Im Hinblick auf die weitaus höhere Inflationsrate machen Sie also beim Sparen mit einem Sparbuch unter’m Strich sogar Verluste (negativer Realzins). Daher empfehlen wir – auch unabhängig von möglichen Negativzinsen – sich Anlagealternativen zu suchen, die sich mehr lohnen. Dazu gehören z.B. auch Anlagen in Wertpapiere (Aktien, Fonds, Fondssparpläne usw.). Am besten sprechen Sie Ihren Berater bzw. Ihre Beraterin an.

Die Politik prüft derzeit ein Verbot von Negativzinsen für Privatkunden. Umstritten ist allerdings, ob ein solches Verbot rechtlich zulässig wäre.

15 Kommentare

  1. Es ist bezeichnend, dass sie bei dieser „Aufklärung“ über den Negativzins gleich Ihre Werbung für Schliessfächer dazu schalten. Wenn ich mein Geld dort hinein lege zahle ich keine „Strafzinsen“, toll. Dafür zahle ich dann die nicht unerhebliche Miete der Fächer. Lege ich das Geld unters Kopfkissen freuen sich die Einbrecher, die ganz sicher vermehrt in die Häuser gehen werden weil die Leute ihr Geld sparen wollen. Die Schließfächer sind auch nur bis zu einem Höchstwert versichert.
    Das Geld anlegen ist in Zeiten von schwachsinnigen Präsidenten auf der Welt auch ein Abenteuer, weil der Einfluss auf ziemlich alle Aktienfelder Auswirkungen haben kann. Da ein Trump ganz sicher wiedergewählt wird bleibt uns dieses Risiko erhalten. Wo finde ich sichere Alternativen? Wenn ich sie nicht schädigen will, muss ich sie von meinem Geld schon mal entlasten. nun ist es meine Aufgabe mir einen neuen Anlageberater zu suchen.

    • Hallo Herr Lies,

      der Blogartikel zum Thema Schließfächer, der Ihnen vermutlich als Vorschlag neben diesem Blogartikel angezeigt wurde, zählt u.a. zu unseren meistgelesenen Artikeln. Diese werden als Vorschläge neben jedem Blogartikel angezeigt und dienen nicht als Werbung. Thematisch hat dieser Artikel über Schließfächer (der aus dem Jahr 2016 stammt) nichts mit den Negativzinsen zu tun.

      Einen neuen Anlageberater müssen Sie sich keinesfalls suchen. Wir sind für unsere Kundinnen und Kunden da – auch in schwierigen Zeiten. Ihr Berater oder Ihre Beraterin der Förde Sparkasse steht Ihnen gern zur Seite. Vereinbaren Sie hier einfach einen Termin: https://termin.foerde-sparkasse.de/?beratername=Beratername&prm=pld2017

  2. Moin! Nun also 0,5% Strafzins bei der EZB. Ich habe noch keinen Banker vor der EZB streiken sehen. Wäre mal was. Jeden Freitag wie FfF-Bewegung vor der EZB demonstieren. Dabei wurden von Seiten der Wirtschaftsforschungsinstitute einige Vorschläge gemacht, wie es anders gehen könnte.

    Damit ihr das Geld dort nicht einlagern müsst, stelle ich alle meine Socken zur Verfügung.

    Ich bin für ein Gesetz, dass die EZB dazu verpflichtet, uns über so einen langen Zeitraum die Sparzinsen vorzuenthalten, diese direkt bei Erreichung des Inflationsziels, an uns zurückzuzahlen.

    Ist eine Idee, die mir spontan nach den Nachrichten heute so eingefallen ist.

    Schönen Abend
    PL

  3. Frau Labes,

    Nach meinen offenkundig ungeprüften Informationen ist der Negativzins der EZB ein notwendiges Übel als Prävention um die Wirtschaft am Leben zu erhalten. Ich habe Nachrichten im Sommer ’19 vernommen, dass von einer Rezession die Rede war. Mir wurde erklärt, dass die EZB nicht sonderlich freiwillig negative Leitzinsen vorgäbe und mir ist auch noch kein weiterer Fall genannt worden, indem ein negativer Leitzins ausgegeben wurde.

    Sollte diese mir gegebene Darstellung, die ich hier teile, Wahrheitsgehalt enthalten – sie wäre auf jeden Fall für mich plausibel.

    Eine Sparkassenkundin

  4. Inzwischen steht ja offensichtlich fest, dass „zunächst nicht alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, um die zusätzlichen Kosten abzufedern“.
    Flächendeckende Entlassungen unnützer Sparkassenmitarbeiter und Reduzierung der Vorstandsgehälter bis hinunter zu den sogenannten Filialleitern und Fondsberatern ( die im digitalen Zeitalter niemand mehr braucht) wären ein weiterer Schritt , um „Strafzinsen“ zu vermeiden.

  5. Bezeichnend, dass keinerlei Information über Negativzinsen/Strafzinsen oder wie immer diese neue Kundenabzocke zu bezeichnen ist, in Ihren AGB oder unter Stichwortsuche zu finden ist, während in den Medien schon im Zusammenhang mit der Förde Sparkasse von 0,5 % berichtet wird.
    Freibeträge wurden angeblich im Gegensatz zu fast allen anderen Instituten von der Förde Sparkasse “ nicht genannt“.
    Ich fühle mich als Kunde getäuscht bzw. zumindest mangelhaft informiert.

  6. Liebe Förde Sparkasse, üblicherweise schließt man sich ja seinen Vorrednern an um das Thema erneut aufzugreifen. In diesem Falle möchte ich mich aber ganz klar von den Vorrednern distanzieren, da diese scheinbar kein volks- und weltwirtschaftliches Verständnis haben können. Ich möchte mich bedanken! Bedanken, dass ihr unsere Negativzinsen bereits seit 2014 tragt und somit über 7 Jahre finanziert habt. Ich kann mehr als verstehen, dass das derzeitige Zinsumfeld auch die Förde Sparkasse dazu zwingt diese Negativzinsen an die Kunden weiter zu geben.

  7. Moin,
    gerade habe ich versucht, in dem 145 Seiten starken, neuen AGBs zu finden, ob und was für Zinsen auf Girokonten anfallen. 0-Zinsen, Positivzinsen oder Negativzinsen.
    Keine Angaben gefunden!
    Ebenso ist unklar, ob es eine Obergrenze gibt, ab der Negativzinsen fällig wären.
    Das ist nicht in Ordnung!
    Für das Szenario von stetig schrumpfenden Guthaben auf Girokonten durch Negativzinsen fällt bestimmt nicht nur mir ein, erhebliche Geldmengen dann schlichtweg abzuheben.
    Da gibt es doch das Problem:
    Was passiert, wenn tausende Menschen große Bargeldmengen von ihren Konten abheben?
    Das kann erst sehr knapp und dann peinlich werden. Videos von Menschen, die vor Banken und Sparkassen stehen und ihr Geld nicht mehr ausgezahlt bekommen… Mmmmhhh!?!?
    Das Beste hoffen und das Schlimmste erwarten.

  8. Und wieder tauchen die Verantwortlichen ab.
    Erst einmal (bei mir mittlerweile im Wochentakt, trotz mehrfach erfolgter on-line-Zustimmung) die Vorab- Zustimmung der Kunden im Bezug auf künftige Änderungen einholen und dann still und heimlich Verwahrzinsen einführen. Bei z.B. jährlicher Abbuchung merkt es der dusslige Kunde es erst, wenns zu spät ist.
    Während fast alle Banken und Sparkasse sich klar positioniert haben, ruht bei der Förde Sparkasse still der See.
    Zeit, seine Finanzen umzuschichten, aber ganz sicher nicht in hauseigne Fonds mit hohen Provisionen und Verwaltungsgebühren.
    Und um Herrn /Frau „Sinn Voll“ zu antworten.
    Die Notwendigleit von Negativzinsen stellt kaum jemand in Frage.
    Es geht um die Transparenz und die Informationspolitik der Förde Sparkasse.

    • Vielen Dank für Ihren Kommentar. Wir sind uns der Sensibilität dieses Themas bewusst und gehen daher auch sehr transparent mit unseren Kund:innen in den Austausch. Für die Erhebung von Verwahrentgelten treffen wir entsprechende Vereinbarungen mit unseren Kund:innen, sofern es sie betrifft. Die Berechnung von Verwahrentgelten erfolgt dann auf Basis dieser Vereinbarung, nach Berücksichtigung des vereinbarten Freibetrages. Sollten Sie dazu weitere Fragen haben, gehen Sie auch jederzeit gerne auf Ihre/n Berater/in zu.

  9. @Förde Sparkasse.
    Vielen Dank für Ihren Kommentar.
    Dann darf der Sparkassenkunde Ihre Antwort also so verstehen, dass, soweit keinerlei
    Kontakt/Vereinbarung seitens der Sparkasse erfolgte, auch keinerlei Verwahrentgelt auf wundersame Weise in den Konten erscheint.

    • Wie bereits beschrieben, erfolgt die Berechnung auf Basis einer getroffenen Vereinbarung. Für weitere Fragen gehen Sie gerne persönlich auf Ihre/n Berater/in zu.

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