Grundsteuerreform: Schritt für Schritt ELSTER-Anleitung

Ausfüllen der Grundsteuer-Formulare in Mein ELSTER für Eigentümer:innen von Wohngrundstücken

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Grundsteuer

Als Grundstückseigentümer:innen sind Sie aufgefordert, in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben. Weitere Infos zum Thema neue Grundsteuer finden Sie hier.

Die Feststellungserklärung können Sie seit dem 1. Juli und noch bis zum 31. Januar 2023 digital bei Ihrem Finanzamt über das Onlineportal ELSTER erledigen. Dafür benötigen Sie ein Benutzerkonto. Haben Sie bereits ein Benutzerkonto, weil Sie beispielsweise eine Einkommensteuererklärung via ELSTER abgeben, können Sie dieses auch für die Übermittlung Ihrer Feststellungserklärung nutzen. Falls Sie noch kein eigenes Benutzerkonto haben, registrieren Sie sich jetzt unter www.elster.de. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung in mehreren Schritten erfolgt und bis zu zehn Werktage dauern kann.

Unsere Klick-Anleitung beschreibt primär den Fall eines Einfamilienhauses. Prüfen Sie ggf. Ihren individuellen Einzelfall, ggf. sind Abweichungen im Formularverlauf möglich.

Planen Sie etwa eine Stunde für das erstmalige und vollständige Ausfüllen des Formulars ein.

Vorbereitung

Sie haben ein Schreiben vom Finanzamt mit der Überschrift „Information zur Grundsteuerreform und damit verbundenen Erklärungsabgabe“ erhalten, welches Sie über die Neuberechnung der Grundsteuer in Kenntnis setzte. Darin enthalten ist eine Steuernummer für Ihr Grundstück, welche Sie benötigen. Legen Sie sich dieses Schreiben daher für das Ausfüllen des Formulars bereit.

Öffnen Sie in Ihrem Browser einen neuen Tab mit dem Grundsteuerportal – Bodenrichtwerte und Grundstücksdaten. Dieses finden Sie HIER. Geben Sie auf der Seite mit der großen Karte oben links die vollständige Adresse des jew. Wohngrundstückes ein, also z. B. Hauptstraße 1, 12345 Stadt und wählen Sie die korrekte Option aus den abgebildeten Vorschlägen mit einem Klick aus. Ihr Grundstück sollte nun erkennbar mit einer Stecknadel markiert auf der Karte erscheinen. Klicken Sie mit einem einfachen Linksklick auf die Stecknadel. Es erscheint ein kleines Fenster mit Informationen (u. a. Bodenrchtwert, Gemarkung, Flur…) zu Ihrem Wohngrundstück. Diese Angaben benötige Sie im für das Ausfüllen des ELSTER-Formulars. Lassen Sie diesen Browser-Tab also parallel zu dem Tab geöffnet, in dem Sie ELSTER geöffnet haben.

Des Weiteren benötigen Sie Ihren Grundbuchauszug, da dort die Blatt-Nummer Ihres Grundstückes aufgeführt ist, welche Sie ebenfalls benötigen.

Außerdem sollten Sie sich Ihren Einkommenssteuerbescheid bereit legen, da Sie Ihre persönliche Steuernummer und Ihre Steuer-ID benötigen.

Für den Fall, dass Ihnen die Allgemeinen Informationen zur Bezugsfertigkeit Ihrer Immobilie fehlen, sollten Sie im Vorfeld mit Ihrem Bauamt telefonieren, um diese Angaben in Erfahrung bringen (siehe Schritt 10 im Formular).

Legen Sie sich außerdem Ihren Kaufvertrag sowie ggf. Ihre Bau- und/oder Mietunterlagen bereit.

Schritt 1: Auswahl des Formulars

Nach der Anmeldung bei ELSTER können Sie sich die angebotenen Formulare anzeigen lassen. Klicken Sie dazu in der linken Navigation auf „Formulare & Leistungen“.

Anschließend wählen Sie „Alle Formulare“ aus.

Wählen Sie aus der nächsten Liste „Grundsteuer“ aus.

Für Schleswig-Holstein ist „Grundsteuer für andere Bundesländer“ auszuwählen.

Den folgenden Dialog mit allen übrigen Bundesländern einfach mit „Weiter“ abschließen.

Im folgenden Dialog „Datenübernahme“ können Sie Angaben aus einer über ELSTER bereits übermittelten Erklärung übernehmen. Dies bietet sich an bei mehreren abzugebenden Erklärungen in gleichgelagerten Fällen, zum Beispiel wenn Sie Eigentümer:in mehrerer Eigentumswohnungen einer Wohnungseigentumsanlage sind. In unserem Beispiel fahren wir ohne Datenübernahme fort.

Klicken Sie anschließend in die obere rechte Ecke des Formulars auf „Speichern und Formular verlassen“. Ihr Formular wird von ELSTER in festen Zeitabständen automatisch gespeichert. Sollte ELSTER einmal außerplanmäßig beendet werden (Stromausfall, Computerproblleme o.ä.), wird bei der nächsten Anmeldung eine Wiederherstellung des letzten Formularentwurfs versucht.

Ihren Entwurf finden Sie wie im folgenden Hinweisfenster beschrieben unter „Meine Formulare“. Klicken Sie für die erste Sicherung auf „Speichern und Verlassen“. Wählen Sie anschließend über „Meine Formulare“ Ihren Entwurf wieder zur Weiterbearbeitung aus.

Schritt 2: Anlagenauswahl

Im nächsten Schritt ist eine vorläufige Anlagenauswahl zu treffen. Die Anlage „Hauptvordruck (GW1)“ ist bereits automatisch ausgewählt. Wählen Sie zusätzlich die „Anlage Grundstück (GW2)“ aus und klicken dann auf „Weiter“.

Schritt 3: Startseite des Formulars

Wählen Sie unter „Steuernummer / Aktenzeichen“ die erste Option „Steuernummer“ aus. Wählen Sie anschließend das Bundesland aus, in dem Ihr Grundbesitz liegt und ergänzen danach die Ihnen vom Finanzamt zugeteilte Steuernummer, welche Sie mit dem Informationsschreiben des Finanzamtes per Post erhalten haben.

Die Seitenübersicht zum Hauptvordruck (GW1) öffnet sich. Klicken Sie auf „Nächste Seite“, um mit den Eintragungen zu beginnen.

Schritt 4: Allgemeine Angaben

Bei der Neubewertung Ihres Grundbesitzes im Rahmen der Grundsteuerreform im Jahr 2022 handelt es sich um eine sogenannte Hauptfeststellung. Wählen Sie daher als Erstes als Grund der Feststellung „Hauptfeststellung“ aus.
Danach wählen Sie die „Art der wirtschaftlichen Einheit“ aus. Im Beispiel eines Einfamilienhauses wählen Sie „bebautes Grundstück“ aus. Klicken Sie auf „Nächste Seite“, um fortzufahren.

Unter „Lage des Grundstücks/Betriebs der Land- und Forstwirtschaft“ tragen Sie die Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort Ihres Grundstücks ein. Haben Sie alle Angaben eingegeben, klicken Sie auf „Nächste Seite“.

Schritt 5: Angaben zu Gemarkung und Flurstück

Um die Angaben zu „Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens“ einzutragen, klicken Sie auf „Gemarkung und Flurstück hinzufügen“.

Die hier benötigten Daten zu Ihrem Grundstück finden Sie im Grundsteuerportal – Bodenrichtwerte und Grundstücksdaten (siehe oben Absatz „Vorbereitung“) und in Ihrem Grundbuchauszug.

Tragen Sie außerdem in Zeile 11 den Anteil, der Ihnen am Flurstück gehört, ein.

Beispiel 1: Den Ehegatten A + B gehört jeweils die Hälfte eines Einfamilienhauses.
Es ist die Eintragung 1/1 erforderlich. Die Tatsache, dass das Flurstück beiden Ehegatten je zur Hälfte gehört, ist erst im nächsten Schritt „Angaben zu Eigentümer(innen)“ einzutragen.

Hinweis bei Wohnungseigentum (Eigentumswohnung):

Insbesondere bei Eigentumswohnungen ist hier eine von 1/1 abweichende Angabe nötig. Den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum finden Sie zum Beispiel im Kaufvertrag.

Beispiel 2: Den Ehegatten A + B gehört jeweils die Hälfte einer Eigentumswohnung. Laut Kaufvertrag beträgt der Miteigentumsanteil der Wohnung 379/1000 an dem gemeinschaftlichen Eigentum.
Es ist die Eintragung 379/1000 erforderlich, da den Ehegatten gemeinsam der o.g. Miteigentumsanteil gehört. Die Tatsache, dass das Flurstück den Ehegatten je zur Hälfte gehört, ist erst im nächsten Schritt „Angaben zu Eigentümer(innen)“ einzutragen.

Geben Sie in Zeile 11 auch an, zu welcher Bodenrichtwertzone Ihr Flurstück gehört. Wählen Sie „erste Fläche“ aus, wenn das Flurstück nur in einer Bodenrichtwertzone liegt, also nur ein Bodenrichtwert vorliegt. Das ist i.d.R. der häufigste Fall. Bestätigen Sie Ihre Eingaben mit „Gemarkung und Flurstück übernehmen“.

Schritt 6: Angaben zu Eigentümer(innen)/Beteiligten 

Um mit der Eingabe zu beginnen, klicken Sie „Eigentümer(in)/Beteiligte(n) hinzufügen“. 

Geben Sie an, wem das Grundstück bzw. die Eigentumswohnung gehört. Geben Sie hier die persönlichen Angaben zu der/dem Eigentümer:in ein.

Folgen Sie den Hinweisen im Formular. Im Feld 50 tragen Sie Ihre persönliche Steuernummer sowie Ihre Identifikationsnummer (Steuer-ID) ein. Beide Angaben entnehmen Sie Ihrem Einkommenssteuerbescheid.

Im Feld 51 geht es um den Besitzanteil Ihres Grundstückes. Gehört Ihnen das Grundstück alleine, tragen Sie bei Zähler 1 und bei Nenner 1 ein. Teilen Sie sich das Grundstück beispielsweise mit einem/einer Ehegpartner:in, tragen Sie bei Zähler 1 und bei Nenner 2 für den halben Anteil ein.

Wenn Sie alle erforderlichen Angaben im Hauptvordruck (GW1) eingepflegt haben, bestätigen Sie Ihre Eingabe am Ende der Seite mit „Eigentümer(in)/Beteiligte(n) übernehmen“.

Bei mehreren Eigentümern sind hier anschließend weitere bzw. alle Eigentümer hinzuzufügen.

Die folgenden Punkte 5 bis 8 können in unserem Fallbeispiel ohne Eintragung übersprungen werden. Trifft für Ihre Situation hier eine nötige Eintragung zu, machen Sie diese entsprechend der Hinweise im Formular.

Wählen Sie anschließend in der linken Spalte die „Anlage Grundstück (GW2)“ aus. 

Schritt 7: Grundstücksart 

Beginnen Sie in dieser Anlage mit einem Klick auf Punkt 1 „Angaben zur Grundstücksart“.

In unserem Beispiel handelt es sich um ein Einfamilienhaus, welches wir entspr. auswählen. Bestätigen Sie Ihre Auswahl mit „Nächste Seite“. Einfamilienhäuser sind in der Regel nicht grundsteuerbefreit bzw. grundsteuervergünstigt. Daher können Sie Punkt „2 – Angaben zu vollständigen Grundsteuerbefreiungen“ und Punkt „3 – Angaben zu vollständigen Grundsteuervergünstigungen“ jew. mit den Buttons „Nächste Seite“ überspringen und direkt mit „4 – Angaben zum Grund und Boden“ fortfahren. 

Schritt 8: Angaben zum Grund und Boden 

Unter „4 – Angaben zum Grund und Boden“ tragen Sie die Fläche und den Bodenrichtwert ein. Beide Angaben finden Sie im Grundsteuerportal – Bodenrichtwerte und Grundstücksdaten (siehe oben Absatz „Vorbereitung“). Beachten Sie, dass bei der Grundstücksfläche der Anteil (Zähler und Nenner) anzugeben ist, zu dem diese zur wirtschaftlichen Einheit gehört. Normalerweise ist das 1/1.

Hinweis bei Eigentumswohnungen: Tragen Sie nur die anteilige Fläche des Flurstücks ein, die Ihrer Wohnung zugerechnet wird. 

Beispiel: 

Den Ehegatten A + B gehört jeweils die Hälfte einer Eigentumswohnung. Die Grundstücksfläche beträgt 1000 m². Laut Kaufvertrag beträgt der Miteigentumsanteil der Wohnung 379/1000 an dem gemeinschaftlichen Eigentum. Es ist nur eine Fläche von 1000 x 379/1000 = 379 m² einzutragen. Klicken Sie auf „Nächste Seite“, um fortzufahren. 

Schritt 9: Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert

Um die erforderlichen Angaben zu Ihrem Wohngrundstück einzutragen, klicken Sie auf „Gebäude hinzufügen“. 

Schritt 10: Allgemeine Angaben – Baujahr 

Starten Sie Ihre Eingaben mit Klick auf „1 – Allgemeine Angaben“.

Das Baujahr müssen Sie nur angeben, wenn das Gebäude ab 1949 erstmals bezugsfertig war. War das Gebäude vor 1949 erstmalig bezugsfertig, reicht es aus, wenn Sie das entsprechende Feld anklicken. Sie finden das Baujahr in den Bauunterlagen, im Kaufvertrag oder Unterlagen zur Gebäudeversicherung. Fehlen Ihnen hier benötigte Informationen, sollten Sie Ihr zuständiges Bauamt kontaktieren und diese erfragen. Um fortzufahren, klicken Sie auf „Nächste Seite“.

Schritt 11: Garagen- und Tiefgaragenstellplätze 

Gehört zu Ihrem Haus oder zu Ihrer Wohnung eine Garage oder ein Tiefgaragenstellplatz, geben Sie unter Ziffer 10 die Anzahl an. Stellplätze im Freien (z. B. ein Carport) brauchen Sie hier nicht einzutragen. Sollten hier für Sie keine Angaben notwendig sein, fahren Sie direkt mit der nächsten Seite fort.

Schritt 12: Anzahl der Wohnungen und Angabe der Wohnfläche 

Geben Sie die jeweilige Anzahl der Wohnungen und deren Gesamtwohnfläche in dem Teil der Seite ein, der der Größe Ihrer Wohnung entspricht. Sie finden diese Daten zum Beispiel im Kaufvertrag, Mietvertrag, in den Unterlagen der Gebäudeversicherung oder in den Bauunterlagen. Achten Sie auf die Informationen zur Wohnflächenberechnung. Nutzen Sie dafür die Informationshinweise (kleine blaue Fragezeichen) innerhalb des Formulars.

Sobald Sie die Angaben vollständig eingetragen haben, können Sie diese durch Auswahl von „Gebäude übernehmen“ speichern.

Die Punkte 6 bis 8 konnten in unserem Fallbeispiel übersprungen werden, da diese nicht zutreffend waren. Prüfen Sie ggf. Ihren individuellen Einzelfall.

Klicken Sie anschließend auf den blauen Reiter oben links im Bild „Prüfen der Eingaben“. Erscheint nach der Prüfung ein Hinweis, dass Angeben fehlen oder unvollständig sind, zeigt ELSTER Ihnen, an welcher Stele im Formular noch Handlungsbedarf besteht, so dass Sie direkt dorthin navigieren können.

Nach erfolgter (ggf. erneuter) Prüfung sollte folgender Bildschirm erscheinen:

Klicken Sie jetzt auf den grauen Reiter oben links „Versenden des Formulars“. Sie erhalten nun noch einmal alle eingegebenen Daten aufgelistet. 

Klicken Sie auf „Absenden“, um Ihre ausgefüllte Feststellungserklärung an das Finanzamt zu übermitteln. Sie erhalten eine Bestätigungsmail an Ihre bei ELSTER hinterlegte E-Mail-Adresse. 

Sie haben es geschafft.

Stand 22.08.2022

35 Kommentare

    • Moin Herr Michelsen,
      danke für Ihren Kommentar. Unsere Klickstrecke umfasst, wie zu Beginn erwähnt, primär den Fall eines Einfamilienhauses. Individuelle Einzelfälle können wir hier leider nicht berücksichtigen, da die Vielfalt das Ausmaß der Anleitung sprengen würde. Haben Sie eine oder mehrere Eigentumswohnungen, sollte Ihnen der beschriebene Verlauf – spätestens wenn Sie vor dem geöffneten Formular sitzen – dennoch eine Hilfe sein, da wir diesen Fall ebenfalls kurz parallel thematisieren. Anderenfalls könnte das ELSTER-Forum eine Hilfe sein. Dort diskutieren Nutzer auch ihre individuelle Situation und unterstützen sich gegenseitig beim Ausfüllen des Formulars: https://forum.elster.de/anwenderforum/

    • Hallo Caterina,
      die Frage, welche Räume und Flächen Mieter und Eigentümer bei der Wohnflächenberechnung in welchem Umfang berücksichtigen müssen, regelt die Wohnflächenverordnung. In die Berechnung gehen alle Räume ein, „die zu einer Wohnung gehören“. Dazu zählen auch Flure.
      Viele Grüße

  1. Das Haus gehört meinem Mann und mir, und das Grundstück ist Erbpacht. Weiß jetzt so gar nicht was ich ausfüllen bzw ankreuzen muss
    Lieben Gruß

    • Hallo Frau Knieper,
      in Ihrem Fall müssten Sie das Grundstück genau so erfassen, als wäre es ihr Eigentum. Später im Formular (am Ende der „Anlage Grundstück GW2“), haben Sie dann die Gelegenheit, einen Haken bei „Erbpacht“ zu setzen. Diesen sollten Sie nicht vergessen/übersehen – dann kann nichts schief gehen.

      Viele Grüße,
      Ihre Förde Sparkasse

  2. Was gehört alles zu einer Grundsanirung, müssen alle Punkte erfüllt sein oder zählt es auch Grundsaniring wenn man nur zum Beispiel neue. TÜREN Elektroleitung Wasserleitung erneuert hat.

  3. Was gehört alles zu einer Grundsanirung, müssen alle Punkte erfüllt sein oder zählt es auch als Grundsaniring wenn man nur zum Beispiel neue. TÜREN Elektroleitung Wasserleitung und die Fußböden erneuert wurden.

    • Hallo Frau Arp,
      grundsätzlich bedeutet „Grundsanierung“, dass die Immobilie „von Grund auf“ wieder hergerichtet wurde. Für eine konkrete Antwort müssen wir jedoch an einen Steuerberater Ihrer Wahl oder die Finanzamt-Hotline verweisen. Viel Erfolg.

  4. Hallo,
    ich habe ein drei Fragen:

    A) – Fragen zum Hauptvordruck (GW1):
    Ich bin Eigentümer einer Eigentumswohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Demzufolge habe ich „Bruchteilsgemeinschaft“ ausgewählt.
    Als Eigentümer habe ich sodann lediglich meine Daten angegeben.
    ELSTER weist mich bei der Prüfung darauf hin, dass mindestens zwei Eigentümer anzugeben seien. Kann ich diese Meldung in meinem Fall ignorieren?

    B) – Fragen zur Anlage Grundstück (GW2):

    1.
    Unter 4 (Angaben zu Grund und Boden) habe i ch eigentlich drei Flurstücke anzugeben; maximal sind jedoch zwei möglich.
    Kann ich einfach die Summe der drei Flurstücke (= beispielsweise 5.000 qm) mit 1.000 (= bspw. mein Miteigentumsanteil) multiplizieren und dann durch 100.000 (= Gesamtanteil der WEG) dividieren oder wie habe ich die Berechnung vorzunehmen?

    2.
    Unter 5 (Angaben bei Wohnungsgrundstück zum Ertragswert) habe ich beim Unterpunkt 3 lediglich meine Wohnung mit der entsprechenden Quadratmeterangaben eingetragen.
    Ist dies korrekt oder muss ich sämtlich der gesamten WEG eintragen (erscheint mir wenig sinnvoll)?

    • Hallo,
      für Ihren speziellen Fall müssen wir Sie an das Finanzamt oder eine/n Steuerberater:in Ihrer Wahl verweisen. Wir können Ihnen zu Ihren Fragen lediglich den Rat geben, dass Sie Beanstandungen in den ELSTER-Prüfungsergebnissen nicht ignorieren sollten. Diese haben idR durchaus ihre Daseinsberechtigung und erfordern entspr. Korrekturen/Ergänzungen. Die kleinen Informationsboxen innerhalb des ELSTER-Formulars sind ebenfalls sehr hilfreich. Möglicherweise hilft Ihnen auch das ELSTER-Forum bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
      Viel Erfolg.

    • Moin,
      danke für Ihren Kommentar. Unsere Klickstrecke umfasst, wie zu Beginn erwähnt, primär den Fall eines Einfamilienhauses. Individuelle Einzelfälle können wir hier leider nicht berücksichtigen, da die Vielfalt das Ausmaß der Anleitung sprengen würde. Haben Sie eine oder mehrere Eigentumswohnungen, sollte Ihnen der beschriebene Verlauf – spätestens wenn Sie vor dem geöffneten Formular sitzen – dennoch eine Hilfe sein, da wir diesen Fall ebenfalls kurz parallel thematisieren. Anderenfalls könnte das ELSTER-Forum eine Hilfe sein. Dort diskutieren Nutzer:innen auch ihre individuelle Situation und unterstützen sich gegenseitig beim Ausfüllen des Formulars: https://forum.elster.de/anwenderforum/
      Für eine konkrete Antwort könnte auch ein/e Steuerberater:in Ihrer Wahl oder die Finanzamt-Hotline hilfreich sein.

  5. Ich besitze ein Endreihenhaus mit einer Einliegerwohnung. Welche Art von Wohngrundstück ist das? Bzw ist einzutragen?

    Wie sind die Angaben zur Wohn- Nutzfläche anzugeben? Ich verstehe die Anleitung so, dass ich hier die Azahl der Wohnungen mit 1 angeben (obwohl es 2 sind) und danach die Gesamtwohnfäche des Hauses. Richtig?

    Welcher Bodenrichtwert ist bei einem Reihenhaus anzugeben, wenn ich für das Flurstück zwei Werte finde, den Wert für Mehrfamilienhaus oder für Einfamilienhaus?
    Vielen Dank

    • Hallo,
      für Ihren speziellen Fall müssen wir Sie an das Finanzamt oder eine/n Steuerberater:in Ihrer Wahl verweisen. Möglicherweise hilft Ihnen auch das ELSTER-Forum. Im Chat können Sie dort Ihr Anliegen schildern und erhalten bestenfalls Antworten auf alle Ihre Fragen.
      Viel Erfolg.

  6. Anlage Tierbestand Landwirtschaftliche Nutzung (GW3A)
    landwirtschaftliche Nutzung: Wir haben eine Landwirtschaftliche Fläche von 4310 m2, die zu 10 0% verpachtet ist, unter Pkt.3 steht die Eigentumsfläche von 4310m2, unter Pkt. 4, abzüglich verpachtete Fläche: 4310m2, Pkt.5 zuzüglich zugepachtete Fläche: 0m2, wenn ich unter Pkt.6 = selbstgenutzte Fläche eine 0m2 eingebe, erscheint der Fehler: Bei der Erklärung des Tierbestandes ist die Summe aus Eigentumsfläche abzüglich verpachtete Fläche zuzüglich zugepachtete Fläche gleich oder kleiner 0. Bitte die Flächen berichtigen. was soll ich hier bereinigen, wenn doch die Fläche zu 100% verpachtet ist?

    • Moin,
      danke für Ihren Kommentar. In Ihrem konkreten Fall könnte das ELSTER-Forum eine Hilfe sein. Dort diskutieren Nutzer:innen auch ihre individuelle Situation und unterstützen sich gegenseitig beim Ausfüllen des Formulars: https://forum.elster.de/anwenderforum/ Im Chat können Sie dort Ihr Anliegen schildern und erhalten bestenfalls Antworten auf alle Ihre Fragen. Ansonsten geben ein/e Steuerberater:in Ihrer Wahl oder die Finanzamt-Hotline sicher eine Hilfestellung. Viel Erfolg.

  7. Guten Tag,

    ich bin Besitzer eines Einfamilienhauses mit Bruchteilsgemeinschaft (50% und je 25% meine Eltern). was muss ich in Zeile 11 eintragen= Danke

    • Guten Tag Herr Golla,
      danke für Ihren Kommentar. Bitte fragen Sie doch einmal im ELSTER-Forum nach, das ist eine große Hilfe für viele Nutzer:innen beim Ausfüllen des Formulars: https://forum.elster.de/anwenderforum/
      Andernfalls verweisen wir Sie gern auf die Unterstützung durch ein/e Steuerberater:in Ihrer Wahl oder die Finanzamt-Hotline zur bestmöglichen Klärung Ihres Anliegens.

  8. Vielen lieben Dank für die super einfache Erklärung. Da stellt sich für die Frage warum kann die Behörde nicht so etwas elber erstellen. Deren Hilfe sieht dann z. B. so aus das in einem Video der Screen ein anderer ist als in der Wirklichkeit. Elster ist so etwas von schlecht programmiert. Die Programmierer sollten sich schämen.
    Nochmals herzlichen Dank für die tolle Anleitung !

  9. Ich bin durch Erbschaft angeblich Eigentümer von einem Grundstück.
    Nach Prüfung durch ein Amtsgericht wurde festgestellt, dass es sich um eine Namensdopplung handelt.
    Es wurde mir vom Amtsgericht mitgeteilt, dass ich nicht der Eigentümer sein kann.
    Schreiben liegt vor.
    Was kann ich bzw. muss ich in dem Fall tuhen ?

  10. Moin, moin,

    wollte mich einfach mal bedanken für die absolut hilfreiche Anleitung. Gute Arbeit von ihnen 🙂

    Vielen Dank aus Schleswig-Holstein

  11. Sehr gute Anleitung! Ich habe mit Vorbereitung, Ausfüllen, Qualitätskontrolle über Ausdruck und Versand ca. 3 Stunden für 2 x Einfamilienhaus, 1x Einfamilienhaus in Erbengemeinschaft und einer Eigentumswohnung benötigt.
    Besten Dank.

  12. Was gebe ich in Zeile 11 ein, wenn ich Alleinbesitzer eines Flurstücks mit 692 qm bin auf dem ein Haus mit einer Grundfläche von 125qm steht dessen Besitzer ich ebenfalls alleine bin?

  13. Hallo,

    ich bin Ingenieur und Systemadministrator und kenne mich mit EDV und auch Webformularen aus. Allerdings ist die Benutzerführung bei ELSTER eine Katastrophe, zumindest wenn man da neu ist. Bis zu dem Zugang zu ELSTER war alles gut und auch in dem Schreiben vom Finazamt erläutert. Allerdings habe ich ca. 1 h gebraucht um herauszufinden wo und wie ich die entsprechenden Formulare für die Grundsteuererklärung finde und bei einigen Fragen waren die Erläuterungen unzureichend. Ich komme zwar aus NRW, aber diese Anleitung war dafür das Beste was ich dazu im Netz finden konnte und damit war es dann auch möglich die Erklärung zu machen.
    Im Einstieg vom ELSTER gehört ein Großer Button „Feststellung des Grundstreuerwertes“. Das muß man nicht erst suchen müssen. Eigentlich müsste man den Staat verklagen. Es muß auch Lieschen Müller verstehen was der Staat von ihr will. Wenn der es nicht hin bekommt seinen Bürgern mit normalem Verstand das so zu erklären, das die damit zurecht kommen hat er versagt.

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