Neue Heizungsförderung ab jetzt verfügbar

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Aus dem Schornstein eines Wohnhauses fliegen Euroscheine.
Dieses Bild wurde von einer KI generiert.

Ab sofort können Sie staatliche Zuschüsse für den Heizungstausch beantragen. Der Bund belohnt den Einbau einer klimafreundlichen Heizung mit verschiedenen Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten. Erfahren Sie alles über die Konditionen der KfW-Heizungsförderung, die Fristen und den Beantragungsprozess.

Zündpotential: Das Hin und Her der Heizwende 

Noch nie gab es so viel Verunsicherung bei der Energieerzeugung. Allerdings gab es auch nie zuvor so viele Möglichkeiten wie heute: Die aktuelle Energiewende, weg von Gas und Öl, rückt verschiedene Alternativen in den Fokus. Die Frage lautet: Wie werden wir uns in Zukunft mit Strom und Wärmeversorgen? Das Ziel ist klar: Deutschland soll bis 2045 klimaneutral werden. Die ersten Antworten haben jedoch viel Zündpotential. 

Schon der erste Entwurf für das neue Heizungsgesetz hat die Menschen verunsichert: Die Fördervorgaben galten als streng, die Umrüstungen für private Haushalte als kostenintensiv und die Antragstellungen als aufwendig. Das Resümee: zu teuer, zu bürokratisch, zu ehrgeizig. Seit dem Wohnungsbaugipfel im September 2023 wurde die Heizwende immer wieder verändert. Nach langem Ringen in der Koalition, dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und den daraus folgenden Nachbesserungen für den Bundeshaushalt 2024, einigte sich die Regierung Ende letzten Jahres schließlich auf das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz. Am 1. Januar 2024 konnte dann das novellierte Heizungsgesetz in Kraft treten.

Das hat sich verändert: Heizungsförderung 2024 

Mit der reformierten Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen“ haben Hauseigentümer:innen endlich Klarheit darüber, wie künftig neue klimafreundliche Heizungen staatlich gefördert werden. Die wichtigste Nachricht: Ein Verbot von Öl- und Gasheizungen wurde aufgehoben, ebenso eine Verpflichtung zur Wärmepumpe. Eigentümer:innen können frei zwischen verschiedenen Heizungsarten wählen: etwa Hybridheizungen, fossil betriebenen Gasheizungen, Solarthermien, Wasserstoff- oder Biomasse-Heizungen (z. B. Pellets). Somit bleiben auch Holzheizungen erlaubt. Der Speed-Bonus bleibt, wenn auch etwas geschmälert. Einkommensschwache Eigentümer und Eigentümerinnen können einen zusätzlichen Bonus erhalten. Zudem können Heizungstausche mit anderen energetischen Sanierungsmaßnahmen verbunden und zinsverbilligte Kredite beansprucht werden – nehmen wir das kurz genauer unter die Lupe.

Die Top Ten der wichtigsten Neuerungen

1. Vorerst keine Austauschpflicht für funktionierende Heizungen

Für funktionierende Heizungen in Bestandsbauten ändert sich erst einmal nichts, sie können weiter betrieben und auch repariert werden. Es gibt keine Austauschpflicht. Erst von 2045 an sind Erdgas- oder Öl-basierte Heizungen generell nicht mehr erlaubt. Das neue Gesetz gilt seit 1. Januar 2024 zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten.

2. Längere Fristen für Bestandsbauten

Für Bestandsbauten gibt es längere Übergangsfristen: Großstädte (ab 100.000 Einwohner) sollen bis Juli 2026 und kleinere Städte bis Juli 2028 kommunale Wärmeplanungen erarbeiten. Eigentümer:innen müssen erst dann aktiv werden, wenn die jeweilige Kommune ihre Pläne vorgelegt hat. Erst dann werden also klimafreundliche Technologien beim Heizungstausch verpflichtend. Zur Umsetzung gilt eine allgemeine Übergangsfrist von 5 Jahren, in einzelnen Fällen auch von bis zu 13 Jahren.  

3. KfW nimmt zentrale Rolle ein

Die Antragstellung wird nun gebündelt: Künftig nimmt die staatliche KfW die zentrale Rolle bei Heizungsförderungen ein. Das bisher ebenfalls zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) konzentriert sich auf die Förderung anderer Effizienzmaßnahmen bei Sanierungen.

4. Grundförderung gilt für alle Wohn- und Nichtwohngebäude

Um finanzielle Überforderungen von Vermieter:innen, privaten Hauseigentümer:innen, Unternehmen und Kommunen zu vermeiden, können alle Antragsteller:innen eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten erhalten. Daher sind nun auch gewerbliche Immobilienbesitzer:innen im Mietwohnungsbau antragsberechtigt – die Grundförderung gilt für alle Wohn- und Nichtwohngebäude.

5. Speed-Bonus

Zusätzlich gibt es für selbstnutzende Immobilieneigentümer:innen einen Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent der Investitionskosten – als Anreiz für eine möglichst frühzeitige Umrüstung. Von 2029 an soll dieser Speed-Bonus um drei Prozentpunkte alle zwei Jahre abgeschmolzen werden. Ab 1. Januar 2037 entfällt der Bonus laut Richtlinie.

6. Einkommensbonus

Außerdem gibt es einen Einkommensbonus von 30 Prozent der Investitionskosten. Diesen bekommen Hauseigentümer:innen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro.

7. Zinsverbilligte Ergänzungskredite

Hinzu können zinsverbilligte Ergänzungskredite für Heizungstausch (KfW) und Effizienzmaßnahmen (BAFA) kommen.  

8. Höchstgrenzen können miteinander verbunden werden

Neu ist, dass die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten für den Heizungstausch und für Effizienzmaßnahmen miteinander verbunden werden können. In der Summe gilt dann für ein Einfamilienhaus eine Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von 90.000 Euro pro Kalenderjahr, wenn es einen individuellen Sanierungsfahrplan gibt.

9. Schutz vor hohen Kosten

Um Mieter:innen vor hohen Kosten zu schützen, dürfen Vermieter:innen, die in eine klimafreundliche Heizung investieren, künftig maximal 10 Prozent der Kosten auf die Mieter:innen umlegen – wobei die monatliche Kaltmiete um höchstens 50 Cent pro Quadratmeter steigen darf. Die Fördersumme müssen Vermieter:innen zudem von der Umlage abziehen. 

10. Keine Ausnahmeregelungen für Ältere

Es gibt keine Ausnahmeregelungen mehr für Ältere: Eigentümer:innen ab 80 Jahren werden von dem Gesetz nun auch erfasst. 

Vergleich der Heizungsförderung 2024 mit 2023

Ein Wechsel spart mittelfristig bares Geld. Und bei den Kosten helfen Förderanträge. Staatliche Unterstützung macht den Umstieg auf klimafreundliches Heizen in jedem Fall etwas leichter – und kann/soll auch soziale Härten vermeiden. 

Weitere Sanierungsmaßnahmen lassen sich miteinander verbinden

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umfasst auch andere Sanierungsmaßnahmen wie die Dämmung von Dächern oder den Austausch von Fenstern. Neu ist, dass die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten für den Heizungstausch und für Effizienzmaßnahmen miteinander verbunden werden können. Bei einem Einfamilienhaus liegt die Höchstgrenze förderfähiger Kosten bei 90.000 Euro pro Kalenderjahr – vorausgesetzt, es gibt einen individuellen Sanierungsfahrplan. Bisher betrugen die maximal förderfähigen Ausgaben für alle durchgeführten Maßnahmen am Gebäude nach Angaben des Ministeriums 60.000 Euro innerhalb eines Kalenderjahres.

Doppelt sparen mit zinsvergünstigten Krediten 

Neben den Investitionskostenzuschüssen werden über die staatliche Förderbank KfW zinsvergünstigte Kredite angeboten werden von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit, und zwar für private Selbstnutzer:innen von Wohngebäuden mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro. Hier lässt sich doppelt sparen: Zum einen gibt es niedrige Zinsen und zum anderen einen Tilgungszuschuss.  

Förderfähige Kosten: Richtlinien, Nachweise und Fristen im Blick behalten

Die staatliche Heizungsförderung ermöglicht es Hausbesitzer:innen, die Anschaffungskosten für ihre neuen Heizsysteme erheblich zu reduzieren. Als förderfähige Kosten gelten in der Regel

  • die Anschaffungs- und Installationskosten,
  • Kosten für unmittelbare Infrastrukturmaßnahmen
  • und Beratungskosten.

Bei förderfähigen Kosten ist darauf zu achten, dass diese den vorgeschriebenen Richtlinien und Kriterien entsprechen. Stellen Sie auch sicher, dass alle notwendigen Nachweise und Unterlagen vorliegen. Nicht zuletzt ist auch relevant, die Fristen einzuhalten und die Antragsverfahren korrekt durchzuführen, um die Fördermittel in Anspruch nehmen zu können.

Wie sich die Heizung finanzieren lässt  

Wer auf eine klimafreundliche Heizung umsteigt, der kann sich von der staatlichen Förderbank KfW unterstützen lassen. Förderanträge können voraussichtlich ab Ende Februar 2024 bei der KfW eingereicht werden – laut Bundeswirtschaftsministerium: auch rückwirkend für Vorhaben, die nach Veröffentlichung der Richtlinie zu den Förderungen (am 29.12.2023) bereits begonnen wurden.   

Welche Förderung für Sie infrage kommt, hängt davon ab, für welches Heizsystem Sie sich entscheiden. Um sich bei den verschiedenen Programmen besser orientieren zu können, gibt es Übersichten: beispielsweise unter foerderdatenbank.de oder Fördermittel-Check.

Wichtig: Stellen Sie den Förderantrag besser vor der Anschaffung und dem Start der Baumaßnahme – sonst verspielen Sie womöglich die Zuschüsse. Idealerweise beantragen Sie die Förderung, wenn die Planungen für die Modernisierungsmaßnahmen abgeschlossen sind und verschiedene Angebote vorliegen. 

  • Seit 27. Februar 2024 ist die Antragstellung für selbstgenutzte Wohnimmobilien mit maximal einer Wohneinheit möglich. Dies betrifft Privatpersonen, die beispielsweise Eigentümer:in eines Einfamilienhauses sind.
  • Im Verlauf des Jahres folgen dann gestaffelt auch die Antragsmöglichkeiten für weitere Antragstellergruppen. Dazu gehören beispielsweise private Vermieter:innen von Einfamilienhäusern, Eigentümer:innen von Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsgesellschaften, Unternehmen und Kommunen.

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