Fluggastrechte: Diese Entschädigungen bekommen Sie

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Mann sitzt verärgert am Flughafen, weil sein Flug verspätet ist

Der zivile Luftverkehr war im Jahr 2022 so unzuverlässig wie nie. Jeder dritte Passagier in Europa war mit Flugproblemen konfrontiert. Die Flüge kamen verspätet an oder fielen aus; mitunter gaben Streiks der Urlaubsfreude den Rest. Und die Branche geht davon aus, dass dieser Negativtrend auch 2023 anhalten wird. Dafür braucht es kein Unwetter und keine politischen Unruhen: Allein der Fachkräftemangel ist noch immer ein großes Problem. Welche Fluggastrechte Sie haben und wie Sie diese durchsetzen, erklären wir anhand fünf unterschiedlicher Szenarien. Übrigens: In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, welche drei Reiseversicherungen Sie vor Antritt Ihrer Reise unbedingt abschließen sollten, um sich optimal zu schützen.

Bleiben Sie auf dem Boden, handeln Sie noch am Flughafen

Egal, ob der Flug annulliert wird, sich verspätet oder überbucht ist – behalten Sie einen klaren Kopf und werden Sie noch vor Ort aktiv, um später Ihren Anspruch durchsetzen zu können. Das ist Ihr persönlicher Check für den Flughafen:

  • Lassen Sie sich den Grund der Nichtbeförderung bestätigen.
  • Kontaktieren Sie schnellstmöglich Ihren Reiseveranstalter (bei Pauschalbuchungen).
  • Heben Sie alle Belege für Verpflegung, Übernachtung und Hoteltransfer auf.
  • Wichtig sind auch Quittungen, um mögliche Kosten für einen Ersatzflug nachzuweisen.

Wann müssen Fluggesellschaften keine Entschädigung an Passagiere zahlen?

Nicht immer müssen Airlines zahlen, es gibt Situationen, für die die EU-Fluggastrechteverordnung keine Entschädigung vorschreibt:

Außergewöhnliche Umstände: Dazu zählen etwa Unwetter oder politische Instabilität, auch Streiks. Betreuungsleistungen (Verpflegung, Kommunikation, Unterkunft) können Sie gegebenenfalls dennoch beanspruchen.

Vorzeitige Benachrichtigung: Informiert Ihre Fluggesellschaft Sie mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Abflug über eine Annullierung oder bietet sie Ihnen eine alternative Beförderungsmöglichkeit an, besteht in der Regel kein Anspruch auf Ausgleichszahlung.

Freiwillige Umleitung: Wenn die Fluggesellschaft den Fluggast auf einen anderen Flug umleitet und die Ankunftszeit des alternativen Fluges nicht wesentlich von der ursprünglichen geplanten Ankunftszeit abweicht, ist keine Entschädigung fällig. 

Verjährung: Ein Anspruch auf Entschädigung gemäß Fluggastrechteverordnung oder EuGH ist bei Anwendung des deutschen Rechts verjährt, wenn die Buchung Ihrer Reise länger als drei Jahre zurückliegt.

Hinweis: Es ist wichtig zu beachten, dass diese Ausnahmen nicht immer eindeutig sind und in einigen Fällen professionelle Klärungen erforderlich sein können.   

Wenn eine Fluggesellschaft nicht kooperativ ist

Leider passiert es nicht selten, dass eine Fluggesellschaft Ihre Nachfragen ablehnt oder sogar Ihr gutes Recht ignoriert. Dann sollten Sie Ihre Situation von einer Verbraucherberatungsstelle oder einem Rechtsdienstleistungsunternehmen einschätzen lassen. Gerade Internet-Dienstleister, die sich auf Fluggastrechte spezialisiert haben, bündeln Ihre Ansprüche und setzen diese für Sie durch: Dazu reichen Sie die Unterlagen ein – nur im Erfolgsfall fällt eine Provision an.     

1. Entschädigung bei Flugverspätung

„Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Abflug verspätet sich!“ Viele kennen diese Durchsage. Flugverspätung ist eine der häufigsten Ursachen für Entschädigungsleistungen. Verspätungen können verschiedene Gründe haben: technische Probleme, schlechtes Wetter, Flughafenbetriebsstörungen, unerwartete Sicherheitschecks oder Crew-Probleme. Für einen Entschädigungsanspruch muss der Flug verspätet in der EU starten oder landen. Bei großen Verspätungen kann Reisenden eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zustehen. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung ab.

Erstattung bei mindestens 3 Stunden Flugverspätung:

  • Bei weniger als 1.500 Kilometer gibt es bis zu 250 Euro,
  • bei mehr als 1.500 Kilometer innerhalb der EU bis zu 400 Euro
  • und bei mehr als 3.500 Kilometer bis zu 600 Euro.  

Erstattung bei mindestens 5 Stunden Flugverspätung:

  • Nach mehr als 5 Stunden haben Sie die Möglichkeit, auf den Flug zu verzichten und sich die nicht geflogene Strecke erstatten zu lassen.
  • Sind Sie an einem Zwischenstopp gestrandet, ist der Rückflug zum Abflugort kostenlos.

Betreuungsleistungen bei Flugverspätung:

  • Bei mehreren Stunden Verspätung muss die Fluggesellschaft außerdem kostenlose Verpflegung, Erfrischungen, Kommunikationsmöglichkeiten (etwa Telefonate oder Mails) und gegebenenfalls eine Unterkunft anbieten.      

Hinweis: Nicht für jede Flugverspätung gibt es eine Entschädigung. Die Verspätung muss auf ein Verschulden der Airline zurückzuführen sein. Außergewöhnliche Umstände, die nicht in der Kontrolle der Airline liegen – wie schlechtes Wetter, politische Unruhen, Streiks oder Sicherheitsrisiken – können von der Entschädigungspflicht ausgenommen sein. Zudem haben die Fluggesellschaften die Möglichkeit, die Erstattung zu halbieren, wenn sie anderweitige Beförderungen anbieten, bei denen die Ankunftszeit des Ersatzfluges nicht wesentlich von der ursprünglich geplanten Ankunftszeit abweicht. 

2. Entschädigung bei Streik

Gestreikt wird oft im Luftsicherheitsbereich, in der Fluggastkontrolle, der Personal- und Warenkontrolle und in Servicebereichen. Auch in diesem Jahr wird es an manchen Flughäfen wieder zum Arbeitskampf kommen. So berichtet die Lufthansa von einem bestehenden Streikrisiko bei den eigenen Leuten. Explizit genannt wurden das fliegende Personal der Eurowings sowie die Piloten der Kernmarke Lufthansa, deren Tarifvertrag Ende Juni 2023 ausläuft. 

Doch Streik ist nicht gleich Streik. Legt die Belegschaft der Airline – etwa Piloten, Flugbegleiter oder Bodenpersonal – ihre Arbeit nieder, verantwortet das in der Regel die Fluggesellschaft. Streikt das Sicherheitspersonal – etwa die Kontrollen – fällt das in die Zuständigkeit der Bundespolizei, die meist private Firmen mit den Kontrollen beauftragt. Dafür können Fluggesellschaften nicht haftbar gemacht werden, hier sind möglicherweise Ansprüche gegen den Staat zu stellen. 

Bei Streiks können Passagiere nur bestimmte Fluggastrechte geltend machen. Das sind die wichtigsten:      

  • Information: Die Airline ist verpflichtet, die betroffenen Fluggäste so früh wie möglich über den Streik zu informieren, um genügend Zeit zu geben, alternative Pläne zu treffen.
  • Umbuchung oder Erstattung: Wenn der Flug aufgrund eines Streiks gestrichen wird, haben Reisende das Recht, zwischen einer Umbuchung auf einen anderen Flug zum Zielort oder einer vollständigen Rückerstattung des Ticketpreises zu wählen.      
  • Betreuungsleistungen bei Wartezeiten: Wenn der Flug aufgrund eines Streiks erheblich verspätet ist und die Fluggäste eine längere Wartezeit haben, muss die Airline angemessene Betreuungsleistungen bereitstellen. Dazu gehören Verpflegung (Mahlzeiten und Getränke), Kommunikationsmöglichkeiten (Telefonate, E-Mails) und gegebenenfalls eine Unterkunft sowie der Transfer zur Unterkunft.      
  • Entschädigung: Bei Streiks sind Fluggesellschaften in der Regel von der Zahlung von Erstattungen befreit. Streiks werden als außergewöhnlicher Umstand betrachtet, der außerhalb der Kontrolle der Airline liegt. Daher besteht normalerweise kein Anspruch auf eine finanzielle Ausgleichszahlung.      

Hinweis: Im Falle eines Streiks ist es ratsam, mit der Airline Kontakt aufzunehmen und sich über die angebotenen Optionen zu informieren. Die jeweiligen Regelungen für Entschädigungen während Streiks können sich je nach Land, Fluggesellschaft und individuellen Vereinbarungen zwischen den beteiligten Parteien unterscheiden. 

3. Entschädigung bei Nichtbeförderung oder Überbuchung

Wenn ein Flug gestrichen wird oder überbucht ist, und Sie deshalb nicht mitfliegen können, haben Sie das Recht, eine Rückerstattung des Ticketpreises zu fordern oder eine anderweitige Beförderung zum Zielort zu wählen.      

Rückerstattungen hängen von der Strecke ab:

  • Weniger als 1.500 Kilometer entsprechen 250 Euro.
  • Mehr als 1.500 Kilometer innerhalb der EU entsprechen 400 Euro.
  • Mehr als 3.500 Kilometer entsprechen 600 Euro. 

Unterstützung bei Nichtbeförderung:

  • Wenn Sie aufgrund von Überbuchung oder anderen Gründen nicht an Bord des Flugzeugs gelassen werden, muss Ihnen die Airline angemessene Unterstützung bieten, etwa alternative Flugmöglichkeiten.      

Betreuungsleistung:

  • Außerdem muss die Fluggesellschaft Speisen und Getränke unentgeltlich anbieten; möglicherweise auch eine Hotelübernachtung inklusive Transfer.      

Hinweis: Ist die Nichtbeförderung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen, muss die Airline keine Ersatzleistung anbieten. Dazu gehören beispielsweise schlechtes Wetter, politische Unruhen, Streiks, Sicherheitsrisiken, plötzliche technische Probleme, die die Sicherheit des Flugs gefährden oder überhaupt: höhere Gewalt.

4. Entschädigung bei verpassten Anschlussflügen

Haben Sie aufgrund eines verpassten Anschlussfluges Probleme, können Sie in der Regel folgende Fluggastrechte geltend machen:      

  • Verantwortung der Fluggesellschaft: Die Airline, mit der Sie den ersten Flug gebucht haben, ist in der Regel verantwortlich, Sie zu unterstützen und alternative Lösungen anzubieten, wenn Sie einen Anschlussflug aufgrund von Verspätung oder anderen Gründen verpassen.      
  • Umleitung und alternative Flüge: Die Airline sollte Ihnen eine anderweitige Beförderung zum Zielort anbieten, entweder durch Umleitung auf einen anderen Flug oder durch Buchung auf einen späteren Flug. Die Fluggesellschaft ist dafür verantwortlich, die Kosten für alternative Beförderung zu tragen, sofern dies notwendig ist.      
  • Betreuungsleistungen: Wenn Sie aufgrund des verpassten Anschlussfluges gestrandet sind und eine längere Wartezeit haben, sollte die Fluggesellschaft Betreuungsleistungen anbieten. Dazu gehören Verpflegung (Mahlzeiten und Getränke), Kommunikationsmöglichkeiten (Telefonate, E-Mails) und gegebenenfalls eine Unterkunft sowie der Transfer zur Unterkunft.      

Hinweis: Es ist wichtig, dass Sie sich unmittelbar an das Bodenpersonal der Airline wenden, um die Situation zu melden und Unterstützung anzufordern. Zu beachten ist jedoch, dass in einigen Fällen für außergewöhnliche Umstände, wie schlechtes Wetter oder Streiks, die Fluggesellschaft nicht verantwortlich ist.

5. Entschädigung bei Annullierung

Bei einer Annullierung eines Fluges gibt es verschiedene Fluggastrechte. Hier sind die wichtigsten Ansprüche, wenn ihr Flug gestrichen wird:      

  • Rückerstattung oder alternative Beförderung: Die Airline ist verpflichtet, den betroffenen Passagieren die Wahl zwischen einer Rückerstattung des Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen oder einer alternativen Beförderung zum Zielort anzubieten. Die alternative Beförderung kann entweder auf dem nächsten verfügbaren Flug oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, wenn es für die Reisenden akzeptabel ist.
  • Betreuungsleistungen: Wenn die Wartezeit aufgrund der Annullierung länger als zwei Stunden beträgt (abhängig von der Flugstrecke), muss die Fluggesellschaft den Passagieren kostenlose Verpflegung (Mahlzeiten und Getränke), Kommunikationsmöglichkeiten (Telefonate, E-Mails) und gegebenenfalls eine Unterkunft sowie den Transfer zur Unterkunft anbieten.
  • Entschädigung bei kurzfristigen Annullierungen: In einigen Fällen haben Reisende auch Anspruch auf Kompensation bei Flugausfällen. Die Höhe der Ausgleichszahlung hängt von der Flugstrecke und der Vorankündigung der Annullierung ab. Wenn die Airline den Fluggast weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Annullierung informiert, kann ein Entschädigungsanspruch bestehen.   

Aktuelles Urteil: BGH stärkt Fluggastrechte bei Annullierungen

Wird ein Teil einer Flugreise annulliert, haben Reisende nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das am 11. Mai 2023 veröffentlicht wurde (Az. X ZR 91/22), Anspruch auf Erstattung der Kosten für den gesamten Hin- und Rückflug. Voraussetzung ist, dass die Flüge Teil einer einheitlichen Buchung sind, über die ein einziger Flugschein ausgestellt wurde.

    

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