Einlagensicherung bei der Förde Sparkasse

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Was ist Einlagensicherung?

Gesetzliche Einlagensicherung
Gesetzliche Einlagensicherung

Die Einlagensicherung schützt das Guthaben der Privatkunden. Wird ein Geldinstitut handlungsunfähig, ist dem Kunden gegenüber garantiert, dass er eine bestimmte Höhe seines Guthabens in jedem Fall zurückbekommt. In der gesetzlichen Einlagensicherung hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen bis zu 100.000 Euro. Dafür maßgeblich ist das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG).

Was haben die Sparkassen für ein Sicherungssystem?

Sparkassen vermeiden übermäßige Risiken. Dennoch kann niemals völlig ausgeschlossen werden, dass ein Institut in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt deshalb über ein institutsbezogenes Sicherungssystem. Dieses schützt Kundeneinlagen bei einer Sparkasse, einer Landesbank oder einer Landesbausparkasse. Dieses System der freiwilligen Institutssicherung wurde bereits in den 1970er-Jahren gegründet. Seit der Gründung ist es bei keinem Mitgliedsinstitut zu einer Leistungsstörung gekommen. Außerdem hat noch kein Kunde Einlagen oder Zinsen verloren.

Wie ist das Sicherungssystem aufgebaut?

Sicherungssystem Finanzgruppe
Sicherungssystem Finanzgruppe

Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe besteht im Einzelnen aus insgesamt 13 Sicherungseinrichtungen:

  • den elf regionalen Sparkassenstützungsfonds,
  • der Sicherungsreserve der Landesbanken
  • dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.

Diese Sicherungseinrichtungen sind zu einem Sicherungssystem zusammengeschlossen. Dieses ist als Einlagensicherungssystem nach §43 EinSiG amtlich anerkannt.

Wie funktioniert das Sicherungssystem?

Ausgleich im Sicherungssystem
Ausgleich im Sicherungssystem

Regionaler Ausgleich
Sollten bei einem Mitgliedsinstitut wirtschaftliche Schwierigkeiten bestehen oder drohen, hilft die zuständige regionale Sicherungseinrichtung der Sparkassen-Finanzgruppe.
Für die Institutssicherung kommen dann zum Beispiel folgende Maßnahmen in Betracht:
– Eigenkapital zuführen
– Garantien und Bürgschaften übernehmen
– Ansprüche Dritter erfüllen

Überregionaler Ausgleich
Bei den regionalen Sparkassenverbänden bestehen insgesamt 11 Sparkassenstützungsfonds. Die einzelnen Sicherungseinrichtungen sind miteinander verknüpft. Zwischen diesen besteht der Überregionale Ausgleich.
Er tritt ein, wenn in einer Region die dort verfügbaren Fondsmittel für einen sogenannten Stützungsfall eines Instituts nicht ausreichen. Dann stehen im Bedarfsfall die Mittel aller Fonds zur Verfügung.

Für die Landesbanken sowie die Landesbausparkassen gibt es selbstständige Fonds:
– die Sicherungsreserve der Landesbanken
– den Sicherungsfonds der Landesbausparkassen

Systemweiter Ausgleich
Bei Bedarf stehen alle Sicherungseinrichtungen im Rahmen des Systemweiten Ausgleichs gemeinschaftlich zusammen: alle Sparkassenstützungsfonds, die Sicherungsreserve der Landesbanken und der Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.

Dies gilt für den Fall, dass die Mittel einer der drei betroffenen Sicherungseinrichtungen nicht ausreichen. Durch diesen Systemweiten Ausgleich stehen in einem Krisenfall sämtliche Mittel aller Sicherungseinrichtungen für Maßnahmen zur Verfügung.

Kann man gewissen Risiken vorbeugen?

Das Sicherungssystem beruht ganz wesentlich auf Vorbeugung. Dazu wird in allen 13 Sicherungseinrichtungen regelmäßig eine Risikoüberwachung durchgeführt. So können Risiken frühzeitig erkannt und rechtzeitig Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Damit soll ein Einlagensicherungsfall vermieden werden.

Wie kommt das Geld in die Stützungs- und Sicherungsfonds?

Das Sicherungssystem leistet Vorsorge durch regelmäßige Beitragszahlungen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass das Sicherungssystem seine finanziellen Mittel bis zum Jahr 2024 aufbaut. Die Höhe der Beiträge der Mitgliedsinstitute bemisst sich nach definierten Risikogrößen des Instituts.

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands.

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