Verwahrentgelt kompensieren und Liquidität sichern

Ein Gastbeitrag von Thomas Grimm (Deka Private Banking)

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Die Konditionen der EZB machen es den Banken schwer. Wer Liquidität auf dem Konto parkt, muss dafür oftmals Verwahrentgelt zahlen. Unternehmen benötigen jedoch für ihr Geschäft sofort verfügbares Kapital. Mit der passenden Strategie kann den negativen Effekten entgegengesteuert werden, ohne die Liquidität zu gefährden.

Warum überhaupt Verwahrentgelt?

Seit der Finanzkrise 2008/09 parken Banken und Sparkassen das von der Kunden bei ihnen vorgehaltene Guthaben auf Konten bei der Europäischen Zentralbank (EZB). Hierauf reagierte die EZB, ihrem Auftrag zur Wahrung von Preisniveaustabilität und einer ausgeglichenen konjunkturellen Entwicklung folgend, früh mit der Senkung der Leitzinsen.

Bereits 2014 senkte sie den Einlagenzins erstmals in den negativen Bereich, im September 2019 schließlich von -0,4% auf -0,5%. Für das kurzfristige Parken von Guthaben zahlten Banken und Sparkassen allein in den Jahren 2018 und 2019 jeweils rund 2,4 Milliarden Euro Negativzinsen an die EZB.

Damit sind Banken und Sparkassen Mehrkosten ausgesetzt, auf die sie keinen unmittelbaren Einfluss haben. Eine Neuverhandlung des „Einkaufspreises“, also des Einlagenzinses, ist nicht möglich. Betroffene Produkte wie Giro- und Geschäftskonten aus dem Angebot zu nehmen, könnte aber eine Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Zahlungsverkehrs darstellen. Daher stellen viele Kreditinstitute Ihren Kunden ein Verwahrentgelt in Rechnung.

Diese Mehrkosten sollten auch wieder zurückgehen, und damit auch das Verwahrentgelt sinken. Doch der Blick nach Japan zeigt, dass sich dieser Prozess über Jahre hinziehen kann. Unternehmen sollten für laufende Überschüsse und kurzfristig verfügbare Guthaben daher eine Strategie anstreben, die dabei hilft, Verwahrentgelt zu vermeiden, zu kompensieren oder mit dem Guthaben vielleicht sogar Erträge zu erzielen.

Verwahrentgelt vermeiden

Da Verwahrentgelt in der Regel erst ab einer bestimmten Guthabenhöhe erhoben wird, könnte ein „Verteilen“ des Guthabens auf mehrere Banken und Sparkassen naheliegen. So würde man unter den jeweils eingeräumten Freibeträgen zu bleiben. Was so einfach klingt, erweist sich in der Praxis schnell als unpraktisch. Ein Wechsel ist mit Aufwand sowie Kosten verbunden und führt schnell zu unübersichtlichen Verhältnissen. Zusätzlich sollten weitere Aspekte berücksichtigt werden wie z.B.:

  • In einer langjährigen Geschäftsbeziehung besteht oft ein Vertrauensverhältnis, das bei einer neuen Bankverbindung erst wachsen muss.
  • Freibeträge und Verzinsungsregeln können sich im Zeitablauf jederzeit ändern, so dass dann ggf. wieder ein Wechsel erforderlich wäre.
  • Zum Teil gibt es Unterschiede bei der Einlagensicherung. So haben z.B. einige Privatbanken ihre Einlagensicherung für professionelle Anleger zurückgefahren. Privat- und Geschäftsbanken unterliegen der Reform des freiwilligen Einlagensicherungsfonds. Dort sind institutionelle Gelder oberhalb von 100.000 Euro ungesichert.

Ein anderer Gedanke könnte sein, kurzfristig verfügbare Guthaben zugunsten einer mittel- oder langfristigen Kapitalanlage umzuschichten. Wo dies möglich ist, sollte tatsächlich so vorgegangen werden. Jeder Kaufmann – egal ob im privaten oder im unternehmerischen Umfeld – ist aber stets gut beraten, in ungeplanten Situationen kurzfristig auf Guthaben zurückgreifen zu können.

Ohne ein bestimmtes Maß an Kontoguthaben geht es also in der Regel nicht. In der Praxis zeigt sich aber, dass hohe Kontoguthaben selten dem tatsächlichen Bedarf entsprechen, sondern auf Gewohnheit oder vermeintlich fehlende Alternativen zurückzuführen sind.

Und genau hier gilt es, entsprechend anzusetzen. Denn ein Ausweichen kann zwar punktuell helfen, dauerhaft lässt sich ein Verwahrentgelt aber nur mit Hilfe einer individuellen Strategie vermeiden oder kompensieren. Im Kern geht es nicht um ein „entweder Kontoguthaben oder Kapitalanlage“ sondern ein „Kontoguthaben und Kapitalanlage“.

Verwahrentgelt kompensieren

Ansatzpunkte zur Vermeidung oder Kompensation von Verwahrentgelt liegen also nicht im vollständigen Verzicht, sondern einem ausbalancierten Verhältnis von Kontoguthaben inklusive (!) Verwahrentgelt und Erträgen sowie Wertentwicklung aus Kapitalanlagen.

Die wichtige Frage für Unternehmer lautet dabei: In welchem Umfang sollten Kontoguthaben im unternehmerischen Bereich kurzfristig verfügbar sein? Eine pauschale Antwort auf diese Frage ist nicht möglich. Einerseits ist klar, dass eine operative Liquidität (Kasse) und zusätzlich ggf. auch eine strategische Liquidität (Umlaufvermögen) benötigt wird.

Andererseits könnte allein schon die Konkretisierung der strategischen Liquidität helfen, hierfür eine Fristigkeit zu definieren, die als Anlagehorizont für Kapitalanlagen genutzt werden könnte. Je konkreter Zeitpunkte geplanter Verfügungen bestimmt werden können, desto leichter ist es, über die Fristigkeit eine individuelle Staffelung von Fälligkeiten aufzubauen. Kontoguthaben, die nicht als operative oder strategische Liquidität eingeplant sind, stellen Überliquidität (auch Bodensatz genannt, da sie nicht genutzt werden) dar. Als solche sollten sie mittel- und langfristig für Anlagezwecke im unternehmerischen Bereich zur Verfügung stehen oder in das Privatvermögen entnommen werden können.

Neben der Fristigkeit, also dem Anlagehorizont, ist aber auch die Frage der Risikoeinstellung und des Risikobudgets z.B. in Form akzeptierter Schwankungen oder Zwischenverlusten wichtig. Nur beides zusammen ermöglicht es in der Beratung, angemessene und geeignete Kapitalanlagen wie bspw. Rentenfonds mit Fokus auf kurze Laufzeiten. Über eine entsprechende ausbalancierte Kombination aus Kontoguthaben und Kapitalanlage gleichen sich im Idealfall das Verwahrentgelt und der Ertrag aus einer Kapitalanlage bzw. deren Wertentwicklung aus. Je höher das verfügbare Risikobudget, und damit das Ertrags- und Wertentwicklungspotential, desto höher kann der Anteil weiterhin kurzfristig verfügbarer Kontoguthaben sein. 

Strategien zur Kompensation, also eine ausbalancierte Kombination aus Kontoguthaben und Kapitalanlage, zielen vor allem darauf ab, die Belastung durch Verwahrentgelt abzumildern oder auszugleichen.

Individuelle Ertragsziele erreichen

Denkbar ist aber auch, dass dem Unternehmer ein Ausgleich nicht ausreicht und individuelle Anlageziele erreicht werden sollen. Trotz höheren Ambitionsniveaus und unter Inkaufnahme höherer Risiken kann es auch hier mit Hilfe einer Strategie gelingen, langfristig individuelle Ertragsziele zu erreichen.

Damit das liquide Vermögen im Unternehmen nominell wächst, könnte ein individuelles Ertragsziel darin bestehen, über den Ausgleich von Verwahrentgelt hinaus ein Anlageergebnis von bspw. 0,50% p.a. anzustreben. Dieses Ziel kann mit Hilfe einer passgenauen Anlagestrategie angestrebt werden.

Anstelle eines nominellen Wachstums wird im unternehmerischen Bereich häufig der Erhalt des liquiden Vermögens als Ziel formuliert. Damit gemeint ist i.d.R. realer Erhalt, also der Ausgleich von langfristigem Kaufkraftverlust durch Inflation.

Trotz Niedrigzinsumfeld können auch solche Anlageergebnisse mit Hilfe einer individuellen Strategie langfristig erreichbar sein. Wesentlich für deren Erfolg sind ein mittel- bis langfristiger Anlagehorizont und das Risikobudget z.B. in Form akzeptierter Schwankungen oder Zwischenverlusten in diesem zeitlichen Kontext.

Hierüber kann es gelingen, unterschiedliche Ertragsquellen wie z.B. Anlagen in Renten, Immobilien sowie Aktien zu kombinieren und am Potential unterschiedlicher Rentensegmente sowie der Aktienmärkte weltweit zu partizipieren. Letzteres ist vor allem deswegen bedeutend, da individuelle Ertragsziele ohne Anlagen in Aktien im aktuellen Kapitalmarktumfeld nicht erreichbar sein dürften.

Erkennbar ist, dass viele Unternehmen bereits gegengesteuert haben und zunehmend bereit sind, höhere Risiken einzugehen, um ihre individuellen Ertragsziele erreichen zu können. Dieses Umdenken geht häufig einher mit einer Anpassung von Anlagerichtlinien, der Ausweitung von Risikobudgets über die Anpassung von Limiten oder Ratingvorgaben bzw. einer Erweiterung der Palette investierter Kapitalanlagen.

In Ergänzung zu Kontoguthaben werden neben Anleihen und Rentenfonds zunehmend auch defensive sowie ausgewogene Multi-Asset-Fondskonzepte, strukturierte Produkte, Aktienfonds und Immobilienfonds genutzt. Als Beimischung werden häufig auch Aktienfonds mit spezifischer thematischer Ausrichtung gewählt, da neben der Chance auf verbesserte Diversifikation auch der Anlagehorizont überdacht wird.

Bei Unternehmen, die einen Teil ihrer Umsätze in Währungen wie bspw. dem US-Dollar abwickeln, lässt sich zunehmend beobachten, dass sich diese Währungen inzwischen auch bei Anlagen im liquiden Vermögen wiederfinden.

Für Unternehmen ist eine insgesamt ausgewogene Strategie für das Umlauf- und vor allem das Anlagevermögen wichtig. Es muss nicht tagesaktuell verfügbar sein, sondern kann strategisch langfristig angelegt werden. So können Zwischenverluste in Abschwungphasen an den Kapitalmärkten tendenziell abgefedert, aber zugleich Chancen eröffnet werden.

Fazit

Um Verwahrentgelt kompensieren oder individuelle Ertragsziele erreichen zu können, sollten Sie Ihren tatsächlichen Bedarf an kurzfristig verfügbaren Kontoguthaben ermitteln, Transparenz über die möglichen Anlagehorizonte herstellen und Risikobudgets analysieren.

Quelle: www.deka-privatebanking.de

Wichtiger Hinweis: Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds sind die jeweiligen Wesentlichen Anlegerinformationen, die jeweiligen Verkaufsprospekte und die jeweiligen Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de, erhalten.

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