3 wichtige Fragen zur bevorstehenden Gaskrise 

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Gas und Strom sparen: Mann in völliger Dunkelheit, der eine Kerze hält, um Thermostat während eines Stromausfalls zu untersuchen.

Wir befinden uns aktuell wieder in der Heizsaison. In diesem Jahr ist sie eventuell anders – deutlich kühler. Das Gas ist knapp und die Preise für Energie sind stark angestiegen. Natürlich machen sich viele Menschen auch bei uns in der Region Sorgen, wenn Sie auf die nächsten Monate schauen. 

Wie ist die aktuelle Gaslage?

Deutschland hatte sich in den vergangenen Jahren in eine starke Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen begeben. Russland hatte die Lieferungen zuerst gedrosselt, mittlerweile sind sie ganz ausgesetzt. Um dennoch auch im Januar und Februar den bundesweiten Bedarf decken zu können, mussten die Gasspeicher Anfang November zu 95 Prozent gefüllt sein. Dies war bereits Mitte Oktober der Fall. Im Auftrag des Bundes wurde im Großhandel teuer eingekauft, um für den Winter vorzusorgen. Sehr lange werden die Mengen allerdings nicht ausreichen, um den Bedarf zu decken.

Eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung – genau deshalb hat die Bundesregierung die Energieeinsparverordnung formuliert: Damit sollen Energieeinsparungen in öffentlichen Gebäuden, Unternehmen und Haushalten erreicht werden – sowohl bei Gas als auch bei Strom, damit weniger Gas teuer verstromt werden muss. 

Die Einkaufspreise für Gas sind aktuell 14mal so hoch wie vor zwei Jahren. Um überhaupt am Weltmarkt mitbieten zu können, wurde der Großimporteur Uniper (der ca. 100 Stadtwerke beliefert) vom Bund mit 15 Milliarden Euro unterstützt. Zusätzlich kommt jetzt auch die Preisspirale bei Strom in Gang: Die kommunalen Versorger erwarten für 2023 einen Preisanstieg von 60 Prozent.

Sollte es im Winter tatsächlich zu einer Gas-Mangellage kommen, greift die Notfallstufe des Gas-Notfallplans. Das bedeutet, dass in dem Fall die Bundesnetzagentur die Verteilung der Ressourcen vornimmt. Private Haushalte, Krankenhäuser und Schlüsselindustrien werden dann bevorzugt beliefert – die meisten Unternehmen hingegen nicht. Es liegt also im eigenen Interesse der Betriebe, durch Energiesparen dafür zu sorgen, dass die Versorgungssicherheit insgesamt erhöht wird. Dazu gehören einerseits kurzfristig wirksame Sparmaßnahmen, andererseits aber mittelfristig auch eine Optimierung von Energieverbräuchen durch Maßnahmen für mehr Energieeffizienz.

Was können Unternehmen konkret tun, um Energie zu sparen? 

Um den Bedarf an Gas und Strom deutlich zu senken, muss vor allem weniger geheizt bzw. gekühlt werden. Raumwärme macht fast 60 Prozent des Energieverbrauchs bei Gebäuden aus. Der zweite wichtige Hebel ist eine sparsamere Nutzung von Warmwasser: Die Erwärmung verbraucht 12 Prozent der Energie. An dritter Stelle folgt Strom für Beleuchtung mit etwa 5,5 Prozent. In Summe kommt da viel zusammen: Wenn alle Haushalte, Hotels, Gaststätten und andere Gewerbebetriebe die Raumtemperatur im Winter um zwei Grad senken, entspricht das sieben Prozent der bisherigen Gaslieferungen aus Russland – die wir nicht teuer aus anderen Quellen ersetzen müssen.

Folgende Maßnahmen sorgen kurzfristig zu Einspareffekten in Unternehmen: 

  1. Raumtemperatur: Heizen Sie in Arbeitsräumen weniger und schalten Sie in Fluren, Eingangshallen und Gemeinschaftsräumen die Heizung am besten ganz aus. Kühlen Sie Technikräume nur bis 23-25 Grad runter. 
  2. Flächenreduktion: Prüfen Sie, ob Belegschaften zusammenrücken und einzelne Etagen leer bleiben können. Nutzen Sie zudem mobile Arbeitsplatzkonzepte und Home Office-Lösungen.
  3. Geräte ausschalten: Evtl. müssen Sie aktiv tätig werden, um Geräte wie Computer, Monitore etc. auszuschalten, statt im Stand-by-Modus zu lassen. Nach Geschäftsschluss kann zudem in den Innenräumen sowie abends und nachts im Außenbereich auf Beleuchtung verzichtet werden (ausgenommen Sicherheits-/Notfallbeleuchtung). 
  4. Viele weitere Ansätze finden Sie hier

Derzeit wird in Unternehmen die Bundesverordnung zur kurzfristigen Energiesicherung (EnSikuV) umgesetzt. Diese enthält folgende Regelungen:  

  • Normale Arbeitsräume dürfen auf höchstens 19 Grad geheizt werden.
  • Flächen wie Flure, Eingangshallen, Treppenhäuser dürfen nicht beheizt werden.
  • Durchlauferhitzer sollen abgeschaltet sowie dauerhaft offenstehende Eingangstüren geschlossen werden.
  • Leuchtende Werbeanlagen sind zwischen 22:00 Uhr und 16:00 Uhr des Folgetages auszuschalten. 

Eine weitere Bundesverordnung zu mittelfristigen Energiesicherungsmaßnahmen (EnSimiV) hat am 16. September den Bundesrat passiert. Sie verpflichtet öffentliche Unternehmen, Betriebe und Eigentümer von Wohngebäuden dazu, innerhalb von zwei Jahren die Heizungssysteme zu optimieren, Energieaudits durchzuführen bzw. Effizienzmaßnahmen, die sich bei bisherigen Audits gezeigt haben, unverzüglich umzusetzen. 

Wird Energiesparen in Unternehmen eigentlich gefördert?

Ja! Natürlich gibt es für das Runterregeln bestehender Heizsysteme keine staatliche Förderung; für langfristig wirksame technische bzw. bauliche Maßnahmen hingegen schon. Viele Unternehmen sind im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude“ (BEG NWG) antragsberechtigt. Diese besagt im Detail:

  • Die Umsetzung von Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle, Heizung (auch Heizungsoptimierung) oder technischen Anlagen wird mit einem Investitionszuschuss von 15 bis 25 Prozent gefördert, ggf. mit einem zusätzlichen Heizungs-Tausch-Bonus in Höhe von zehn Prozentpunkten. Die Bemessungsgrundlage liegt bei max. 1.000 Euro pro qm Nettogrundfläche. Anträge an: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  • Wird ein mindestens fünf Jahre altes Gebäude zu einem „Effizienzgebäude“ (EG 70 oder besser) saniert, kann ein KfW-Förderkredit mit Tilgungszuschuss von zehn bis 25 Prozent beantragt werden (Programm-Nr. 263, Details: Nichtwohngebäude – Kredit | KfW). Die förderfähigen Kosten und somit der Darlehensbetrag sind dabei auf 2.000 Euro pro qm Nettogrundfläche begrenzt.
  • Bei allen förderfähigen Maßnahmen werden auch die Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung berücksichtigt und mit einem Zuschuss (BAFA) bzw. Tilgungszuschuss (KfW) von 50 Prozent gefördert.

Energieeffizienzmaßnahmen sind in zahlreichen Unternehmen in der Region ohnehin geplant. Dabei liegen diese im eigenen Interesse jeder Unternehmerin und jedes Unternehmers, denn von besseren Energievorräten profitiert nicht nur der Betrieb selbst, sondern auch Privathaushalte und letztendlich das Klima. Die Förde Sparkasse unterstützt Sie gerne bei der Planung und Umsetzung derartiger Maßnahmen. Sprechen Sie uns einfach an!

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