Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einfach erklärt

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Datenschützer haben derzeit viel zu tun, denn die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO (englisch General Data Protection Regulation), tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Was bedeutet das konkret und inwieweit müssen Unternehmen aktiv werden?

Was ist die DSGVO eigentlich?

Das folgende Video der explainity GmbH erklärt die DSGVO sehr anschaulich:

https://youtu.be/bPS3ojekcKw


Dieser Kurzfilm wurde als Lizenzfilm entwickelt und ist urheberrechtlich geschützt. Er wurde uns mit freundlicher Genehmigung von explainity zur Verfügung gestellt. Wenn Sie Interesse an dem Kurzfilm für eigene Zwecke haben, wenden Sie sich bitte an: http://www.explainity.de/erklaervideos/lizenzvideos/

Die DSGVO ist eine vom Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission beschlossene Verordnung mit dem Ziel, die Rechte für EU-Bürger hinsichtlich des Datenschutzes zu stärken und zu vereinheitlichen. Die DSGVO regelt also Folgendes:

  1. Den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und den freien Verkehr solcher Daten.
  2. Den Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.
  3. Die Sicherstellung, dass der freie Verkehr personenbezogener Daten in der Union aus Gründen des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten weder eingeschränkt noch verboten wird.

Was ist neu?

  • dsgvoDas ‚Recht auf Vergessen‘. Dies bezieht sich insbesondere auf die Anzeige der persönlichen Daten in Suchmaschinen.
  • Die Einwilligung für den Erhalt von Newslettern muss vom Vertragsabschluss unhängig sein.
  • Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten darf nur mit einer vorherigen, eindeutigen Einwilligung des Betroffenen erfolgen, etwa durch Anhaken von Auswahlfeldern oder durch bestimmte Browser-Einstellungen. Nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann auf diese Einwilligung verzichtet werden.
  • Die Datenschutzerklärungen werden in Zukunft deutlich ausführlicher und länger als bisher ausfallen, da mit der DSGVO alle Informationen „in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache” übermittelt werden müssen.

Die DSGVO ersetzt die derzeitige EU-Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) mit zusätzlichen bislang geltenden Anforderungen. Die neue EU-Datenschutzregelung erweitert demnach den Geltungsbereich des EU-Datenschutzrechts auf alle Unternehmen auch außerhalb der EU, sobald diese Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Im Detail finden Sie die DSGVO u. a. hier.

Was bedeutet die DSGVO für Bank-Kunden?

Wozu gibt es eigentlich Nutzerprofile?

Ganz einfach. Hier ein Beispiel: Sie sind glücklich verheiratet und haben zwei Kinder. Möchten Sie dann beispielsweise E-Mails von Dating-Plattformen erhalten? Wohl eher nicht. Ein Angebot für einen günstigen Familienurlaub käme sicherlich eher in Frage. Für diese personalisierten Angebote benötigt ein Unternehmen jedoch Ihre Nutzerdaten. Diese meist personenbezogenen Daten sind in den Nutzerprofilen, also quasi in „digitalen Kundenakten“, gespeichert.

Nutzerprofile in Banken?

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Marketingexperten, auch in Banken, können diese Nutzerprofile i.d.R. so fein filtern, dass wirklich nur die gewünschte Zielgruppe die jeweilige Information erhält. Dies können im Finanzsektor zum Beispiel Informationen über Kredite, Konten, Versicherungen oder Immobilien sein. Mit Eintreten der DSGVO müssen Banken und Finanzunternehmen von Kunden eine explizite Zustimmung, das sog. ‚Opt-in‘, erhalten, bevor sie weiterhin Daten für diesen Zweck sammeln. Der Kunde kann das Finanzunternehmen jederzeit dazu auffordern, seine Daten dauerhaft innerhalb aller Systeme zu löschen, das sog. ‚Opt-out‘.

Datenschutz in der Förde Sparkasse

Ihre bei uns gespeicherten Daten dienen den alltäglichen Bankgeschäften – egal ob Überweisungen, Kreditkartenabrechnung oder Autofinanzierung. Dabei ist der Schutz Ihrer Daten und der sorgfältige Umgang mit ihnen für uns eine Selbstverständlichkeit. Und das nicht erst mit der neuen Datenschutzverordnung. Ihre Einwilligung hilft Ihrer Sparkasse also dabei, Sie individuell zu beraten und Ihnen ausschließlich die für Sie relevanten Angebote unterbreiten zu können. So können wir Leistungen und Produkte finden, die zu Ihrer Lebens- und Finanzsituation passen. Das spart Ihre Zeit, reduziert die Werbeflut und bringt Ihnen Informationsvorteile. Hier finden Sie unsere aktuellen Datenschutzhinweise.

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