Schneechaos in Norddeutschland: Rechte, Pflichten und praktische Tipps

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Eine Person entfernt Schnee von der Frontscheibe eines Autos

Starker Schneefall, glatte Straßen und eingeschränkter Nahverkehr stellen aktuell viele Berufstätige in Norddeutschland vor Herausforderungen. Neben der Frage nach der Winterdienstpflicht beschäftigt viele Menschen vor allem eines: Wie komme ich sicher zur Arbeit – oder darf ich zu Hause bleiben? Die wichtigsten Regeln im Überblick.

Habe ich ein Recht auf Homeoffice bei Extremwetter?

Ein gesetzlich verankertes Recht auf Homeoffice gibt es in Deutschland nicht. Arbeitnehmer:innen sind grundsätzlich dazu verpflichtet, ihre Arbeitsleistung am vereinbarten Arbeitsort zu erbringen – auch bei winterlichen Bedingungen.

Allerdings zeigt die Praxis, dass Extremwetter zunehmend zu flexibleren Lösungen führt:

  • Homeoffice kann erlaubt sein, wenn es im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder durch eine individuelle Absprache geregelt ist.
  • Viele Arbeitgeber zeigen sich bei Extremwetter aus Fürsorge- und Sicherheitsgründen kulant, um Unfallrisiken für ihre Mitarbeiter:innen zu reduzieren.
  • In Einzelfällen kann Homeoffice auch kurzfristig genehmigt werden – etwa bei akuten Wetterwarnungen oder Verkehrsausfällen.

Wichtig ist: Wer eigenmächtig zu Hause bleibt, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen. Deshalb gilt immer: Frühzeitig informieren, offen kommunizieren und gemeinsam Lösungen finden.

Schnee und Eis: Wer trägt das Risiko auf dem Weg zur Arbeit?

Der Arbeitsweg gehört rechtlich zum sogenannten Wegerisiko. Das bedeutet: Arbeitnehmer:innen müssen selbst dafür sorgen, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen – auch bei Schneechaos.

Das heißt konkret:

  • „Schneefrei“ gibt es im Arbeitsrecht nicht – selbst dann nicht, wenn Busse oder Bahnen ausfallen.
  • Wer wegen Schnee zu spät kommt oder gar nicht erscheint, riskiert Lohnkürzungen, wenn keine andere Regelung greift.
  • Wichtig ist, früher loszufahren, alternative Routen zu prüfen oder den Arbeitgeber rechtzeitig zu informieren.

Gut zu wissen: Unfälle auf dem direkten Weg zur Arbeit gelten in der Regel als Wegeunfall und sind gesetzlich versichert.

Öffentlicher Nahverkehr und Straßensperren

Bei starkem Schneefall kommt es in Norddeutschland regelmäßig zu erheblichen Einschränkungen im Straßen- und Schienenverkehr. Besonders betroffen sind Nebenstraßen, Brücken, Fährbetrieb, ländliche Regionen und der Busverkehr.

  • Verspätungen im Regional- und Fernverkehr
  • Ausfällen im Bus- und Fährbetrieb
  • Straßensperrungen wegen Glätte oder Schneeverwehungen

Aktuelle Warnungen und Hinweise veröffentlicht der Deutsche Wetterdienst (DWD) regelmäßig online. Sie geben Hinweise zu Schneefallintensität, Eis- und Glättegefahr sowie empfohlenem Verhalten für Verkehrsteilnehmende. Auch die Kieler Nachrichten haben einen Liveticker zur aktuellen Lage in Schleswig-Holstein eingerichtet. Wer frühzeitig prüft, ob Warnungen bestehen, kann Risiken besser einschätzen und seine Wege entsprechend planen.

Sicher unterwegs bei Schnee

Winterliche Straßenverhältnisse erfordern besondere Vorsicht – unabhängig davon, ob man mit dem Auto, dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs ist. Damit Sie bei winterlichen Bedingungen sicher ankommen, helfen diese Grundregeln:

Für Autofahrer:innen

  • Winterreifen sind Pflicht bei Schnee und Glätte
  • Fahrzeug muss vor Fahrtantritt nahezu vollständig von Schnee befreit sein (Scheiben, Motorhaube, Dach, alle Leuchten, Kennzeichen)
  • Warndreieck, Decke und Taschenlampe im Auto bereithalten
  • Im Straßenverkehr gilt: Abstand vergrößern und Geschwindigkeit reduzieren, auf abrupte Lenk- und Bremsmanöver verzichten

Für Fußgänger:innen

  • Rutschfeste Schuhe mit gutem Profil tragen
  • Besonders auf ungeräumten Gehwegen vorsichtig sein
  • Bordsteine, Treppen und Hauseingänge meiden oder langsam überqueren

Winterdienst und Haftung

Wird ein Gehweg nicht geräumt oder gestreut, kann das schnell gefährlich werden. Grundstückseigentümer:innen sind verpflichtet, Gehwege zu sichern. In der Regel gilt diese Pflicht werktags ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr bis 20 Uhr abends. Nach jedem neuen Schneefall muss der Schnee innerhalb einer Stunde ebenfalls wieder geräumt werden. Falls Sie Ihrer Winterdienstpflicht nicht nachkommen, können Ihnen in Schleswig-Holstein Bußgelder von bis zu 511 Euro auferlegt werden. Kommt es zu einem Unfall, z. B. wenn ein:e Passant:in stürzt und Verletzungen davonträgt, können Sie dafür haftbar gemacht werden.

Mehr Informationen rund um Ihre Winterdienstpflichten finden Sie in diesem Blogartikel.

Schneechaos und Familie: Was gilt bei Kita- oder Schulausfall?

Schneechaos betrifft nicht nur den Arbeitsweg, sondern auch den Familienalltag. Fällt Schule oder Kita wetterbedingt aus, stehen Eltern kurzfristig vor Betreuungsproblemen.

Arbeitsrechtlich gilt:

  • Es gibt keinen automatischen Anspruch auf bezahlte Freistellung.
  • Möglich sind Urlaub, Überstundenabbau oder Homeoffice – wenn vereinbart.
  • Viele Arbeitgeber zeigen sich in solchen Situationen entgegenkommend, wenn frühzeitig informiert wird.

Ein offenes Gespräch hilft meist dabei, praktische Lösungen zu finden, die sowohl familiäre als auch berufliche Bedürfnisse berücksichtigen.

Schutz durch Elementarschadenversicherung

Starker Schneefall kann nicht nur den Alltag lahmlegen, sondern auch erhebliche Schäden an Gebäuden und Eigentum verursachen. Viele Betroffene stellen sich dann die Frage: Zahlt die Versicherung? Die Antwort lautet häufig: Nur mit einer Elementarschadenversicherung.

Die Elementarschadenversicherung ist keine eigenständige Police, sondern eine Erweiterung der Wohngebäude- oder Hausratversicherung. Sie schützt vor Schäden durch sogenannte Elementargefahren, also Naturereignisse, die über Sturm und Hagel hinausgehen. Dazu zählen unter anderem Überschwemmungen durch Starkregen oder Schneeschmelze, Rückstau aus der Kanalisation, Erdrutsch und Erdsenkung, Schneedruck und Lawinen sowie Starkregenereignisse.

Gerade beim Schneechaos zeigt sich ein häufiges Problem erst nach dem Frost: Taut der Schnee plötzlich, kann das Wasser nicht immer schnell genug abfließen. Die Folgen können vollgelaufene Keller, beschädigte Heizungsanlagen sowie durchnässte Möbel und Elektrogeräte sein. Solche Schäden gelten nicht als klassische Leitungswasserschäden und sind ohne Elementarversicherung in der Regel nicht abgedeckt. Für Hausbesitzer:innen in tiefer gelegenen Gebieten oder in der Nähe von Gewässern ist der Schutz besonders relevant.

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