Wenn man die neuesten Elektrogeräte oder eine Menge Kleidung aus dem Urlaub mit nach Hause bringt, kann es unter Umständen sehr teuer werden. Am Flughafen gehen viele Reisende nur ungern an den Zollbeamt:innen vorbei. Aber was darf man eigentlich mit nach Deutschland bringen – und wie viel? Wir klären über die aktuellen Zollbestimmungen bei Einreise aus EU-Ländern und Nicht-Eu-Ländern auf.
Bargeld-Meldepflicht
Ab einem Betrag von 10.000 € (oder Gegenwert in anderer Währung) sind Bargeld, Edelmetalle oder Edelsteine anzumelden – sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise.
Bezahlung im Ausland
Als Förde Sparkasse empfehlen wir unseren Kund:innen, im Ausland immer zwei Zahlungsmittel mitzuführen – z. B. eine Kreditkarte für bargeldlose Zahlungen und eine Sparkassen-Card zum Geldabheben.
Zahlungsmittel | Empfehlung der Sparkasse | Vorteile |
---|---|---|
Kreditkarte (Visa / Mastercard) | für Hotels, Flüge, Mietwagen | Weltweit akzeptiert, sicher, kontaktlos |
Sparkassen-Card (Debitkarte) | ideal für Geldautomaten | Direkter Zugriff aufs Girokonto |
Bargeld (Fremdwährung) | nur als Ergänzung (~100 € Startbetrag) | Für kleine Ausgaben (z. B. Trinkgeld) |
Mit Apple Pay oder Google Pay können Sie Ihre Sparkassen-Karten digital nutzen, dies wird mittlerweile auch im Ausland akzeptiert.
Sollten Sie eine bestimmte Fremdwährung benötigen, können Sie diese hier bestellen. Bitte beachten Sie dabei, dass die Lieferung der Bestellung in die gewünschte Filiale 3-7 Werktage dauern kann.
Geld abheben im Ausland
Wenn Sie im Ausland Bargeld benötigen, können Sie es in der Regel ganz einfach am Geldautomaten abheben – entweder mit Ihrer Sparkassen-Card (Debitkarte) oder Ihrer Kreditkarte. Achten Sie dabei auf die Akzeptanzlogos am Automaten, z. B. Visa, Mastercard, Cirrus oder Plus. Diese zeigen an, mit welchen Kartensystemen Sie dort abheben können. Geben Sie wie gewohnt Ihre PIN ein – auch im Ausland ist die Bargeldabhebung damit sicher und unkompliziert. In Ländern außerhalb der EU kann es vorkommen, dass Gebühren für das Abheben von Bargeld anfallen – sowohl durch die ausländische Bank als auch durch Ihre eigene Bank. Prüfen Sie daher vor Reiseantritt die Konditionen in Ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis.
Maestro-Abschaltung: Bis Juli 2023 waren viele SparkassenCards mit dem Maestro-Zahlungssystem ausgestattet. Dieses wurde jedoch von Mastercard europaweit eingestellt. Neue SparkassenCards funktionieren daher nicht mehr mit dem Maestro-Logo, sondern mit Debit Mastercard oder Visa Debit. Auch wenn technisch noch möglich, erkennen viele internationale Händler oder Automaten Maestro nicht mehr zuverlässig an. Überprüfen Sie Ihre Karte vor Reiseantritt und ersetzen Sie diese frühzeitig durch eine moderne Sparkassen-Card mit Debitfunktion.
Zollbestimmungen innerhalb der EU
Innerhalb der EU herrscht freier Warenverkehr. Dieser erlaubt es Ihnen, Waren aus anderen EU-Staaten grundsätzlich unbegrenzt mitzubringen – ohne Zölle, Einfuhrumsatzsteuer oder Freigrenzen. Dabei gilt die Voraussetzung: Die Waren sind für den privaten Eigenbedarf bestimmt und nicht zum Weiterverkauf.
Es gibt keine feste Mengen- oder Wertgrenze – aber je höher der Umfang, desto wahrscheinlicher die Prüfpflicht. Wenn Sie z. B. 10 neue Smartphones, 20 Handtaschen und 50 T-Shirts mitbringen, kann der Zoll davon ausgehen, dass Sie gewerblich handeln. Dann drohen die Umsatzsteuer- und Gewerbeanmeldungspflicht und ggf. die Beschlagnahme der Ware.
Sonderregeln für bestimmte Warengruppen:
Produkt | Richtmenge (für private Nutzung) |
---|---|
Zigaretten | 800 Stück |
Zigarren/Zigarillos | je 200 Stück |
Spirituosen (>22 %) | 10 Liter |
Alkohol ≤ 22 % Vol. | 20 Liter |
Schaumwein | 60 Liter |
Bier | 110 Liter |
Kaffee | 10 kg |
Arzneimittel | Nur in üblicher Menge für den Eigenbedarf |
Waffen/Feuerwerk | Immer genehmigungspflichtig, auch aus EU-Staaten |
Antiquitäten, Kulturgüter | Meldepflichtig bei bestimmten Objekten |
Wichtig: Werden überhöhte Mengen mitgeführt, liegt die Beweislast beim Reisenden, dass es sich nicht um eine gewerbliche Einfuhr handelt.
Achtung: Artenschutz
Viele exotische Andenken (z. B. Elfenbein, Korallen, Seepferdchen, Schlangenhauttaschen) sind streng geschützt und dürfen nicht eingeführt werden (weder aus EU- noch aus Nicht-EU-Ländern). Informieren Sie sich rechtzeitig hier.
Zollbestimmungen bei Einreise aus einem Nicht-EU-Staat (z. B. Türkei, Kanaren, USA)
Das sind steuerfreie Höchstmengen, die nicht überschritten werden dürfen, wenn Sie keine Abgaben zahlen wollen:
Produkt | Freimenge |
---|---|
Zigaretten | 200 Stück |
Zigarren/Zigarillos | je 50 Stück |
Spirituosen (>22 %) | 1 Liter |
Alkohol ≤ 22 % Vol. | 2 Liter |
Schaumwein | 4 Liter |
Bier | 16 Liter |
Für andere Waren gilt eine Freigrenze in Höhe von:
- 430 € bei Flug/Seeweg
- 300 € bei Landreise
- 175 € für unter 15-Jährige
Kaffee unterliegt in Deutschland der sogenannten Kaffeesteuer – und diese fällt auch bei der privaten Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern an, sofern der Kaffee nicht innerhalb der allgemeinen Reisefreigrenze liegt. Wenn Sie z. B. 3 kg Kaffee aus der Türkei für 30 € mitbringen, befinden Sie sich damit innerhalb der 430 €-Warenfreigrenze, der Kaffee ist somit steuerfrei.
Detaillierte Infos finden Sie auf der Homepage vom Zoll.
Was passiert, wenn ich die Freimengen überschreite?
Wenn Sie mehr als erlaubt einführen, sind Sie verpflichtet, dies beim Zoll anzumelden – entweder am Flughafen (roter Ausgang) oder an einem Grenzübergang. Wird die Ware nicht angemeldet, drohen Bußgelder oder sogar Strafverfahren.
So hoch sind die Abgaben:
- Warenwert bis 700 €:
Pauschale Abgabe von 17,5 %, bei bestimmten Herkunftsländern 15 % mit Präferenznachweis - Über 700 €:
Abgaben nach dem tatsächlichen Zolltarif (individuell abhängig von Art & Herkunft der Ware) - Zigaretten/Tabak:
Verbrauchsteuer von aktuell ca. 19 Cent pro Zigarette
Unsere Tipps für eine sichere Reise
- Auslandslimit prüfen: Je nach Karte gibt es ein tägliches oder monatliches Verfügungs‑ bzw. Ausgabelimit – für Bargeld und Kartenzahlungen. Passen Sie dieses Limit ggf. vor der Reise in Ihrer Sparkassen-App oder im Online-Banking an, z. B. wenn Sie höhere Ausgaben planen (z. B. Mietwagen, Hotelbuchung).
- PIN bereithalten: In vielen Ländern – besonders außerhalb der EU – wird bei der Kartenzahlung regelmäßig die PIN statt Unterschrift verlangt. Merken Sie sich deshalb die PIN für Ihre Sparkassen-Card und Kreditkarte gut, oder ändern Sie sie rechtzeitig in eine Wunsch-PIN.
- Auslandseinsatzentgelte kennen: Bei Zahlungen in Fremdwährung (z. B. US-Dollar, Pfund, Türkische Lira) fällt meist ein Auslandseinsatzentgelt zwischen 1–2 % an. Die genaue Höhe finden Sie im Preis- und Leistungsverzeichnis Ihrer Sparkasse. (Tipp: Einige Sparkassen-Kreditkarten beinhalten ein Reisepaket, das weltweit kostenlose Zahlungen ermöglicht.)
- App „Zoll und Reise“: Nutzen Sie vor Ihrer Rückreise die offizielle App des Zolls (kostenlos für Android und iOS) – sie zeigt Ihnen Freimengen, Steuersätze und Anmeldepflichten auf einen Blick, sogar offline.
Übrigens: Hier finden Sie einen Überblick über die drei wichtigsten Reiseversicherungen.