Silvester-Schäden: Das sollten Sie beachten

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Einer der schadenträchtigsten Tage des Jahres? Das ist Silvester auf jeden Fall! Grundsätzlich besteht in diesem Jahr kein generelles Böllerverbot mehr. Allerdings liegt die Entscheidung über ein Knallverbot in der Silvesternacht bei den Städten und Landkreisen. In Hamburg darf beispielsweise nicht in der Innenstadt (Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Lombardsbrücke, Ballindamm, Reesendamm, Rathausmarkt) geböllert werden. In den großen Städten Schleswig-Holsteins, Kiel, Neumünster und Flensburg, wird es keine Beschränkungen für Silvesterfeuerwerk geben. Daher ist nicht ausgeschlossen, dass der ein oder andere Böller in Hausfluren landet, dass sich Raketen in Wohnungen oder auf Balkonen verirren oder dass sogar Autos in Brand geraten. Wir zeigen Ihnen, was Sie beachten sollten und welche Versicherungen für Silvester-Schäden an Häusern, Autos und auch Personen aufkommen.

So können Sie Silvester-Schäden vorbeugen

Versicherungen zahlen in den meisten Fällen nur, wenn nicht grob fahrlässig gehandelt wurde. Achten Sie deshalb darauf, am Silvesterabend alle Fenster, Türen, Dachluken und Kellerfenster geschlossen zu halten. Eine Rakete, die durch ein geöffnetes Fenster eindringt, könnte ansonsten ggf. Vorhänge oder Möbel entzünden. Besonders wichtig sind geschlossene Fenster und Türen, wenn Sie selbst an Silvester nicht Zuhause sind.

Silvester

Fahrlässigkeit wird auch häufig bei Fettbränden unterstellt, zu denen es beispielsweise bei der Zubereitung von Fondues kommen kann. Die Versicherer gehen dabei meist von einem Eigen- oder Mitverschulden aus, wenn Sie das Fett unbeaufsichtigt auf der heißen Herdplatte lassen. Die Zahlung für den Brandschaden, der gerade bei Fettbränden häufig erheblich ist und nicht selten das gesamte Gebäude betrifft, kann in der Folge gekürzt oder sogar ganz verweigert werden. Alle Fondue-Liebhaber sollten also den Topf lieber die ganze Zeit im Blick behalten und ihn auch dann von der Herdplatte nehmen, wenn sie nur ganz kurz den Raum verlassen.

Übrigens: Bei der Hausratversicherung der Provinzial ist im Plus-Paket die grobe Fahrlässigkeit mitversichert.

Sinnvolle Versicherungen

1. Haftpflichtversicherung

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Diese Versicherung haftet beispielsweise, wenn der/die Versicherte als Partygast/Partygästin in einer Wohnung mit Feuerwerkskörpern Schaden anrichtet oder jemand aufgrund von Böllern oder Knallfröschen zu Schaden kommt. Auch wenn Sie mit einer Wunderkerze versehentlich ein Loch in die Jacke Ihres Nachbarns brennen, zahlt die Versicherung.

2. Wohngebäudeversicherung

Sie schützt den/die Eigentümer:in eines Hauses vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens, die zum Beispiel durch explodierende Feuerwerkskörper am Gebäude entstehen. Versichert ist dabei das gesamte Gebäude, einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände, z. B. Briefkästen.

3. Hausratversicherung

Ihr kompletter Hausrat  von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten  ist durch eine Hausratversicherung abgesichert. Schäden, die beispielsweise durch Feuer oder auch Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen, werden ersetzt. Dies gilt auch für Hausrat, der sich auf dem Balkon befindet.

4. Kfz-Kaskoversicherung

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Wenn Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt werden, tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus auch bei sogenannten Vandalismusschäden einen Schadenersatz also wenn der Lack von Ihrem Auto zerkratzt oder die Motorhaube verbeult wurde und kein Schuldiger ermittelt werden kann. Der/die Versicherte muss aber eventuell mit einer Selbstbeteiligung rechnen und die Prämie steigt nach dem Schadensfall.

5. Private Unfallversicherung

Sollten Sie sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzen und dabei einen dauerhaften Schaden davontragen, erhalten Sie Leistungen aus der privaten Unfallversicherung. Allerdings sind Heilbehandlungskosten Sache der Krankenversicherung.

Tipps für die Schadensmeldung an die Versicherung

Für Missgeschicke an Silvester gilt dasselbe wie auch sonst: Unabhängig davon, ob Sie den Schaden selbst verursacht haben oder geschädigt wurden, sollten Sie ihn möglichst unverzüglich Ihrer Versicherung melden.

Worauf Sie außerdem achten sollten:

  • Versuchen Sie, den Schaden zu begrenzen.
  • Sprechen Sie mit der Versicherung, bevor Sie Schäden beseitigen.
  • Dokumentieren Sie die Schäden, am besten mit Fotos oder Videoaufnahmen.
  • Erstellen Sie eine Liste der beschädigten Gegenstände.
  • Zeigen Sie der Versicherung Rechnungen, die den Besitz und Wert der zerstörten Gegenstände belegen.

Wir wünschen Ihnen einen guten und vor allem sicheren Rutsch ins neue Jahr 2025!

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