Der Trend ist eindeutig: Immer mehr Rentner verdienen sich zu ihrer Rente etwas hinzu. Manch einer braucht dieses Einkommen dringend fürs eigene Portemonnaie. Andere sind noch so vital, dass sie sich weiterhin aktiv einbringen möchten. Oder es geht darum, einfach soziale Kontakte zu pflegen und den täglichen Umgang mit Menschen zu genießen. Es gibt viele Gründe. Welche Pläne Sie auch immer verfolgen, beim Hinzuverdienen müssen Sie einige Regeln beachten.
Minijobs bis 450 Euro gehen immer
Alles, was Sie bis 450 Euro hinzuverdienen, bleibt ohne Auswirkungen auf Ihre Rente – ob Sie nun bereits Frührentner sind oder schon die Altersgrenze für die Regelaltersrente erreicht haben. In zwei Monaten im Jahr dürfen Sie auch bis zu 900 Euro hinzuverdienen, ohne dass Ihnen die gesetzliche Rente gekürzt wird.
Mehr als 450 Euro hinzuverdienen
Wenn Sie mehr hinzuverdienen, müssen Sie mit Abschlägen bei Ihrer gesetzlichen Rente rechnen. Das hängt davon ab, ob Sie Vollrentner oder Frührentner sind oder eine Erwerbsminderungs- bzw. eine Hinterbliebenenrente erhalten.
Sie sind Vollrentner
Wenn Sie bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben, können Sie grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen. Sie müssen Ihre Beschäftigung bei Ihrem Rentenversicherungsträger dann auch nicht melden. In diesem Fall überweist der Arbeitgeber für Sie Beiträge zur Sozialversicherung an die Minijob-Zentrale, eventuell pauschal noch zwei Prozent an Lohnsteuer. Sollte der Verdienst höher ausfallen, müssen sowohl Sie als auch der Arbeitgeber noch zusätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen.
Sie sind Frührentner
Für Frührentner gelten andere Hinzuverdienstgrenzen. Alles, was Sie bis 450 Euro verdienen, ist unproblematisch. Sollte es regelmäßig mehr sein, kann Ihnen die Rente anteilig gekürzt werden. Das hängt unter anderem davon ab, wie viel Sie in den drei vorherigen Jahren sozialversicherungspflichtig verdient haben. Je mehr Sie in dieser Zeit verdient haben, umso höher fällt Ihre Hinzuverdienstgrenze aus. Aber auch die jährlich festgesetzte Bezugsgröße der Sozialversicherung spielt bei der Errechnung der Grenzwerte eine wichtige Rolle.
Unser Tipp
Lassen Sie sich von Ihrem Rentenberater genau ausrechnen, wie viel Sie als Frührentner monatlich hinzuverdienen dürfen. So entstehen Ihnen keine Nachteile.
Sie erhalten eine Hinterbliebenenrente
Hier gelten andere Regeln, als in den vorangegangenen Fällen. Beim Hinzuverdienst dürfen Sie als Hinterbliebener bestimmte Freibeträge nicht überschreiten. Aktuell liegen diese Freibeträge für Witwen und Witwer bei etwa 755 Euro in den alten Bundesländern und bei etwa 697 Euro in den neuen Bundesländern. Wenn Sie netto mehr verdienen, wird Ihnen das auf Ihre Hinterbliebenenrente angerechnet. Erkundigen Sie sich in diesem Fall genau bei Ihrem Rentenberater, wie viel zusätzliches Einkommen Sie ohne Rentenverlust verdienen dürfen.
Wie Sie Ihre Hinzuverdienstgrenzen ermitteln
Ihre persönlichen Hinzuverdienstgrenzen finden Sie entweder im Gespräch mit Ihrem Rentenberater heraus oder in der Anlage 19 Ihres Rentenbescheides.
Hier finden Sie Ihre Renten-Beratungsstelle.
Gut zu wissen!
Als Hinzuverdienst gelten das monatliche Bruttoarbeitsentgelt, der monatliche steuerrechtliche Gewinn (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit und aus Land- und Forstwirtschaft) sowie vergleichbares Einkommen wie zum Beispiel Vorruhestandsgeld.