Nichts geht mehr: Wenn einem die Schulden über den Kopf wachsen

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privatinsolvenzUnter Schulden versteht man im Allgemeinen Verbindlichkeiten, die mit Rückzahlungsverpflichtungen von natürlichen oder juristischen Personen gegenüber Gläubigern verbunden sind. Immer wieder geraten Verbraucher in die Schuldenfalle. Allein im ersten Halbjahr 2017 überschuldeten sich mehr als 36.000 Menschen in Deutschland. Sie können ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern nicht mehr nachkommen. In einem solchen Fall sollte man überlegen, ob eine Privatinsolvenz sinnvoll sein könnte.

Privatinsolvenz als letzte Rettung

Mit einer Privatinsolvenz können überschuldete und zahlungsunfähige Verbraucher in Deutschland schon nach drei Jahren schuldenfrei sein. Bei der Privatinsolvenz (oder auch Verbraucherinsolvenz) handelt es sich um ein vereinfachtes Insolvenzverfahren für natürliche Personen. Die Privatinsolvenz wird beim zuständigen Amtsgericht beantragt. Diese Möglichkeit der Schuldentilgung gibt es sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitslose, Rentner und Arbeitslosengeld-II-Empfänger.

Das Insolvenzverfahren

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Bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt, sollte der Schuldner versuchen, sich mit seinen Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Scheitert dieser Versuch, wird der Richter sich bemühen, eine gütliche Einigung zu erzielen. Erst wenn ihm das nicht gelingt, beginnt das eigentliche Insolvenzverfahren. Dabei werden alle pfändbaren Vermögenswerte verwertet und der Erlös an die Gläubiger verteilt. Zur Insolvenzmasse gehört das gesamte Vermögen inkl. Grundbesitz. Ausgenommen werden hier Dingen, die im Haushalt nötig sind (z. B. Möbel, Kühlschrank, Fernseher usw.).

Prominent und pleite

Auch Prominente wie Boris Becker sind vor einer Insolvenz nicht sicher. Da sein aktueller Fall jedoch nach britischem Insolvenzrecht behandelt wird, kann der ehemalige Tennis-Star schon nach einem Jahr schuldenfrei sein. Den Schuldenabbau würde in dieser Zeit ein offizieller Treuhänder übernehmen.

Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung

Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens beginnt die sog. Wohlverhaltensphase. In diesem Zeitraum über 6 Jahre verwaltet ein Treuhänder das pfändbare Einkommen und verteilt es an die Gläubiger. Verhält sich der Schuldner in dieser Phase korrekt, erhält er eine Restschuldbefreiung.
Der Gesetzgeber hat im Jahre 2014 die Möglichkeit geschaffen, bereits nach 3 Jahren schuldenfrei zu sein. Voraussetzung: Die Schulden sind so weit getilgt, dass die kompletten Verfahrenskosten und mindestens 35% der Insolvenzforderungen gezahlt sind.

Was bleibt zum Leben?

Jeder Schuldner hat Anspruch auf ein pfändungsfreies monatliches Einkommen bis zu 1.139,99 Euro. Dieser Freibetrag kann z. B. durch Unterhaltsverpflichtungen oder erhebliche Fahrtkosten zur Arbeit auch höher ausfallen. Ab 1.140,00 Euro Einkommen sind 4,34 Euro pfändbar.

Natürlich wünschen wir all unseren Lesern niemals in eine solche Lage zu geraten. Sollten Ihnen dennoch Schulden über den Kopf wachsen, empfehlen wir Ihnen im ersten Schritt eine Schuldnerberatung auf zu suchen. Auch im Raum Kiel gibt es zahlreiche Beratungsstellen.

Doch so weit muss es nicht kommen…

Es gibt zahlreiche Beratungsstellen in unserer Region. Spätestens wenn Ihre finanzielle Situation bedenklich wird, sollten Sie einen Profi aufsuchen, der Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigt und dadurch ggf. Schlimmeres verhindern kann.
Hier einige Ansprechpartner, welche von der Förde Sparkasse mit Mitteln aus dem Zweckertrag des LosSparens gefördert werden.

Bereich Kiel:

Bereich Rendsburg-Eckernförde:

Bereich Plön

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