Ab sofort können Sie staatliche Zuschüsse für den Heizungstausch beantragen. Der Bund belohnt den Einbau einer klimafreundlichen Heizung mit verschiedenen Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten. Erfahren Sie alles über die Konditionen der KfW-Heizungsförderung, die Fristen und den Beantragungsprozess.
Zündpotential: Das Hin und Her der Heizwende
Noch nie gab es so viel Verunsicherung bei der Energieerzeugung. Allerdings gab es auch nie zuvor so viele Möglichkeiten wie heute: Die aktuelle Energiewende, weg von Gas und Öl, rückt verschiedene Alternativen in den Fokus. Die Frage lautet: Wie werden wir uns in Zukunft mit Strom und Wärmeversorgen? Das Ziel ist klar: Deutschland soll bis 2045 klimaneutral werden. Die ersten Antworten haben jedoch viel Zündpotential.
Schon der erste Entwurf für das neue Heizungsgesetz hat die Menschen verunsichert: Die Fördervorgaben galten als streng, die Umrüstungen für private Haushalte als kostenintensiv und die Antragstellungen als aufwendig. Das Resümee: zu teuer, zu bürokratisch, zu ehrgeizig. Seit dem Wohnungsbaugipfel im September 2023 wurde die Heizwende immer wieder verändert. Nach langem Ringen in der Koalition, dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und den daraus folgenden Nachbesserungen für den Bundeshaushalt 2024, einigte sich die Regierung Ende letzten Jahres schließlich auf das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz. Am 1. Januar 2024 konnte dann das novellierte Heizungsgesetz in Kraft treten.
Das hat sich verändert: Heizungsförderung 2024
Mit der reformierten Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen“ haben Hauseigentümer:innen endlich Klarheit darüber, wie künftig neue klimafreundliche Heizungen staatlich gefördert werden. Die wichtigste Nachricht: Ein Verbot von Öl- und Gasheizungen wurde aufgehoben, ebenso eine Verpflichtung zur Wärmepumpe. Eigentümer:innen können frei zwischen verschiedenen Heizungsarten wählen: etwa Hybridheizungen, fossil betriebenen Gasheizungen, Solarthermien, Wasserstoff- oder Biomasse-Heizungen (z. B. Pellets). Somit bleiben auch Holzheizungen erlaubt. Der Speed-Bonus bleibt, wenn auch etwas geschmälert. Einkommensschwache Eigentümer und Eigentümerinnen können einen zusätzlichen Bonus erhalten. Zudem können Heizungstausche mit anderen energetischen Sanierungsmaßnahmen verbunden und zinsverbilligte Kredite beansprucht werden – nehmen wir das kurz genauer unter die Lupe.
Die Top Ten der wichtigsten Neuerungen
Vergleich der Heizungsförderung 2024 mit 2023
Ein Wechsel spart mittelfristig bares Geld. Und bei den Kosten helfen Förderanträge. Staatliche Unterstützung macht den Umstieg auf klimafreundliches Heizen in jedem Fall etwas leichter – und kann/soll auch soziale Härten vermeiden.
Weitere Sanierungsmaßnahmen lassen sich miteinander verbinden
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umfasst auch andere Sanierungsmaßnahmen wie die Dämmung von Dächern oder den Austausch von Fenstern. Neu ist, dass die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten für den Heizungstausch und für Effizienzmaßnahmen miteinander verbunden werden können. Bei einem Einfamilienhaus liegt die Höchstgrenze förderfähiger Kosten bei 90.000 Euro pro Kalenderjahr – vorausgesetzt, es gibt einen individuellen Sanierungsfahrplan. Bisher betrugen die maximal förderfähigen Ausgaben für alle durchgeführten Maßnahmen am Gebäude nach Angaben des Ministeriums 60.000 Euro innerhalb eines Kalenderjahres.
Doppelt sparen mit zinsvergünstigten Krediten
Neben den Investitionskostenzuschüssen werden über die staatliche Förderbank KfW zinsvergünstigte Kredite angeboten werden von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit, und zwar für private Selbstnutzer:innen von Wohngebäuden mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro. Hier lässt sich doppelt sparen: Zum einen gibt es niedrige Zinsen und zum anderen einen Tilgungszuschuss.
Förderfähige Kosten: Richtlinien, Nachweise und Fristen im Blick behalten
Die staatliche Heizungsförderung ermöglicht es Hausbesitzer:innen, die Anschaffungskosten für ihre neuen Heizsysteme erheblich zu reduzieren. Als förderfähige Kosten gelten in der Regel
- die Anschaffungs- und Installationskosten,
- Kosten für unmittelbare Infrastrukturmaßnahmen
- und Beratungskosten.
Bei förderfähigen Kosten ist darauf zu achten, dass diese den vorgeschriebenen Richtlinien und Kriterien entsprechen. Stellen Sie auch sicher, dass alle notwendigen Nachweise und Unterlagen vorliegen. Nicht zuletzt ist auch relevant, die Fristen einzuhalten und die Antragsverfahren korrekt durchzuführen, um die Fördermittel in Anspruch nehmen zu können.
Wie sich die Heizung finanzieren lässt
Wer auf eine klimafreundliche Heizung umsteigt, der kann sich von der staatlichen Förderbank KfW unterstützen lassen. Förderanträge können voraussichtlich ab Ende Februar 2024 bei der KfW eingereicht werden – laut Bundeswirtschaftsministerium: auch rückwirkend für Vorhaben, die nach Veröffentlichung der Richtlinie zu den Förderungen (am 29.12.2023) bereits begonnen wurden.
Welche Förderung für Sie infrage kommt, hängt davon ab, für welches Heizsystem Sie sich entscheiden. Um sich bei den verschiedenen Programmen besser orientieren zu können, gibt es Übersichten: beispielsweise unter foerderdatenbank.de oder Fördermittel-Check.
Wichtig: Stellen Sie den Förderantrag besser vor der Anschaffung und dem Start der Baumaßnahme – sonst verspielen Sie womöglich die Zuschüsse. Idealerweise beantragen Sie die Förderung, wenn die Planungen für die Modernisierungsmaßnahmen abgeschlossen sind und verschiedene Angebote vorliegen.
- Seit 27. Februar 2024 ist die Antragstellung für selbstgenutzte Wohnimmobilien mit maximal einer Wohneinheit möglich. Dies betrifft Privatpersonen, die beispielsweise Eigentümer:in eines Einfamilienhauses sind.
- Im Verlauf des Jahres folgen dann gestaffelt auch die Antragsmöglichkeiten für weitere Antragstellergruppen. Dazu gehören beispielsweise private Vermieter:innen von Einfamilienhäusern, Eigentümer:innen von Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsgesellschaften, Unternehmen und Kommunen.