Enkeltrick – Erkennen, vorbeugen und handeln

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Betrugsmaschen gibt es heutzutage leider einige. Von Phishing-E-Mails bis hin zum Datenraub an Geldautomaten. Die Liste ist lang. Von einigen Methoden hat man in den Medien vielleicht schon mal gehört, wie z.B. dem sog. „Enkeltrick“. Andere wiederum sind sehr neu und so ausgeklügelt, dass nur echte Profis erkennen können, wie die Betrüger vorgehen.

Die Vorgehensweise beim Enkeltrick

Der Enkeltrick ist eine leider sehr verbreitete Methode. Dabei werden meist gutgläubige Menschen um ihr Geld betrogen. Diese Masche ist eine betrügerische Vorgehensweise, bei der sich Kriminelle zunächst meist gegenüber älteren oder hilflosen Personen als deren nahe Verwandte ausgeben. Oft wird der Kontakt zunächst via Telefon gesucht und dabei eine Notsituation wie z. B. Schulden, Krankheit o.ä. vorgespielt, so dass die Opfer zeitnah an Ihre Ersparnisse gehen oder Wertgegenstände zu Geld machen, um den augenscheinlich bedürftigen Verwandten zu helfen. Viele Betroffene merken den Schwindel erst, wenn die „Enkel“ dann mit dem Geld über alle Berge und nicht mehr aufzufinden sind.

Wie kann ich mich und meine Angehörigen vor dem Enkeltrick schützen?

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Wachsam sein!

Dass sich ein alter Bekannter oder ein Familienmitglied, von dem man Jahre lang nichts gehört hat, wieder meldet, mag noch plausibel sein. Bei der Frage nach finanzieller Unterstützung sollten allerdings schon alle Alarmglocken klingeln!

Unsere Handlungsempfehlungen:

  • Erkundigen Sie sich bei Ihren echten Verwandten oder ursprünglich gemeinsamen Freunden nach der Person und ihrem Verbleib.
  • Informieren Sie die älteren und hilfsbedürftigen Menschen in Ihrer Familie über diese Betrugsmasche. Bitten Sie sie, immer skeptisch zu sein und zunächst andere Verwandte, z.B. die eigenen Kinder, über eine mögliche fragwürdige Kontaktaufnahme zu informieren.
  • Beim ersten Verdacht sollte das Gespräch abgebrochen werden.
  • Der Anrufer gibt sich als jemand aus, dessen Telefonnummer Sie eigentlich kennen? Dann rufen Sie ihn unter der bekannten Nummer zurück und erkundigen Sie sich so über die Glaubwürdigkeit des zuvor geführten Gesprächs.
  • Fragen Sie den Anrufer nach Dingen/Situationen, über die nur die wirkliche Person Auskunft geben kann (gemeinsame Bekannte, frühere Erlebnisse, besondere Ereignisse etc.).
  • Man kann außerdem auf ein persönliches Treffen bestehen, zu dem man ggf. andere vertraute Person hinzuziehen sollte.
  • Niemals Unbekannte ins Haus oder in die Wohnung lassen!
  • Hat bereits eine Geldübergabe stattgefunden, versuchen Sie sich an Merkmale der Person oder auch an Eckdaten eines Autos zu erinnern.
  • Händigen Sie niemals Geld an Personen aus, bei denen Sie sich nicht ganz sicher sind, in welchem Verhältnis sie zueinander stehen!
  • Die Polizeiliche Kriminalprävention hat auf ihrer Webseite ebenfalls einige Hinweise zum Enkeltrick aufgeführt.

Kontrolle durch Bank und Polizei

Die Mitarbeiter von Kreditinstituten werden durch regelmäßige Schulungen für die Betrugsprävention sensibilisiert. Dabei gehen sie bestimmte Szenarien detailliert durch. So bekommen sie in realistisch nachgestellten Situationen ein Gefühl für ungewöhnliche Aktionen im Arbeitsalltag und können entsprechend reagieren.
Kommt ein Kunde in eine Bankfiliale und möchte über eine eher ungewohnt hohe Summe Bargeld verfügen, so ist ein Bankmitarbeiter dazu angehalten, diesen Kunden vertraulich nach dem Zweck der Abhebung zu befragen. Der Mitarbeiter stellt dem Kunden ggf. auch die Frage, ob der Enkeltrick bekannt ist. Ein Hinweis des Bankangestellten auf den möglichen Verlust des Geldes ist ebenfalls üblich.

Selbstverständlich muss kein Kunde Informationen darüber erteilen, was er mit dem eigenen Ersparten vorhat, die Bank kann jedoch die Auszahlung auf Grund eines bestehenden Betrugsverdachtes verweigern. Besteht ein solcher Verdacht werden sowohl die internen Sicherheits-Beauftragten als auch die Polizei zu dem Fall informiert. Natürlich kann nicht jede hohe Geldabhebung durch die Polizei untersucht werden. Sofern seitens der Bank kein konkreter Verdacht vorliegt, kommt diese dem Auszahlungswunsch des Kunden natürlich nach.

1 Kommentar

  1. Könnte man nicht, wie beim online banking, für ältere personen, ähnlich wie beim onlinebanking, ein tageslimit einrichten bei der Bank? Das Limit kann nur von Angehörigen, die eine Bankvollmacht haben, geändert werden und mit einer Verzögerung von 3 Tagen.

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