Es gibt verschiedene Förderungen für Haus- und Wohnungskauf sowie Hausbau – als zinsgünstiger Kredit oder Zuschuss. Auch für den energieeffizienten oder barrierefreien Umbau des Eigenheims können Sie Fördermittel beantragen. So lassen sich mitunter mehrere tausend Euro sparen. Das sind die wichtigsten Zuschüsse im Überblick.
Wohn-Riester
Das Eigenheimrentengesetz sieht eine Förderung vor für alle, die selbst in der zu finanzierenden Immobilie leben und in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind: Wohn-Riester.
Ziel ist, die eigenen vier Wände zum Baustein Ihrer Altersvorsorge zu machen – indem Sie im Alter mietfrei wohnen. Das Darlehen für Ihr Eigenheim muss bis zum Beginn Ihrer Rente beglichen sein.
Wer einen Teil seines Jahreseinkommens in einen Wohnriester-Vertrag einzahlt, erhält staatliche Zulagen. Für mindestens vier Prozent Einkommenseinzahlung bekommt jeder 175 Euro Grundzulage pro Jahr. Für jedes vor 2008 geborene Kind gibt es weitere 185 Euro, für später geborene Kinder sogar 300 Euro Zulage.
Zudem bietet der Fiskus Steuervergünstigungen für die Aufwendungen. Das erleichtert und beschleunigt die Rückzahlung Ihres Darlehens.
KfW-Förderung
Die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind vielfältig. Ob Bau eines Eigenheims oder Wohnungskauf, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen für altersgerechtes Wohnen oder erneuerbare Energien – die KfW unterstützt Ihr Projekt.
Die Vergabe der zinsgünstigen Darlehen und Zuschüsse setzt voraus, dass Sie als Antragsteller das Darlehen ordnungsgemäß zurückzahlen können, stellt ansonsten aber keine weiteren Anforderungen an Ihr Einkommen oder den Familienstand. Künftige Eigentümer einer Immobilie können sogar unterschiedliche Förderungen der KfW miteinander kombinieren.
Wohnraumförderung
Über das Wohnraumförderungsgesetz bekommen vorwiegend Familien mit Kindern, Alleinerziehende, junge Ehepaare und Schwerbehinderte Unterstützung – in Form finanzieller Zuschüsse, zinsgünstiger Darlehen und verbilligtem Bauland.
Beantragen können die Förderung nur Haushalte mit einem Jahreseinkommen innerhalb festgelegter Grenzen. So wird die Eigenheimfinanzierung auch einkommensschwächeren oder kinderreichen Familien ermöglicht. Es gelten bestimmte Baukostenobergrenzen; teure Luxusbauten fördert der Staat nicht.
BAFA-Förderung
Auch Investitionen in erneuerbare Energien können Sie sich fördern lassen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet Unterstützung für Hauskäufer und Bauherren, die moderne Wärmepumpen oder eine Biomasseanlage in Ihrem Zuhause einbauen.
Je nach Projekt gibt es die Förderung als prozentuale Subvention der Nettokosten von Kauf und Umsetzung, als einmaligen Investitionszuschuss oder in Form von Zusatzboni. In jedem Fall muss der Antrag vor dem Start eines Umbaus bei der BAFA eingehen.
Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie ist ein staatlicher Zuschuss zum Bausparvertrag. Anspruch darauf hat, wer ledig und über 16 Jahre alt ist und im Jahr maximal 25.600 Euro zu versteuerndes Einkommen hat oder als Ehepaar höchstens 51.200 Euro.
Wichtig ist, dass Sie jährlich mindestens 50 Euro in Ihren Bausparvertrag einzahlen. Höhere Sparraten sind möglich. Maximal gefördert werden pro Jahr 512 eingezahlte Euro beziehungsweise das Doppelte bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren.
Die Prämie beträgt 8,8 Prozent der Sparsumme, gedeckelt auf 45,06 Euro pro Jahr für Singles und 90,11 Euro für Ehepartner. Die Bedingung ist: Sie müssen Ihren geförderten Bausparvertrag rund um eine Immobilie einsetzen – unabhängig davon, ob Sie ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen, beziehungsweise ob Sie bauen oder modernisieren möchten.
Arbeitnehmersparzulage
Mit der Arbeitnehmersparzulage fördert der Staat vermögenswirksame Leistungen für Angestellte. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen also vermögenswirksame Leistungen zahlt – eine freiwillige Maßnahme – unterstützt der Staat Sie zusätzlich beim Vermögensaufbau.
Gefördert wird zum einen das Bausparen für den Erwerb von Immobilieneigentum. Als zweite Anlageform unterstützt die Zulage Sie beim sogenannten Beteiligungssparen, also der Geldanlage in Aktienfonds.
Voraussetzung ist, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen innerhalb gesetzlich definierter Grenzen liegt. Beim Bausparen sind das 17.900 Euro für Singles und 35.800 Euro für Verheiratete. Beim Fondssparen sind es 20.000 Euro beziehungsweise 40.000 Euro.
Die Prämienhöhe richtet sich nach dem Verwendungszweck und der Höhe der eingezahlten Beträge. So können Alleinstehende jährlich bis zu 123 Euro, Ehepaare bis zu 246 Euro Förderung erhalten.
Förderungen beantragen
Egal ob Umbau, Hauskauf oder Neubau: Die meisten staatlichen Förderungen müssen im Voraus beantragt werden. Informieren Sie sich daher rechtzeitig über die entsprechenden Anforderungen.
Neben bundesweiten Förderungen gibt es weitere Fördermittel des Landes Schleswig-Holstein. Unsere Berater erklären Ihnen gern, welche Förderprogramme für Sie in Frage kommen.
Wenden Sie sich in allen Fragen rund um die Immobilie an unsere Sherlock Home Baufinanzierungsexperten.