AGB-Änderungsmechanismus: Ein BGH-Urteil mit weitreichenden Folgen

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im April dieses Jahres in einem Urteil gegen die Postbank das in vielen Branchen bisher übliche Verfahren bei Änderung von Kundenbedingungen auf den Kopf gestellt. 

Der sog. AGB-Änderungsmechanismus regelt, wie die zwischen Finanzdienstleistern und Kunden getroffenen Vereinbarungen und Bedingungen nach einer Änderung wirksam werden. Dies gilt nicht nur für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens, sondern auch für spezielle Bedingungen – zum Beispiel für Konto- oder Kreditkarten. 

Stillschweigen als Zustimmung war gestern

Bisher konnten Kreditinstitute ihre Kunden über Änderungen von Preisen und Bedingungen schriftlich informieren, wobei „Stillschweigen“ als Zustimmung der Kunden galt. Dieses Vorgehen war in den AGB festgehalten und bei Vertragsabschluss zwischen Kunden und Dienstleistern vereinbart. Demnach galten Änderungen als angenommen und bildeten die neue Grundlage für die Geschäftsbeziehung, wenn Kunden nicht innerhalb einer bestimmten Frist widersprochen haben.

Hierin sah der BGH nun eine Gefahr. Denn ein Stillschweigen des Kunden könnte auch aus anderen Gründen als denen der Zustimmung erfolgen. 

Die Aktive Zustimmung der Kunden ist gefragt

Als Folge des BGH-Urteils müssen künftig die Kunden aktiv werden. Das bedeutet, dass nach Information über eine Änderung den neuen Bedingungen eine ausdrücklicheZustimmung erfolgen muss. Dazu müssen die vollständigen Bedingungen von der Bank oder Sparkasse übermittelt und durch die Kunden in einem Zustimmungsprozess angenommen werden. Das heißt, dass die Kunden nun ausdrücklich „Ja“ zu den neuen Kundenbedingungen sagen und damit bestätigen, dass sie diese gelesen haben und mit ihnen einverstanden sind. 

Das neue Verfahren, dass für mehr Transparenz sorgen soll, birgt aber auch Gefahren: 
Wird die aktive Zustimmung innerhalb der vorgegebenen Frist versäumt, steht die Geschäftsbeziehung auf wackeligen Beinen. Im schlimmsten Fall kann bzw. muss der Dienstleister das Vertragsverhältnis auflösen – was beide Seiten natürlich vermeiden wollen. Wenn Sie also unsicher sind oder Fragen haben, suchen Sie lieber den Kontakt für ein klärendes Gespräch. 

Am liebsten online – der Umwelt zuliebe.

Da damit zu rechnen ist, dass das Urteil des BGH auch rückwirkend auf alle Kreditinstitute übertragen werden kann, haben auch wir umgehend reagiert und unser bisheriges Verfahren umgestellt. Die ersten Kunden haben in den letzten Tagen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Preis- und Leistungsverzeichnis sowie spezielle Kundenbedingungen erhalten. Sie wurden gebeten, diesen nach Kenntnisnahme zuzustimmen. 

Um der Umwelt zuliebe Papier zu sparen, nutzen wir bei unseren Online-Banking-Kunden, die auch das Elektronische Postfach freigeschaltet haben, den digitalen Weg für die Übersendung der Dokumente. Und auch die Zustimmung kann mit wenigen Klicks online erfolgen. Dabei führen wir Schritt für Schritt durch den Zustimmungsprozess. 

Aber auch Kunden ohne Online-Banking können papierlos in unserer Internet-Filiale zustimmen. Momentan sind die Online- Zustimmungswege nur für alle Kunden freigeschaltet, die wir vorab per Brief oder im Elektronischen Postfach darüber informiert haben. Wenn Sie bisher noch keine Post von uns bekommen haben, dann sind Sie im nächsten Rutsch ganz bestimmt dabei. Oder Sie warten nicht erst auf das Schreiben, sondern kontaktieren direkt unsere Hotline unter der Telefonnummer 0431 592-4500. Hier beantworten wir Ihnen gerne alle Fragen rund um das Thema – und Ihre Zustimmung werden Sie auch gleich los. 

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