Das Bundes-Klimaschutzgesetz sieht vor, dass die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2030 um 55 Prozent reduziert werden müssen. Circa ein Drittel der CO2-Emissionen des Verkehrssektors verursacht der Straßengüterverkehr, der heute noch weitestgehend auf Dieselantriebe setzt – und genau das soll sich ändern. Bis 2030 soll etwa ein Drittel der Fahrzeuge im schweren Straßengüterverkehr elektrisch oder mit strombasierten Kraftstoffen angetrieben werden – so hat es die Bundesregierung in ihrem „Klimaschutzprogramm 2030“ definiert. Das Angebot an großen und belastbaren Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben ist aber noch sehr gering. LKWs mit elektrischen Antrieben, Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieben und hybriden Oberleitungsantrieben befinden sich überwiegend noch in einem Entwicklungszustand. Außerdem ist die erforderliche Tank-, Lade- und Oberleitungsinfrastruktur für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben derzeit nicht oder nicht ausreichend vorhanden.
Wie ist der Plan für den Ausbau?
Das Gesamtkonzept für klimafreundliche Nutzfahrzeuge legt anhand von zehn Kernbotschaften die zentralen Anforderungen von Nutzern und Anbietern an Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben und an die dazugehörige Infrastruktur dar. Es benennt ein Maßnahmenpaket bestehend aus Fahrzeugförderung, Infrastrukturaufbau sowie regulatorischen Rahmenbedingungen und zeigt einen Weg für eine zielgerichtete Umsetzung auf, in die Fahrzeughersteller, Anwender, Infrastrukturbereitsteller, Energiewirtschaft und weitere wichtige Akteure eng mit einbezogen werden.
Den Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge wird das BMVI mit einer Strategie in zwei Phasen steuern:
- In der „Skalierungsphase“ sollen offene Fragen in Erprobungs- und Technologieprojekten geklärt, Standardisierungs- und Normungsprozesse vorangetrieben und Pläne für den flächendeckenden Infrastrukturaufbau entwickelt werden.
- In der der „Roll-Out-Phase“ erfolgt der koordinierte Aufbau der Energieinfrastrukturen. Grundlage bilden die Pfadentscheidungen des BMVI, die die Perspektive von Nutzenden und Anbietenden einbeziehen.
Die wichtigsten technologischen Schritte, die in den beiden Phasen zu gehen sind, werden in dem Fahrplan Antriebstechnologien zusammengefasst.
Förderung für Nutzfahrzeuge? Ja!
Unter der Überschrift „Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur“ fördert das Bundesverkehrsministerium:
- die Anschaffung von neuen klimafreundlichen Nutzfahrzeugen aller Größen (EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3) in Höhe von 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug (Fahrzeuge können dabei auch nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids beschafft werden)
- die Anschaffung von auf alternative Antriebe umgerüsteten Nutzfahrzeugen ab 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewicht (EG-Fahrzeugklassen N“ und N3) in Höhe von 80 Prozent der Mehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug
- den Aufbau der erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben
- Machbarkeitsstudien zu den oben genannten Punkten in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben
Der erste Förderaufruf beim zuständigen Bundesamt für Güterverkehr (BAG) läuft vom 16. August bis zum 27. September 2021. Informationen über den Antragsprozess gibt es auf der Website des BAG.
Im Mittelpunkt dieses Vorhabens steht der schwere Straßengüterverkehr mit den Fahrzeugklassen ab 3,5 t bis mehr als 12 t zulässiges Gesamtgewicht. Also die Klassen, die eine hohe Verkehrsleistung erbringen und mit drei bis fünf Jahren vergleichsweise kurze Einsatzzyklen haben. Ein Flottenaustausch durch Niedrig- und Nullemissions-Fahrzeuge birgt ein entsprechend hohes CO2-Einspar-Potential.