Reisen mit dem Fernbus – Welche Rechte habe ich?

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Busausblick

Der Fernbus hat sich als günstige Alternative zur Bahn etabliert. 2016 waren in Deutschland bereits 23 Millionen Fahrgäste damit unterwegs. Doch nicht immer läuft auf der Straße alles rund. Verspätungen oder Überbuchung kommen leider vor. Betroffene Reisende müssen solche Missstände nicht einfach hinnehmen.
Die Rechte für Fernbusreisende sind in der EU-Verordnung 181/2011 geregelt. Sie greift allerdings nur bei einer Strecke über 250 km. Außerdem muss der Abfahrts- oder Ankunftsort innerhalb der EU liegen. Anders als bei Flug- und Bahnreisen zählt allein die verspätete Abfahrt. Kommt der Fernbus verspätet am Zielort an, ist aber pünktlich losgefahren, gehst du leer aus.

Verspätete Abfahrt oder Annullierung (Streichung) der Reise

Der Fernbus verspätet sich oder die Reise wird gestrichenSpätestens 30 Minuten nach der geplanten Abfahrtszeit musst du über die Verspätung oder Annullierung informiert werden. Bei mehr als 90 Minuten Verspätung stehen dir angemessene Hilfeleistungen zu, vor allem kostenloses Essen und Erfrischungen. Bei Verspätungen von mehr als 120 Minuten muss dir eine alternative Beförderung oder die vollständige Erstattung des Reisepreises angeboten werden.
Fällt die Fahrt aus oder ist sie überbucht, muss dir ebenfalls eine alternative Beförderung angeboten werden. Ist dies nicht möglich, muss der Fernbusanbieter für bis zu zwei Hotelübernachtungen zu maximal 80 Euro pro Nacht aufkommen. Diese Rechte gelten nur bei Fahrten, die fahrplanmäßig länger als drei Stunden dauern. Sind die Wetterbedingungen oder Naturkatastrophen Ursache für die Verspätung, entfallen deine Ansprüche.

Deine Anlaufstellen für Beschwerden

Wende dich zunächst direkt an das Busunternehmen. Dafür hast du drei Monate nach der durchgeführten oder geplanten Reise Zeit. Bekommst du keine Antwort oder bist du mit der Reaktion unzufrieden, kannst du dich bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) beschweren. Diese Stelle vermittelt kostenlos zwischen dem Fahrgast und dem Verkehrsunternehmen. Außerdem gibt es ein Bürgertelefon für Fahrgastrechte beim Eisenbahn-Bundesamt. Tel.: 0228 30795-400, E-Mail: fahrgastrechte@eba.bund.de.

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