Tschüss, Hotel Mama! – Checkliste für die neue Wohnung

Ein Gastbeitrag von immowelt | Isabel Naus

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Checkliste für die neue Wohnung

Wer von Zuhause auszieht, hat einiges zu tun: Eine passende Wohnung finden, die Ersteinrichtung planen, den Umzug sauber über die Bühne bringen – und dann wäre da noch der Papierkram und die Sache mit den Finanzen. Das Gute ist: Je nach Situation haben Studierende und Auszubildende Anspruch auf BAB oder BAföG – in einigen Fällen ist auch Unterstützung durch Wohngeld möglich.

Diese Checkliste für die neue Wohnung hilft jungen Leuten auf dem Weg in die Unabhängigkeit:

  1. Finanzen checken und Wohnung suchen

    Checkliste für die neue WohnungVor dem Auszug steht die Wohnungssuche an: Bevor angehende Mieter Anzeigen durchforsten, sollten sie ihr Budget gut kennen – um zu wissen, wie viel Miete sie sich leisten können. Dazu gehören die Einnahmen, aber auch die Ausgaben neben der Miete: Für Essen und Trinken, Handy und Internet, Versicherungen, Zug oder Benzin und auch für die Freizeit. Beim Berechnen des Budgets ist ein Lebenshaltungskostenrechner hilfreich, wie er zum Beispiel auf dieser Seite über die Wohnungssuche zu finden ist.

    Im nächsten Schritt sollten sich Auszugswillige die eigenen Ansprüche bewusstmachen – und gut abstecken. Eine grundsätzliche Typ-Frage ist das Zusammenleben: Will ich lieber im Single-Apartment oder in der Wohngemeinschaft wohnen? Jeder Mieter hat zudem andere Prioritäten: Die einen legen Wert auf einen Balkon oder Garten, die anderen bevorzugen eine Einbauküche oder ein Bad mit Wanne. Es zählen aber auch harte Fakten: Miet-Neulinge sollten genau prüfen, wie hoch Miet- und Nebenkosten sind, was in diesen enthalten ist und wie hoch die Kaution ist.

    Bei der Wohnungssuche haben Auszugswillige verschiedene Möglichkeiten: Wohnungs- und WG-Angebote gibt es sowohl in lokalen Zeitungen als auch online.  Hier lohnt es sich, mehrere Anbieter zu kontaktieren und Besichtigungstermine vor Ort zu vereinbaren.

  1. Besichtigungstermin: Die Wohnung unter die Lupe nehmen

    Steht der Besichtigungstermin an, sollten angehende Mieter am besten eine zweite Person mitnehmen: Zum einen sehen vier Augen mehr als zwei, zum anderen fällt der Begleitung vielleicht noch die eine oder andere Frage ein, an die man selbst nicht gedacht hätte.

    Zunächst sollte bei der Besichtigung der Zustand der Wohnung genau unter die Lupe genommen werden: Gibt es Kratzer oder Gebrauchsspuren? Ist das Fenster undicht? Solche Dinge sollte der angehende Mieter später bei der Wohnungsübergabe genau protokollieren. Auch sollte er darauf achten, ob Schnitt und Größe der Wohnung passen oder ob eine Hauptverkehrsstraße in der Nähe auf Dauer stört.

    Hat der Mieter weitere Fragen zur Wohnung oder zur Umgebung, so sollte er sie während der Besichtigung stellen. Gleichzeitig will auch der Vermieter so manches erfahren: Etwa, ob er sich sicher sein kann, dass der Mieter pünktlich zahlt. Hier hilft es, bereits eine Bonitätsauskunft zur Hand zu haben oder eine Erklärung der Eltern, dass sie für die Miete bürgen.

    Passt die Wohnung und der Vermieter stimmt zu, heißt es im nächsten Schritt:

  1. Mietvertrag prüfen

    Eine vorschnell gesetzte Unterschrift kann so manchen Nachteil bringen. Bevor angehende Mieter zum Kugelschreiber greifen, sollten sie die wichtigsten Fragen klären:

    – Wie hoch ist die Kaution?
    – Wie lange ist die Kündigungsfrist?
    – Welche Nebenkosten soll der Mieter zahlen?
    – Ist der Mieter zu Schönheitsreparaturen verpflichtet?

    Dabei gilt: Die Kaution darf höchstens drei Monatskaltmieten betragen. In der Regel gilt zudem laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) eine Kündigungsfrist von drei Monaten.

  1. Übergabe der Wohnung

    Checkliste für die neue WohnungWenn der Mietvertrag unter Dach und Fach ist, überreicht der Vermieter dem frischgebackenen Mieter die Schlüssel. Bei der Wohnungsübergabe vor Ort sollte der Mieter sich nochmal Zeit nehmen, die Räume anzuschauen. Bereits bestehende Schäden, aber auch sämtliche Zählerstände sollte er gemeinsam mit dem Vermieter in einem Übergabeprotokoll festhalten.

  1. Checkliste neue Wohnung: Hab ich auch alles?

    Vor dem Umzug gilt es sämtliche Einrichtungsgegenstände durchzugehen und zu prüfen, ob alles eingepackt ist. Häufig fehlen kleine Dinge – und der Ärger ist hinterher groß. Zu den wichtigsten Kleinteilen gehören:

    Geschirr und Kochutensilien: Große und kleine Teller, Gläser, Schüsseln, Messer, Gabel und Löffel – aber auch Schöpfkelle, Auflauf- und Kuchenform, ein Messerblock, Handschuhe und Geschirrtuch. Gegebenenfalls sind Mikrowelle, Wasserkocher, Sandwichmaker oder Kaffeemaschine nötig.

    Badeinrichtung: Seifenspender oder -schale, Zahnputzbecher, Fön, Duschvorhang, Teppich für Bad und WC, Klobürste.

    Putzsortiment: Eimer, Putztücher, Besen, Bügelbrett und -eisen, Wäscheständer und allerlei Putzmittel für Böden, Fenster und Flächen.

    Werkzeug: Schraubendreher, Spannungsprüfer, Inbusschlüssel, Hammer, Bohrer, Kombi-Zange, Teppichmesser, Zollstock und Wasserwage. Außerdem ein erstes Sortiment an Schrauben, Nägeln und Dübeln.

    Weitere Einrichtungsgegenstände sind unter anderem auch in diesem Beitrag über die erste eigene Wohnung aufgelistet.

  1. Umzug: Mit Freunden oder mit einem Umzugsunternehmen?

    Vor dem Umzug fragen sich viele: Ziehe ich das alleine durch oder beauftrage ich ein Umzugsunternehmen? Wer wenige Möbel und eher leichtes Gepäck hat, bekommt den Umzug mit ein paar Freunden gemeinsam gut gestemmt. Liegt die neue Wohnung aber weit weg oder gar im oberen Stockwerk ohne Aufzug, kann man sich mit einem Unternehmen viel Plackerei und Aufwand sparen.

  1. Nach dem Umzug: An- und ummelden

    Nach dem Einzug in die neue Wohnung steht nicht nur Auspacken und Einrichten auf dem Programm: Gleich in den ersten Wochen sollten Mieter ihren Wohnsitz bei der örtlichen Meldebehörde anmelden. Dafür brauchen sie ihren Personalausweis und die Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter. Außerdem sollten sie daran denken, bei Versicherungen und Verträgen die Adresse zu ändern sowie Auto, Strom und Telefon ab- und umzumelden. Damit keine Post verloren geht, hilft ein Nachsendeauftrag.

  1. BAföG, BAB oder Wohngeld? Finanzierungshilfe für junge Mieter

    Studenten und Auszubildende, die von Zuhause ausziehen, können unter Umständen BAföG oder BAB beantragen. Wer keinen Anspruch darauf hat, dem steht in manchen Fällen Wohngeld zu.

    BAföG: Diese Art der Förderung richtet sich an Studierende oder solche, die auf eine weiterbildende Schule gehen. Voraussetzung ist aber, dass sie selbst und ihre Eltern nicht ausreichend Einkommen und Vermögen haben, um für die Kosten aufzukommen. Außerdem müssen Studierende oder Auszubildende bei der Hochschule oder weiterbildenden Schule eingeschrieben sein. Außerdem darf man in der Regel nicht älter als 30 Jahre sein (§10 BAföG). Je nach Einzelfall müssen zudem weitere Anforderungen erfüllt sein. Bei Fragen können sich Studierende an das Studentenwerk ihrer Hochschule wenden, bei Auszubildenden hilft das örtliche Amt für Ausbildungsförderungen.

    BAB: Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) hilft jungen Menschen in Erstausbildung. Das kann auch ein duales Studium sein. Voraussetzung ist, dass der Auszubildende nicht genug eigenes Einkommen hat. Bei dem Einkommen wird auch das der Eltern und gegebenenfalls das seines Ehepartners oder Lebensgefährten mit einberechnet. Außerdem ist Voraussetzung, dass der Auszubildende bei den Eltern ausziehen muss, um seine Ausbildung absolvieren zu können, weil ihm ein tägliches Pendeln vom bisherigen Zuhause aus nicht zumutbar wäre. Es gibt aber auch Fälle, in denen die Entfernung zwischen Zuhause und Ausbildungsort keine Rolle spielt – zum Beispiel, wenn der Azubi mit seinem Kind zusammenwohnt. Hier kann die örtliche Agentur für Arbeit weiterhelfen.

    Wohngeld: Wer keine Chance auf BAföG oder BAB hat, für den ist in manchen Fällen Wohngeld eine Lösung. Zum Beispiel bei einer Zweitausbildung, einem berufsbegleitendem Studium oder wenn der Studierende die Fachrichtung gewechselt hat. Außerdem gibt es Ausnahmen, in denen trotz BAföG- oder BAB-Berechtigung Wohngeld beantragt werden kann: Beispielsweise, wenn der BAföG- oder BAB-berechtigte Mieter mit einer weiteren Person in einem Haushalt zusammenlebt, die keinen Anspruch auf BAFöG oder BAB hat. Das kann ein Ehepaar sein, bei dem ein Partner Arbeitslosengeld bezieht oder die alleinerziehende Mutter mit Kind, die BAföG bekommt. Wichtig ist dabei aber immer, dass beide gemeinsam wirtschaften.

  1. Tipp: Steuern sparen beim Umzug

    Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann je nach Situation Geld von der Steuer zurückbekommen. Die Kosten für Wohnungsmakler, Umzugshelfer und die Fahrt zur Besichtigung lassen sich von der Steuer absetzen – oder der Mieter lässt sie sich einfach als Umzugspauschale zurückerstatten. Unter Umständen können davon auch Mieter profitieren, die wegen dem Studium oder der Ausbildung in eine neue Wohnung ziehen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Mieter während des Studiums oder der Ausbildung bereits eigenes Einkommen verdient und sich durch den Umzug zum Ausbildungsort die Fahrtzeit erheblich verkürzt. Laut Bundesfinanzhof ist eine Steuerrückerstattung in der Regel dann möglich, wenn sich die Fahrtzeit um mehr als eine Stunde am Tag verringert.

  1. Hilfe und Rat für die neue Wohnung

    Auch wenn die erste eigene Wohnung ein Zeichen für Unabhängigkeit ist – etwas Hilfe kann nie schaden. Gerade beim Besichtigungstermin, der Wohnungsübergabe oder am Umzugstag können Freunde, Eltern und Verwandte eine große Hilfe sein. Bei rechtlichen Fragen, beispielsweise zu Renovierungsarbeiten oder zu den Nebenkosten, helfen Mietervereine gerne weiter.

Isabel Naus | immowelt

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