Das sind Ihre Rechte am Arbeitsplatz
Draußen glüht es und drinnen schwitzen wir. Während des Hochsommers wird es auch im Büro immer wärmer – und nicht jede: jeder kann in den Urlaub flüchten. Hier erfahren Sie, ob Sie einen eigenen Ventilator mitbringen, hitzefrei nehmen oder Anzug und Hemd gegen kurze Hose und T-Shirt tauschen dürfen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Elektrogeräte wie Ventilatoren dürfen Sie grundsätzlich mit ins Büro nehmen. Die Nutzung muss jedoch von der Arbeitgeberin beziehungsweise vom Arbeitgeber genehmigt werden. Das hat auch Sicherheitsgründe.
- Hitzefrei gibt es in der Arbeitswelt leider nicht. Allerdings müssen Vorgesetzte ab bestimmten Temperaturen für Abkühlung sorgen, um die körperliche Unversehrtheit ihrer Mitarbeitenden garantieren zu können.
- Laut Knigge ändert Hitze nichts am Dresscode. Viele Unternehmen sind mittlerweile jedoch zum legereren Freizeitlook übergangen oder dulden im formellen Umfeld lockerere Kleidung. Krawatte, Sakko oder Seidenstrumpfhose dürfen auch mal zu Hause bleiben.
Ventilatoren und Klimaanlage
Muss es in Büros Ventilatoren oder Klimaanlagen geben?
Ein Gesetz, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zum Aufstellen von Ventilatoren oder Einrichten von Klimaanlagen zwingt, gibt es per se nicht. Dennoch sind Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Hitze nicht schonungslos ausgeliefert. Ihre Chefin oder Ihr Chef muss nämlich einer Fürsorgepflicht nachkommen, damit Ihre körperliche Unversehrtheit am Arbeitsplatz garantiert ist – und dazu gehört ab bestimmten Temperaturen auch, für Abkühlung zu sorgen.
Darf ich einen Ventilator von zu Hause mitbringen?
Einen Ventilator dürfen Sie grundsätzlich schon mit zur Arbeit bringen. Ob dieser jedoch in Betrieb genommen werden darf, ist eine andere Sache. Die Chefin oder der Chef entscheidet über die Nutzung von Elektrogeräten durch die Mitarbeitenden.
Genau genommen: Nach der Betriebssicherheitsverordnung und der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung muss jedes elektronische Gerät vor Inbetriebnahme von einer entsprechend ausgebildeten Person auf Sicherheitsmängel geprüft werden – dazu gehören auch Handys.
Zahlt meine Chefin beziehungsweise mein Chef den Strom für meinen Ventilator?
Ja – und aus diesem Grund muss die Chefin oder der Chef das Elektrogerät auch zuvor genehmigen. Wer private Geräte unerlaubt am Arbeitsplatz nutzt, riskiert möglicherweise eine Kündigung. Das gilt besonders, wenn jemand beispielsweise ständig sein Handy in der Firma lädt, um zu Hause Stromkosten zu sparen.
Hitzefrei
Habe ich Anspruch auf Hitzefrei?
Einen generellen Anspruch auf Hitzefrei gibt es nicht – Mitarbeitende dürfen also nicht einfach nach Hause gehen, wenn es ihnen im Büro zu heiß wird.
Wer jedoch beispielsweise aufgrund Vorerkrankungen gesundheitliche Probleme hat oder sich in der Hitze körperlich nicht gut fühlt, sollte dringend zum Arzt gehen.
Ab wie viel Grad muss mein/e Chef:in handeln?
Bei mehr als 26 Grad muss die Arbeitgeberin beziehungsweise der Arbeitgeber für Sonnenschutz sorgen – das ist gesetzlich im Anhang 3.5 Abs. 2 zu §3 der Arbeitsstättenverordnung geregelt. Bei über 30 Grad müssen die Arbeitszeiten angepasst und kühlende Getränke bereitgestellt werden. Erst wenn die Innentemperatur die 35-Grad-Marke überschreitet, ist der Raum nicht mehr als Arbeitsraum geeignet.
Was gilt bei Hitze im Homeoffice?
Das kommt ganz darauf an, ob die/der Vorgesetzte den Arbeitsplatz eingerichtet hat. Telearbeitsplätze unterliegen nur zum Teil den arbeitsstättenrechtlichen Regelungen. Wer zum Beispiel freiwillig von zu Hause aus arbeitet, jedoch die Möglichkeit auf ein gekühltes Büro hat, kann kein Handeln von dem/der Chef:in erwarten.
Welche Maßnahmen kann ich ergreifen?
Räume früh lüften oder Rollos schließen können Sie in der Regel selbst übernehmen. Auch ist es möglich, mit der/dem Arbeitgeber:in über ein Vorziehen der Arbeitszeiten zu sprechen, sodass Sie von den Höchsttemperaturen um die Mittags- und Nachmittagszeit verschont bleiben.
Was die Mitnahme von Ventilatoren oder das Auflockern des Dresscodes angeht, sollten Sie zuerst mit Ihrem/Ihrer Vorgesetzten klären.
Dresscode
Was sagt der Knigge?
Der Knigge ist leider streng: Geht es nach ihm, hat Hitze so gut wie keinen Einfluss auf die Kleiderordnung im Job. Der übliche Dresscode gilt auch im Sommer. Männer sollten also auch bei hohen Temperaturen nicht zur kurzen Hose oder zum kurzärmligen Hemd greifen, Frauen die Schultern bedeckt halten und auf zu kurze Röcke sowie komplett offene Schuhe verzichten.
Glücklicherweise geht es nicht in allen Unternehmen streng nach Knigge. Entscheidend ist die Branche. Besonders in der IT- oder Kreativbranche geht es deutlich lockerer zu. Freizeitkleidung gehört da zum Standard.
Wenn Sie sich unsicher sind, erkundigen Sie sich im Vorfeld am besten bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber. So vermeiden Sie unangenehme Momente, falls die Kleiderwahl doch nicht so ganz passt.
Was darf mein/e Chef:in mir vorschreiben?
In einigen Berufen ist aus Sicherheits- oder Hygienegründen eine Berufskleidung notwendig. Hier gibt es strikte Vorschriften, an die sich alle Mitarbeitende halten müssen.
Vorgesetzte können zudem vom Direktions- und Weisungsrecht Gebrauch machen und Kleiderregelungen festlegen. Gesetzliche Rahmenbedingungen gibt es dafür nicht, allerdings dürfen die Interessen der Mitarbeitenden sowie die Verhältnismäßigkeit nicht missachtet werden.
Wo muss der Dresscode festgehalten werden?
Eine Kleiderordnung sollte schriftlich im Tarifvertrag, in einer Betriebsanweisung oder im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Der Betriebsrat hat hierbei Mitspracherecht.
Darf ich mich im Sommer lockerer kleiden?
Die oder der Vorgesetzte hat einer Fürsorgepflicht nachzukommen. Dazu gehört die körperliche Unversehrtheit der Mitarbeitenden. Sprechen Sie Ihre/n Chef:in am besten darauf an und klären Sie die Rahmenbedingungen. Sind die Arbeitsräume nicht klimatisiert und die Raumtemperatur klettert unbarmherzig in die Höhe, sollten beispielsweise die Krawatte, das Sakko oder die Seidenstrumpfhose im Schrank bleiben dürfen.
In weniger formellen oder lockereren Branchen können Sie sich sicher sein, dass entspannte Kleidung im Sommer keinen Dresscode verletzt. Am besten orientieren Sie sich an der Kleiderwahl Ihrer Kolleginnen und Kollegen und besonders des/der Chef:in.
Stand: 11.07.2022