Die Bundestagswahl ist eine der wichtigsten politischen Entscheidungen in Deutschland. Alle vier Jahre haben die Bürger:innen die Möglichkeit, die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages zu bestimmen und damit die Richtung der zukünftigen Politik mitzugestalten. Am 23. Februar 2025 ist es wieder soweit: Millionen von Wahlberechtigten sind aufgerufen, ihre Stimmen abzugeben. Doch wie genau funktioniert die Wahl? Welche Änderungen gibt es diesmal? Und welche Hilfsmittel stehen zur Verfügung, um eine fundierte Wahlentscheidung zu treffen? Wir klären die wichtigsten Fragen.
1. Wer wird bei der Bundestagswahl gewählt?
Die Wähler:innen bestimmen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Diese vertreten die Bevölkerung und entscheiden über Gesetze und politische Richtlinien. 299 Abgeordnete ziehen in der Regel als Gewinner:innen in ihrem Wahlkreis in den Bundestag ein, weitere 299 Abgeordnete über Landeslisten der Parteien.
2. Wann findet die Wahl statt?
Wahltag ist der 23. Februar 2025. An diesem Sonntag sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
3. Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger:innen, die mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Auch Deutsche, die im Ausland leben, sind häufig wahlberechtigt. Menschen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, dürfen den Bundestag nicht wählen.
4. Wie und wo kann ich wählen gehen?
Sie erhalten Ihre Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag per Post. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Auf der Wahlbenachrichtigung finden Sie alle Infos zu Ihrem Wahlbezirk sowie zu Ihrem Wahlraum, in dem Sie am Sonntag, 23.02.2025, von 8 bis 18 Uhr Ihren Stimmzettel ausfüllen können. Hinweis der Stadt Kiel: Ihren Wahlraum können Sie ebenfalls unter 0431 901-2371 erfragen oder im Wahllokalfinder im Online-Stadtplan selbst nachsehen.
Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mit. Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, können Sie unter Vorlage eines Ausweisdokumentes trotzdem wählen.
Ihrer Wahlbenachrichtigung können Sie entnehmen, ob Ihr Wahlraum barrierefrei erreichbar ist.
Sie dürfen nur einmal und nur persönlich wählen.
Auch vorher ist eine Wahl bereits möglich. Seit dem 3. Februar können Sie Ihre Stimme direkt vor Ort abgeben – einfach mit Personalausweis oder Reisepass in eines der Sofortwahlbüros kommen:
- Rathaus (Fleethörn 9, Raum 184): Mo. + Mi. 8 – 16 Uhr, Di. + Do. 8 – 18 Uhr, Fr. 8 – 12 Uhr (am Fr. 21. Feb. bis 15 Uhr)
- Vinetazentrum Gaarden (Elisabethstraße 64): Mo. + Mi. 10 – 14 Uhr, Di. + Do. 10 – 12 Uhr + 13 – 17 Uhr, Fr. geschlossen (am Fr. 21. Feb. 10 – 15 Uhr)
- Stadtteilbücherei Friedrichsort (Zum Dänischen Wohld 23): Mo. + Mi. 10 – 14 Uhr, Di. + Do. 10 – 12 Uhr + 13 – 17 Uhr, Fr. geschlossen (am Fr. 21. Feb. 10 – 15 Uhr).
Alternativ können Sie per Briefwahl an der Wahl teilnehmen.
5. Wie funktioniert die Briefwahl?
Wenn Sie am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal erscheinen können oder möchten, haben Sie die Möglichkeit, per Briefwahl an der Bundestagswahl teilzunehmen. Dazu müssen Sie einen Wahlschein mit den entsprechenden Briefwahlunterlagen beantragen. In Schleswig-Holstein können Sie diesen Antrag auf verschiedene Weise stellen:
- Online: Viele Gemeinden bieten die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Beispielsweise stellt die Stadt Kiel ein Online-Formular zur Verfügung.
- Per E-Mail oder Post: Einige Kommunen ermöglichen die Beantragung per E-Mail oder Post.
- Persönlich: Sie können die Briefwahlunterlagen auch persönlich bei Ihrer zuständigen Gemeindeverwaltung abholen und direkt vor Ort wählen.
Der rote Wahlbrief ist innerhalb Deutschlands portofrei!
ACHTUNG: Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl steht für die Briefwahl nur halb so viel Zeit wie sonst üblich zur Verfügung. Es ist wichtig, die Briefwahlunterlagen in der Regel bis spätestens zwei Tage vor dem Wahltag, 18 Uhr, beantragen und rechtzeitig zurückzusenden, damit Ihre Stimme berücksichtigt wird. Der Wahlbrief muss so rechtzeitig zurückgesandt werden, dass er bis 18 Uhr am Wahltag eintrifft. Falls Sie einen Wahlschein beantragt, aber nie erhalten haben, können Sie bis zum Tag vor dem Wahltag, 12 Uhr, einen neuen Wahlschein erhalten. Wenden Sie sich hierfür an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
6. Was bedeutet die Erststimme?
Mit der Erststimme wählen Sie eine Kandidatin oder einen Kandidaten aus Ihrem Wahlkreis direkt in den Bundestag. Die Person mit den meisten Erststimmen im Wahlkreis erhält das Direktmandat.
7. Wofür ist die Zweitstimme?
Die Zahl der Zweitstimmen für eine Partei entscheidet darüber, mit wie vielen Abgeordneten diese Partei im Bundestag vertreten sein wird. Sie ist entscheidend für die Zusammensetzung des Parlaments.
Neu bei der Bundestagswahl 2025 ist das Prinzip der Zweitstimmendeckung: Es kann sein, dass eine Partei mehr Direktmandate über die Erststimmen gewonnen hat, als ihr nach der Zahl der Zweitstimmen „zusteht“. Dann ziehen nicht alle direkt gewählten Kandidat:innen in den Bundestag ein. Wer in diesem Fall nicht in den Bundestag einzieht, wird durch ein bestimmtes Verfahren errechnet.
Beispiel: Die Partei A hat 20 Direktmandate gewonnen. Über die Zweitstimmen stehen der Partei 100 Abgeordnete für den neuen Bundestag zu. Es werden alle direkt gewählten Abgeordneten in den Bundestag einziehen. Außerdem kann die Partei noch weitere 80 Abgeordnete entsenden.
Die Partei B hat 40 Direktmandate gewonnen. Über die Zweitstimmen stehen der Partei 35 Abgeordnete zu. In diesem Fall werden 5 direkt gewählte Kandidat:innen nicht in den Bundestag einziehen.
8. Was ist die Fünf-Prozent-Hürde?
Eine Partei muss bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten, um in den Bundestag einzuziehen. Diese Regelung soll eine Zersplitterung des Parlaments verhindern und die Bildung stabiler Mehrheiten erleichtern.
Falls eine Partei drei oder mehr Direktmandate gewinnt, gilt eine Ausnahme, die sogenannte Grundmandatsklausel: Diese Partei wird dann bei der Sitzverteilung gemäß ihrem Zweitstimmenanteil berücksichtigt, auch wenn sie weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen bekommen hat.
Eine Ausnahme gibt es ebenfalls für alle anerkannten nationalen Minderheiten, um ihnen Chancen auf eine politische Repräsentation zu verschaffen. Deswegen ist beispielsweise der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) von der Fünf-Prozent-Hürde befreit. Die Partei der nationalen Minderheiten der Dänen und Friesen erhielt bei der letzten Bundestagswahl mit nur 0,1 Prozent aller abgegebenen Stimmen einen Sitz im Bundestag.
9. Welche Wahlhilfen sind sinnvoll für die Entscheidungsfindung?
Um die Wahlentscheidung zu erleichtern, stehen verschiedene Online-Tools zur Verfügung:
- Wahl-O-Mat: Ein Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung, das es Ihnen ermöglicht, Ihre Positionen zu verschiedenen Thesen mit den Positionen der Parteien zu vergleichen. Am Ende wird angezeigt, mit welchen Parteien die größte Übereinstimmung besteht.
- Real-O-Mat: Dieses Tool gleicht das tatsächliche Abstimmungsverhalten der Parteien zu aktuellen politischen Themen mit Ihrer persönlichen Position ab. Grundlage sind dabei Anträge und Gesetzentwürfe im Bundestag. So können Wähler:innen einschätzen, wie zuverlässig die Parteien in der Vergangenheit Ihre Wahlversprechen eingelöst haben.
Beide Tools bieten wertvolle Unterstützung bei der Entscheidungsfindung, sollten jedoch als Ergänzung zu weiteren Informationsquellen genutzt werden. Hier finden Sie eine Übersicht der Wahlprogramme von CDU/CSU, SPD, Die Grünen, AfD, Die Linke, FDP und BSW im Vergleich.
10. Wer wählt den neuen Bundeskanzler bzw. die neue Bundeskanzlerin?
Nach der Bundestagswahl wählt der neu zusammengesetzte Bundestag den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin. Der Bundespräsident schlägt dabei eine Kandidatin oder einen Kandidaten vor, die oder der nicht zwingend Mitglied des Bundestages sein muss. Für die Wahl ist die absolute Mehrheit der Bundestagsabgeordneten erforderlich, also mehr als die Hälfte der Stimmen. Erhält der vorgeschlagene Kandidat oder die Kandidatin diese Mehrheit, ist er oder sie gewählt. Gelingt dies nicht, folgt ein zweiter Wahlgang. Scheitert auch dieser Versuch, findet ein dritter Wahlgang statt, in dem eine relative Mehrheit ausreicht. In diesem Fall entscheidet der Bundespräsident, ob er die gewählte Person ernennt oder den Bundestag auflöst, was zu Neuwahlen führt.
11. Wann werden die Ergebnisse der Bundestagswahl bekanntgegeben?
Nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr am Wahltag (23.02.2025) beginnen die Auszählungen. Erste Hochrechnungen werden noch am Abend veröffentlicht, das endgültige Ergebnis folgt dann spätestens am nächsten Tag.