Damit der private Bau von Häusern und Wohnungen voran gebracht wird, hat der Staat einige Maßnahmen ins Leben gerufen, die das Bauen für die Bürger attraktiver machen sollen.
Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es beim Bausparen?
Beim Bausparen können Sie von zahlreichen Förderungen profitieren. Der Staat unterstützt den Weg zum Eigenheim im günstigsten Fall gleich dreifach: mit Wohn-Riester, mit der Wohnungsbauprämie und der Arbeitnehmersparzulage. Welche dieser Förderungen Sie erhalten können, kommt unter anderem auf Ihr Einkommen und Ihren Familienstand an.
Ein Überblick der Förderungsmöglichkeiten beim Bausparen gibt der folgende Erklärfilm der LBS:
1. Arbeitnehmersparzulage
Dies ist eine Form der einkommensunabhängigen staatlichen Förderung. Voraussetzung für den Erhalt ist die Beantragung von vermögenswirksamen Leistungen (VL) auf den eigenen Bausparvertrag. D.h. Ihr Arbeitgeber erklärt sich dazu bereit, freiwillig ebenfalls auf Ihren Bausparvertrag einzuzahlen. Gefördert wird eine VL-Anlage von maximal 470 € pro Jahr mit jeweils 9 Prozent auf den Jahresmaximalbetrag. Hier sind die Einkommensgrenzen zu beachten: Der Anleger ist förderungsberechtigt, wenn er im Jahr der Anlage ein zu versteuerndes Einkommen von nicht mehr als 17.900 Euro (Single) bzw. 35.800 Euro (Eheleute) aufweist.
2. Wohnungsbauprämie
Für diese Förderung müssen Sie selbst etwas in Ihren Bausparvertrag investieren, denn an diesen Einzahlungen errechnet sich die Höhe der Wohnungsbauprämie. Sie erhalten dann 8,8 Prozent dessen, was Sie eingezahlt haben als jährliche Wohnungsbauprämie dazu, aber nicht mehr als 45,05 Euro (Singles) oder 90,11 Euro (Verheiratete). Die Einkommensgrenzen liegen für Singles bei 25.600 Euro pro Jahr, für Verheiratete bei 51.200 Euro pro Jahr – verdienen Sie mehr, sind Sie nicht förderberechtigt.
3. Sonderform Wohn-Riester
Mit hohen staatlichen Zulagen und geringen Zinsen dient der Wohn-Riester zur Finanzierung von privat genutztem Wohneigentum. So haben Anleger die Chance auf eine Ersparnis von bis zu 50.000 Euro. Die Voraussetzung ist, dass die geförderte Immobilie selbstständig vom Anleger genutzt wird. Laut Stiftung Warentest haben vor allem die Konditionen der Bausparkassen im Test überzeugt und sehr gut abgeschnitten. Bei ihnen ist das Anlegen eines Wohnförderkontos daher besonders sinnvoll. Jeder Riester-Sparer erhält jährlich eine Zulage von maximal 154 € auf seinen Riester-Bausparvertrag. Zusätzlich gibt es eine hohe Kinder-Zulage: 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden. Und 300 Euro für jüngere Kinder. Riester-Sparer unter 25 Jahren freuen sich außerdem über einen einmaligen Starter-Bonus von 200 Euro.
Ihr Weg zum Wohn-Riester:
- keine Einkommensgrenzen
- Förderberechtigt sind Menschen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
- Förderberechtigt sind Beamte
- Förderberechtigt sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Frührentner, Eltern in Elternzeit und Menschen, die Arbeitslosengeld beziehen
- Förderberechtigt sind Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner von Förderberechtigten. Voraussetzung: Ihr Partner bespart ebenfalls einen Riester-Vertrag
Maximale Förderung erhalten
Damit der Staat Sie maximal fördert, besparen Sie Ihren Riester-Bausparvertrag jährlich mit 4 Prozent Ihres sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres. Hier gilt eine Obergrenze von 2.100 Euro, abzüglich staatlicher Zulagen. Mindestens müssen Sie jedoch 60 Euro jährlich auf Ihren Riester-Bausparvertrag einzahlen.
[Quelle LBS]
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