Halloween – Süßes, sonst gibt´s Saures!

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Kinder an Halloween
Kinder an Halloween

Halloween ist der Abend, an dem die Kinder von Haus zu Haus und Tür zu Tür gehen. Sie sind schrecklich gruselig verkleidet und fordern Süßes, denn sonst gibt es Saures. Halloween ist somit auch der Abend, an dem unter Umständen das Toilettenpapier den Garten schmückt, Farbe an der Hauswand klebt oder Knallerbsen unter der Fußmatte liegen.
Warum gibt es Halloween eigentlich? Was muss ich als Elternteil beachten, wenn mein Nachwuchs „Saures“ in der Nachbarschaft verteilt? Und was tun, wenn durch die vermeintlich kleinen Späße im Endeffekt tatsächlich Schäden entstehen?

Wann zahlt die Versicherung und wann nicht?

Toilettenpapier im Baum
Toilettenpapier im Baum

Nahezu alle Kinder schleppen nach ihrem Beutezug prallgefüllte Taschen nach Hause. Die Ausbeute ist vielfältig und reicht von Schokolade und Weingummi über Kekse bis hin zum einen oder anderen Euro. Den Eltern kann im Nachgang eventuell schnell der Appetit vergehen, wenn ein Streich ihrer Kinder einen Schaden zur Folge hat. Wird eine Hausfassade mit Farbe beschmiert oder ein Briefkasten in die Luft gejagt, handelt es sich um eine Straftat, in diesem Fall Sachbeschädigung. Dafür kommt die private Haftpflichtversicherung in der Regel nicht auf, da dieser Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Eltern haften nicht grundsätzlich für ihre Kinder, sondern nur, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Dann muss der angerichtete Schaden ersetzen werden.
Sind die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen, können sie nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Kinder unter sieben Jahre

Gemäß BGB § 828 Abs.1 sind Kinder unter sieben Jahre nicht deliktfähig und haften somit auch nicht für Schäden, die sie anrichten. Viele Eltern möchten dennoch für den entstandenen Schaden aufkommen, um das Verhältnis zur Nachbarschaft nicht zu belasten. Eine Private Haftpflichtversicherung, die deliktunfähige Kinder mitversichert, übernimmt in diesen Fällen die Schadensbegleichung.

Kinder über sieben Jahre

Halloween-Kinder planen Streich
Halloween-Kinder planen Streich

Kinder über sieben Jahre und unter 18 haften immer, wenn sie die nötige „Einsichtsfähigkeit“ besitzen. Dies wird im Einzelfall entschieden. Wenn ihnen die erforderliche Einsicht fehlt, dass ihr Vorgehen zu einem Schaden führen kann, dann übernimmt die Haftpflichtversicherung einen solchen Schaden. Eltern müssen diese Altersklasse natürlich nicht zwingend begleiten. Wenn die kleinen Gespenster und Hexen in diesem Alter jedoch alleine durch die Nachbarschaft ziehen, müssen Mama und Papa sich im schlimmsten Fall mit Schadensersatzforderungen auseinandersetzen.

Tipps

Bei kleineren Kindern versteht es sich schon fast von selbst, dass Sie als Eltern mitgehen, aufpassen und sich beim Klingeln an den Haustüren ein wenig im Hintergrund halten. Schauen Sie bei größeren Kindern ruhig einmal nach, welche Dinge Ihre Kinder dabeihaben, wenn es losgeht. Klären Sie die Kleinen auf, dass kleine Streiche ganz schnell große Folgen haben können.

Was tun, wenn es „Saures“ am eigenen Haus gab?

Wenn man nach der Halloween-Nacht einen Schaden an seinem Haus feststellt, sollte man auf jeden Fall mit dem Versicherer sprechen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass für Schäden am Haus oder Grundstück durch Schmierereien die Gebäudeversicherung aufkommt. Lassen Sie Ihre eigene auf jeden Fall einmal überprüfen, ob solche Schäden mit abgedeckt sind.
Wenn die kleinen Ihnen an der Tür einen Streich spielen, sodass beispielsweise Möbel im Flur zu Schaden kommen, dann können Sie Schadenersatz von den Eltern einfordern.
Für eine eingeworfene Scheibe kann die Glasbruchversicherung aufkommen. Denn dieser Schaden lässt sich in den meisten Fällen nicht zuordnen, wenn die Scheibe zerstört und die Kinder weggelaufen sind.

Warum gibt es Halloween überhaupt?

Halloween-Nacht
Halloween-Nacht

Das Wort „Halloween“ leitet sich von „All Hallows Evening“ ab. Dies ist der Abend vor Allerheiligen am 1. November eines jeden Jahres.
Das Halloween-Fest jedoch hat seinen Ursprung bei den Kelten im fünften Jahrhundert v. Chr.. Sie verkleideten sich am keltischen Neujahrstag, dem 31. Oktober, mit den schrecklichsten Masken und zogen mit viel Lärm durch die Gegend. Dieses Vorgehen sollte böse Geister abschrecken, denn man glaubte, dass an diesem Tag die Welt der Lebenden und die der Toten zusammentrifft und sich vermischt. Die Römer integrierten den keltischen Brauch in ihre anderen römischen Traditionen. Mit der Zeit nahm der Glaube in die Besessenheit durch Geister ab. Die Verkleidung allerdings wurde immer mehr ritualisiert und behielt ihre bedeutende Rolle.

Der bekannte Spruch „Süßes oder Saures“ hat wiederum einen ganz anderen Ursprung. Im neunten Jahrhundert gingen die europäischen Christen am 2. November („Allerseelen“) von Dorf zu Dorf und erbaten „Seelenbrot“ (Brot mit Johannisbeeren). Umso mehr sie von den Schenkenden bekamen, desto mehr vesprachen sie für die verstorbenen Angehörigen zu beten.

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