Mal ehrlich, überprüfen Sie regelmäßig Ihre Kontobewegungen? Hauptsache das Gehalt geht ein und die Miete wird abgebucht. Und dann zahlen Sie noch für Strom, den ein oder anderen Einkauf und vielleicht den Monatsbeitrag für’s Fitness-Studio. Diese ständig wiederkehrenden Zahlungen hat man meistens irgendwie im Blick. Doch was ist zu tun, wenn eine unberechtigte Abbuchung auf Ihrem Kontoauszug auftaucht? Ist das Geld dann weg? Wer hilft Ihnen? Kein Grund zur Panik!
Erstens: Widerspruch einlegen!
Als aller erstes teilen Sie Ihrer Bank mit, dass ein Betrag offenbar ohne Ihre Zustimmung von Ihrem Konto abgebucht wurde. Das geht natürlich in der Filiale, über das Telefon oder das Online-Banking. Doch handeln Sie schnell. Es gibt gewisse Meldefristen:
- Wenn Sie dem Abbuchenden eine Einzugsermächtigung erteilt haben:
Eine fehlerhafte, beispielsweise zu hohe oder doppelte Abbuchung, können Sie innerhalb von acht Wochen beanstanden. - Wenn keine Einzugsermächtigung vorlag:
In diesem Fall haben Sie 13 Monate Zeit.
Natürlich kann es sich um eine versehentliche Fehlbuchung z. B. von Ihrem Sportverein handeln. Bei fragwürdigen Abbuchungen aus dem Ausland, wo Sie sich definitiv nicht aufgehalten haben, kann es sich jedoch durchaus um Datenmissbrauch handeln. Hier müssen Sie unbedingt eine Anzeige bei der Polizei erstatten!
In jedem Fall sollten Sie also zeitnah reagieren, um Wiederholungen oder schlimmere Konsequenzen zu verhindern.
So bekommen Sie ihr Geld zurück
Erkennen und melden Sie die unautorisierte Abbuchung innerhalb der genannten Fristen, bekommen Sie den Betrag von Ihrer Sparkasse gut geschrieben. Das ist der Schutz, den Sie als Kund:in genießen.
Achtung: Ausnahme!
Haben Sie fahrlässig gehandelt und etwa Ihre PIN auf der Rückseite Ihrer Sparkassen-Card notiert, gilt dieser Schutz nicht. Dann haften Sie und erhalten keine Erstattung. Also machen Sie es möglichen Betrüger:innen nicht unnötig leicht!
Unser Tipp: Kontrollieren Sie Ihre Kontobewegungen regelmäßig! Dazu müssen Sie nicht unbedingt an den Kontoauszugsdrucker – es gibt komfortablere Alternativen: Nutzen Sie z. B. das Elektronische Postfach, welches Ihre Kontoauszüge digital in Ihrem Online Banking für Sie bereitstellt.
Und kennen Sie eigentlich unseren Kontowecker? Dieser ermöglicht die automatische Kontrolle von Kontoständen und Umsätzen. Es gibt außerdem Weckfunktionen für Ihr Depot. Sie entscheiden selbst, worüber Sie informiert werden möchten.
Auch die Sparkassen-App, Deutschlands meistgenutzte Banking-App, ist ein nützliches Helferlein. Mit dieser haben Sie Ihre Konten über das Smartphone oder Tablet immer mit dabei.
Ich versuche seit einiger Zeit herauszufinden, wie die Haftung beim Phishing genau liegt. Im Internet findet sich dazu vieles:
https://www.recht-freundlich.de/phishing-online-banking/rechtsanwalt-phishing
https://das.de/de/rechtsportal/aktuelles-recht/gewerbeinformation/phishing–wer-haftet.aspx
Soweit ich es verstehe, haftet der gehackte Bankkunde nur, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann? Wenn nicht, muss die Bank alles erstatten. Ist das so in etwa richtig? Dazu wäre mal ein ordentlicher beitrag nötig…
Moin Herr Seilert,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an unserem Blog. Wir freuen uns, wenn wir mit unseren Beiträgen an der einen oder anderen Stelle Licht ins Dunkel bringen, Fragen beantworten und/oder spannende Informationen vermitteln können.
Phishing ist in der Tat ein besonderes Thema. In unseren AGB zum Online-Banking (https://www.foerde-sparkasse.de/content/dam/myif/foerde-spk/work/dokumente/pdf/vertragsbedingungen/bedingungen-online-banking.pdf) finden Sie unter Punkt 10 ‚Haftung‘ die detaillierten Formulierungen zu der Thematik.
Konkrete, fallbezogene Aussagen zu der Haftung bei Phishingbetrug können jedoch nicht getroffen werden, da jeder Fall für sich betrachtet wird. Daher finden Sie auch keine Szenarien im Sinne von „Wenn dies passiert, erstattet die Bank den Schaden.“ oder „Wenn jenes passiert, kann keine Erstattung erfolgen.“. Jeder Fall ist anders und auch die Vorgehensweisen der Betrüger sind so unterschiedlich und mitunter neuartig, dass man diese nicht ausformulieren kann. Demnach muss jede Situation ganz individuell bewertet werden. Hinzu kommt, dass auch die „Kulanzschwellen“ der Finanzdienstleister unterschiedlich sind.
Wir hoffen, dass Sie bisher und natürlich auch in Zukunft kein Opfer von Online-Banking-Betrug waren/werden und wünschen Ihnen noch eine schöne Woche.
Ich habe heute versucht diese Tipps zu befolgen, in Ihrer tollen Filiale wurde mir dann gesagt ich kann den Betrag (für den ich keine Einzugsermächtigung erteilt habe) nur im Nachhinein zurückholen. Ich muss also monatlich das Geld auf dem Konto haben, es abbuchen lassen und wieder zurückholen? Ich kann auch nicht vor der ersten Abbuchung handeln? Ich kann ebenso den Abbuchenden nicht auf die „Blacklist“ setzen obwohl es ja eigentlich geht?
Danke für den tollen Service!
Hallo L. L
sollte es mal zu einer unberechtigten SEPA-Basis-Lastschrift am Konto kommen, kann diese ohne Probleme und Kosten binnen 8 Wochen nach Belastung retourniert werden. Sollte der Zahlungspflichtige dem Lastschrifteinreicher kein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt haben, ist die Rückgabe der Lastschrift sogar bis zu 13 Monate lang, ohne Zusatzkosten möglich.
Wenn man befürchtet, dass dieser Lastschrifteinreicher weitere Lastschriften generieren will, kann man vermittels der Lastschriftdaten eine Lastschriftsperre am Konto hinterlegen, so dass dieser Lastschrifteinreicher keine Lastschriften mehr vom Konto einziehen kann.
Wenn allerdings erst eine Lastschriftvormerkung am Konto zu sehen ist, kann hier vor der wirklichen Belastung am Fälligkeitstag, eine Lastschriftsperre für den einzelnen Lastschrifteinreichenden nur generiert werden, wenn die Daten der Lastschrift aus der Vormerkung hervorgehen. Dies ist nicht bei allen Vormerkungen der Fall.
Hier müsste man dann daher erst die tatsächliche Belastung des Kontos abwarten, die Lastschrift dann retournieren und kann dann erst die Lastschriftsperre einrichten.
Wir hoffen das hilft Ihnen weiter.
Viele Grüße,
Ihre Förde Sparkasse
Ich habe seit 2018 eine Abbuchung von 14 €
habe es erst jetzt bemerkt da ich auf dem kleinen Betrag nicht so geachtet habe.
2018 habe ich was gekauft wo man die Kontonummer zum abbuchen angeben musste der Verkäufer hat mir unwissentlich mir ein Abo rein gedrückt.
Gesamter Schaden 840€ was kann ich machen ???
gesperrt ist es !!!
Was kann ich wieder zurück holen???
Bekomme ich überhaupt was zurück???
Hallo Herr Gebhardt,
falls noch nicht geschehen, sollten Sie sich so schnell wie möglich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen und das Abo kündigen. Bitte melden Sie sich zudem in Ihrer Filiale bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, damit diese:r dort eine SEPA-Lastschriftsperre veranlassen bzw. prüfen kann, warum diese nicht greift. Vor Ort kann auch geprüft werden, ob es noch möglich ist, zumindest einige der Umsätze wegen Widerspruch zurückzugeben. Wenn es sich um Lastschriften handelt, können Sie diese i.d.R. zurückgeben – zumindest die letzten 8 Wochen ohne Angabe von Gründen wegen Widerspruch. Für alle übrigen Lastschriften, die innerhalb der letzten 13 Monate erfolgten, können Sie den Prozess für die Rückgabe von SEPA-Lastschriften außerhalb der Rückgabefrist über Ihre Beraterin oder Ihren Berater initiieren lassen.
Für alle älteren Lastschriften ist eine Lastschriftrückgabe leider nicht möglich. Hier können Sie höchstens über eine polizeiliche Anzeige versuchen den Schadensbetrag zurückzuerhalten.
Viele Grüße,
Ihre Förde Sparkasse
Warjm kann ich nicht von meinem konto Geld Auszahlen wenn schon gld in minem konto habe?
Ich hätte ne frage. Ich hab einem Kollegen meine kontodaten gegeben weil ich ihm vertraut habe, ich hab aber einen Verdacht das wenn er was übers internet bestellt das er dann von meinen Kontdaten die rechnungen zahlt. Kann ich mir das Geld irgendwie wieder zurückbuchen lassen.
Hallo Ali,
definieren Sie in diesem Fall „Kontodaten“. Wenn Sie Ihre persönlichen Daten wie zB Online-Banking-Zugangsdaten, PINs o. ä. weitergeben, werden die so entstandenen Schäden nicht erstattet, weil das ein grob fahrlässiges Verhalten wäre. Zahlungen, die von Ihrem Konto getätigt wurden, die von Ihnen jedoch nicht veranlasst und autorisiert wurden, werden im Einzelfall geprüft.
Ganz wichtig: Geben Sie niemals persönliche Daten an Dritte weiter!
Vermutlich handelt es sich in so einem Fall bei dem Guthaben um Zahlungseingänge, die nur vermerkt aber noch nicht final gutgeschrieben sind. Über vorgemerkte Umsätze kann nicht verfügt werden.
Wie ist es mit online Glücksspiel ? Dieses ist bekannter Maßen illegal in Deutschland. Wie verhält sich die Bank in diesem Punkt? Kann das abgebuchte Geld zurück geholt werden ?
Mit freundlichen Grüßen
Moin Andreas,
die Beantwortung dieser Frage ist tatsächlich sehr komplex:
Online Glücksspiele sind nicht gänzlich illegal in Deutschland. Die Rahmenbedingungen für das Anbieten öffentlicher Glücksspiele regelt der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielvertrag 2021) vom 29. Oktober 2020, welcher am 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist. Grundsätzlich ist maßgebend, ob ein Spielanbieter eine Lizenz nach dem geltenden Glücksspielstaatsvertrag besitzt oder nicht. Eine Whitelist der zugelassenen Glücksspielanbieter ist auf der Seite der Bezirksregierung Darmstadt in laufend aktualisierter Form abrufbar:
https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit/gl%C3%BCcksspiel/spielersperrshysystem-oasis/gl%C3%BCcksspielstaatsvertrag
In Schleswig-Holstein gelten daneben noch besondere Bestimmungen. Das zugehörige schleswig-holsteinische Ausführungsgesetz zum neuen Glücksspielvertrag 2021 befindet sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren. Das schleswig-holsteinische Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag vom 15. Dezember 2011 bleibt bis zu dessen Abschluss weiter in Kraft (s. https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/InneresSicherheit/Gluecksspielwesen/gluecksspiel.html).
Eine Übersicht über die hiernach zugelassenen Glücksspielanbieter befindet sich hier:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/G/gluecksspiel/genehmigungsinhaber.html
Sofern die Förde Sparkasse feststellt, dass ein/e Spieler/in Gewinne aus einem unerlaubten Glücksspiel auf seinem/ihrem bei uns geführten Konto erhält und damit nach § 261 StGB einen Gegenstand aus einer rechtswidrigen Tat (ob aus § 284 oder § 285 StGB spielt dabei keine Rolle) erlangt hat, kann die Folge eine Meldepflicht nach § 43 Abs. 1 GwG sein.
Die Frage, ob das abgebuchte Geld zurück geholt werden kann, richtet sich nach der jeweils für die Zahlung genutzten Methode, z. B. nach den Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren.
Ein weiterer Aspekt, der juristisch jedoch sehr komplex ist und den Rahmen eines Blog-Kommentars sprengen würde, betrifft das Verbot, an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel mitzuwirken.
Wir hoffen diese Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne per E-Mail: info@foerde-sparkasse.de
Hallo, ich wurde wegen meinem Artikel aus Ebay auf Whatsapp angeschrieben, mir wurde von dem Käufer ein link geschickt in der ich meine kartennummer, datum und cv code eingegeben habe (ein link von “Ebay“). Danach sollte ich meinen aktuellen kontostand eingeben um die verfügbarkeit der karte zu bestätigen. Es handelten sich um 65€ die ich erhalten sollte, nach ungefähr 5-6 stunden habe ich eine nachricht bekommen in dem stand dass aus meinem konto 1000€ abgebucht worden sind und das nun meine karte gesperrt ist! Wie soll ich vorangehen? Wie kann ich mein Geld wieder zurückbekommen?
Sie wurden von einer Telefon Nummer angeschrieben um Bankdaten auf eBay zu verifizieren.
Das ist eine Betrugsmasche!
In dem Fall sofort Anzeige bei der Polizei erstatten.
Bank und eBay informieren, Kreditkarte sperren.
Passwörter ändern, Browser Überprüfung
Registrierungen im PC überprüfen
Fremdzugriffe Fritzbox überprüfen.
Berechtigungen Konten überprüfen.
Verdächtige Aktivitäten die im Zusammenhang mit Ihren Konten erkannt werden, Ihnen auffallen oder gemeldet werden nicht ignorieren.
Ihren Browser auf Sicherheitsstufe hoch einstellen.
Aktualisierung der Sicherheitssoftware.
Portzugänge kontrollieren.
Hallo, ich habe heute gesehen, dass von meiner Karte 2x 500€ abgebucht wurde, dann gesehen, dass meine Karte weg ist. Hab diese nun gesperrt. Erhalte ich das Geld wieder zurück?
Danke für diese Seite.
Frage: Könnten Sie mir bitte sagen, ob und wie es technisch möglich ist, eine Abbuchung von einem Konto zu tätigen, ohne dass der Kontoinhaber jemals etwas im Internet gekauft hat und auch seine Bankkarte nicht benutzt hat. Es geht um die Betrugsseite medithg.com. Sie stand auf dem Kontoauszug einer Bekannten als Empfänger. Aber Vorsicht, die Seite ist auch wieder ein Betrug. Sie suggeriert, dass einem geholfen wird, aber verlangt für den angeblichen Service dann noch mehr Geld.
Hallo ,
kann ich von der Sparkasse eine Person Sperren lassen die nicht von meinem Konto abbuchen darf?
Mir wurde ein Betrag von meinem Konto abgebucht, den ich nicht zuordnen kann, was soll ich tun?
bei mir wurde ein Beitrag in Höhe von 69,99 von digital „river operations limited“ abgebucht. Das Unternehmen kann ich nicht zuordnen. Ich habe dort keinen Vertarg. Was nun. Werde auf jeden Fall zu meiner Förde Sparkasse gehen.
Moin Sebastian,
genau, entweder du kommst zu uns in eine Filiale, rufst uns an oder informierst uns über dein Online-Banking. Wichtig ist, dass du schnell handelst, dann können wir das Problem sicher schnell lösen und vermeiden Wiederholungen und weitere Konsequenzen.
Viele Grüße, deine Förde Sparkasse
moin Anne,
wieso empfiehlt Du nicht einen Anruf bei dem Inhaber -Förde Sparkasse- dieser Seite, ist doch kostenlos, oder? du zahlst lieber unnütze Gelder?
Freundliche Grüße, Günter
Wurden Sie betrogen? möchten Sie es wiederherstellen? Probieren Sie Global Funds Recovery Experts unter ( w w w . gfrexperts . com )
Sie haben mir geholfen, 48.000 Dollar wiederzuerlangen, die ich durch Betrüger verloren habe. Probieren Sie sie aus und erhalten Sie Ihr Geld zurück
im Dezember 2021 wurde mir meine Ec Karte entwndet und mit meiner Ec Karte wurden in einer anderen Stadt 2×1000,-€ vom runter geholt. Habe es nächsten Tag sofort sperren lassen und Strafanzeige bei der Polizei gestellt. Bis zum heutigen Tag kam von keinen wenigstens ein Zwischenbericht, trotz mehrmaligen Nachfragens. Habe ich denn noch Chance mein Geld wieder zubekommen?
Hallo Elke,
falls noch nicht geschehen, müssen Sie den geschilderten Betrugsfall als erstes einer/einem unserer Berater:in melden. Nur das Sperren der Karte reicht da nicht aus. Für die Meldung gibt es Fristen, die einzuhalten sind, um einen Erstattungsanspruch geltend zu machen. Sind Sie Kundin bei uns? Dann kontaktieren Sie bitte Ihre/n Berater:in oder rufen Sie unseren Kundendirektservice an (0431-592-0). Nur persönlich können wir Ihren konkreten Fall einsehen (sofern Sie Kundin sind) und ggf. einen Bearbeitungsstatus kommunizieren. Grundsätzlich ist es nicht ausgeschlossen, dass Ihre Erstattung noch in Bearbeitung ist. Welche Fristen andere Finanzdienstleistende haben, können wir nicht sagen. Das erfragen Sie bitte ggf. direkt bei den entspr. Ansprechpartnern.
Viele Grüße,
Ihre Förde Sparkasse
Ich bin kunde bei DKB Mir wurde mitgeteit ich haette mein girokonto ueberzigen aber es gibt keinen beweis da ich keine kontoauszuege habe es kann num sei das ein familienmitglied mit meinen daten das geld abgebucht hat.da meine daten bekannt waren die Bank hst erklaert ich muss warten es wird untersucht somos brauche ich das geld nicht zuruek geben wenn já tue ich es da ich im.prozess bin mit witwenrente und noch keinen bescheid habe wann ich sie bekomme.also muss ich Warten da ich im ausland lebe ist es komplieziert fuer mich ich habe keine hilfe muss alles alegre machen
Ja, Sie können Ihr verlorenes Geld immer noch von jedem Online-Betrug zurückerhalten,
vorausgesetzt, Sie können noch alle Transaktionsdokumente vorzeigen, die Sie mit dem gemacht haben
Betrugsfirma oder Betrüger. Als nächstes müssen Sie die richtige Wiederherstellung kontaktieren
Unternehmen, um Ihre Chargeback-Rückerstattungstransaktion einzuleiten und sicherzustellen, dass Sie
mit dem richtigen Wiederherstellungsunternehmen zu tun haben. Als Kate, meine Nachbarin, einen hatte
Ein ähnliches Problem mit ihrer gefälschten Bitcoin-Investmentfirma war Lallroyal .org
half ihr bei der Wiederherstellung ihrer verlorenen BTC und ETH. Sie sind die besten.
Angeregt durchbdie Artikel wüsste ich gerne wie schnell man am Geldautomat hintereinander Geld abheben kann. In meinem Fall verlangt die Sparkasse den einmal abgehoben Betrag zweimal und behauptet ich hätte innerhalb von 2 Minuten den gleichen Betrag abgehoben. Ich bekam beim ersten Auszahlungsversuch kein Geld, meldete dies der Bank. Diese sagte nach Kontrolle dass die technische Störung behoben sei. Nun versuchte ich es erneut und bekam einmal die Auszahlungssumme. Auf dem Kontoauszug finde ich 2 x die gleiche Summe, die ich innerhalb von 2 Minuten abgehoben hätte. Das Journal des Geldautomaten muß doch beweisen können, dass nur 1 x das Geld zur Auszahlung erfolgte. An welche Stelle kann ich mich deswegen wenden?
Moin!
In Ihrem Fall wenden Sie sich am besten an Ihre Beraterin oder Ihren Berater in der Filiale. Alle Abbuchungsvorgänge an einem Geldautomaten waren bei uns genau dokumentiert und können von unseren Mitarbeiter:innen nachvollzogen werden. So wird sich auch Ihr Anliegen ganz sicher klären lassen.
Sehr geehrtes Sparkassen-Team,
mir wurden am 15.12.2022 880 € unerlaubterweise an eine Spanische-IBAN überwiesen. Als ich dies am Morgen des 16.12.2022 bemerkt habe, habe ich sofort meine Sparkasse-Spree-Neiße kontaktiert und diesen Betrug gemeldet. Am selben Tag habe ich bei der Polizei eine Anzeige gestellt und diese Dokumente am heutigen Tag der Sparkasse übermittelt. Mir konnte nach mehrfacher Nachfrage nicht erklärt werden, wann ich mein Geld erstattet bekomme. Die Mitarbeiterin meinte, dass die Unterschrift identisch sei und deswegen eine Überprüfung notwendig ist. Ich habe mehrfach Hinweise gegeben, warum dies nicht meine Unterschrift ist, diese wurden jedoch nur mit einem Grinsen ignoriert. Ich besitze ein Azubi-Konto und habe seit über einem halben Jahr keine Überweisung mit einem Überweisungsträger getätigt. Aus diesem Grund verstehe ich nicht, warum die Sparkasse eine Überweisung an eine unseriöse spanische IBAN in Höhe von 880 € genehmigt, mit dem Grund „Die Unterschrift sieht ähnlich aus“.
Im Endeffekt sitze ich kurz vor Weihnachten ohne Lohn und Weihnachtsgeld da.
Danke Sparkasse.
Seit ca. einem Jahr werden monatlich Abbuchungen von meinem Giro Konto bei der Ing DiBa
vorgenommen. Angeblich handelt es sich um ein bestehendes Abonnement. Ich habe aber wissentlich mit niemanden ein Abo abgeschlossen. Ich habe meine Bank aufgefordert die Zahlungen einzustellen und die Abbuchungen gut zu schreiben, das wurde abgelehnt, da es sich angeblich um ein Abo handelt und dieses muss ich zuerst kündigen. das geht aber nicht wie soll ich ein nicht bestehendes Abo auch kündigen. Bei dem Abbucher (Forderer) handelt es sich um VISA DIGMRKP.COM ich habe keine Web Adresse Mail Adresse es ist nicht mit diesen Leuten Verbindung aufzunehmen oder gar zu kündigen. Meine Nachforschungen haben nun ergeben, dass es sich hier um Betrüger handelt. Es wird aber weiter fleisig abgebucht und ich weiß nicht mehr was ich tun soll.
Wenn Sie Ihr Geld an einen Online-Betrüger verloren haben, wenden Sie sich sofort an Ihre Bank und erklären Sie ihnen, was passiert ist, und fragen Sie, ob Sie eine Rückerstattung erhalten können. Sie können sich auch an ein schnelles Wiederherstellungsunternehmen wenden, wenn Sie die Transaktion selbst an den Betrüger getätigt haben oder wenn Ihre Brieftasche von einem Betrüger gehackt wurde. Sie halfen mir, mein Geld zurückzubekommen, als ich Opfer eines Investitionsbetrugs wurde, indem sie die von mir getätigten Transaktionen bis zu den Betrügern zurückverfolgten. Ich spreche von einer Genesungsgruppe namens Lallroyal. org . Ich empfehle ihren positiven Einsatz.
Heutzutage gibt es einen neuen Betrug, bei dem es sich um Investitionsbetrug handelt, der über Romance Dating begangen wird. Der Betrüger lässt das Opfer glauben, dass sie beide gemeinsam in ihre Zukunft investieren. Dieser Betrug ist eine Bedrohung für die Gesellschaft insgesamt, und Beschwerden können an Amendall .net (The Recovery Company) gesendet werden, die großartige Arbeit bei der Verfolgung der an diese Betrüger gesendeten Zahlungen leisten und mit ihren Bemühungen und Bemühungen große Fortschritte verzeichnen Sachverstand. Sie halfen meiner Nachbarin, die ihren gesamten Ruhestand verlor, bis Amendall ihr bei der Rückbuchung half.
Habe gerade entdeckt das jemand 2 tagen zurück am 10. März 8.000 euro abgebucht hat. Habe nichts überwiesen oder tan usw gegeben. Was muss ich jetzt tun? Bin ratlos
Hallo Frau Hutman,
bitte melden Sie sich schnellstmöglich in Ihrer Filiale bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, damit diese:r Ihren Fall dort konkret prüfen kann. Vor Ort kann auch geprüft werden, ob es noch möglich ist, die Abbuchung wegen Widerspruch zurückzugeben. Wenn es sich um Lastschriften handelt, können Sie diese i.d.R. zurückgeben – zumindest die letzten 8 Wochen ohne Angabe von Gründen wegen Widerspruch.
hallo … undzwar wurde heute 1400€ von meinem konto abgebucht obwohl ich nichts überwiesen habe! Ich weiss nicht was ich machen soll? Bekomme ich eine Rückerstattung ?
Firma hat trotz stornierten Auftrages 3 Tage später von meinen Konto abgebucht und sogar den falschen Betrag,
mir wurde sehr nett und verständlich erklärt die Sparkasse macht da nichts ausser RLS und Standardgebühren berechnen. Habe gefragt warum Sie dann nicht mehr Gebühren dafür verlangen für die Rücklastschrift bei solchen unberechtigten Abbuchungen, am Ende hat Sie nur ok gesagt )
Man kann eine Lastschriftsperre einrichten bei der Sparkasse, dann kann die Firma gar nicht mehr abbuchen und wichtig auch der Firma es Lastschriftmanadat zu entziehen, was aber mit stornierten Auftrag auch auto. passiert.
Solchen Firmen kann die Sparkasse ruhig h8here Gebühren in Rechnung für die Rücklastschrift berechnen, wenn es wirklich auch unberechtigte Abbuchung war.
Ist es den Instanzen, die eine Einzugsermächtigung von uns besitzen, weiterhin möglich Zugriff auf unser Konto für den Einzug von Mieten etc. zu haben, auch wenn das Online-Banking sicherheitshalber gesperrt wurde?
Hallo Herr Dwars,
wenn Ihre girocard oder Ihr Online-Banking Zugang gesperrt wurde, laufen Einzugsermächtigungen ganz normal weiter – vorausgesetzt, Ihr Konto ist ausreichend gedeckt. Sollte Ihr Konto gesperrt sein, können keine Einzugsermächtigungen vollzogen werden. Bitte wenden Sie sich zur weiteren Klärung an Ihre Beraterin oder Ihren Berater bei Ihrer Sparkasse.
Hallo,ich habe vor kurzen an ein Gewinnspiel teil genommen,nun verlangt der DSV-Falcon Invest Holding Geld von mir als Schutz das ich daraus komme,das sind 3 mal 79,90€ muss ich das bezahlen?oder was kann ich da machen das die kein Geld ab buchen können?Ich wäre sehr dankbar wenn sie mir Antworten würden.
Lg Bauder
Hallo Frau Bauder,
bevor Sie eine Zahlung autorisieren, bei der Sie sich unsicher sind, sollten Sie sich vorsichtshalber bitte an Ihre Beraterin oder Ihren Berater wenden zur Klärung wenden.
Viele Grüße,
Ihre Förde Sparkasse
Hallo Sir, ich habe eine Anzeige auf Facebook gesehen und wollte dieses Produkt von ihnen kaufen, und als ich die Kontonummer hinterließ, die Debitkarte , die ich habe, gab es mir einen Hinweis, dass es ein Risiko gibt, das nicht bezahlt werden kann, aber am zweiten Tag wurde ich darüber informiert, dass es Wert von 50 von meinem Konto abhebt wird , als ich den Vorgang abschließen wollte, ein Fehler vorlag. Sie können nicht bezahlen, und trodzem nächste Tag , sls ich mein Konto kontrolliert habe steht 50€ vorgemerkt als ich die Bank anrief und ihnen sagte, dass sie diesen Betrag stornieren sollen .
Obwohl es eine Warnung gab, dass es einen Betrug gab und sie die Zahlung dieses zuvor festgelegten Betrags stornieren müssen, funktionierte dies bei mir nicht, da am nächsten Tag ein Betrag gezahlt w
Hallo! Bitte melden Sie sich schnellstmöglich in Ihrer Filiale bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, um die Angelegenheit zu klären.
Viele Grüße,
Ihre Förde Sparkasse
Was ich mache in den Fall
Ich habe im Internet ein Progamm heruntergeladen (wahrscheinlich auch eine Einzugsermächtigung gegeben). Nun kommen Abbuchungen. Ich möchte den Auftrag stornieren, finde aber trotz Bemühungen nicht, wohin die Ststornierung zu schicken ist.
Was kann ich tun.
Freundliche Grüße
Klaus
Hallo Herr Drewes,
bitte wenden Sie sich unverzüglich an Ihre Beraterin oder Ihren Berater in der Sparkasse. Eine fehlerhafte, beispielsweise zu hohe oder doppelte Abbuchung, können Sie innerhalb von acht Wochen beanstanden. Erkennen und melden Sie die unautorisierte Abbuchung innerhalb der genannten Fristen, bekommen Sie den Betrag von Ihrer Sparkasse gut geschrieben. Haben Sie jedoch fahrlässig gehandelt, gilt dieser Schutz nicht. Ob das zutreffend ist, ist sehr individuell. Ihre Beraterin oder Ihr Berater kann nach Prüfung der Sachlage eine Aussage dazu treffen, was nun zu tun ist.
Viele Grüße
Ihre Förde Sparkasse
Hallo,
ich habe jetzt gerade erfahren das ich 2 Beträge an eine FS Fahrschule seit 2 Jahre bezahle. Die Fahrschule hat bei der Bank vor 2 Jahre eine Anfrage gesendet wegen Ratenzahlung und wurde dementsprechend genehmigt ohne das ich irgendetwas erfahren habe. Zu der Zeit hatte ich eine Ratenzahlung angefragt und dachte dahe sind die Raten!!
Was kann ich tun? Bin ich bei der Sache zu spät?
Hallo!
Das klingt nach einem sehr individuellen Fall. Bitte wenden Sie sich unverzüglich an Ihre Beraterin oder Ihren Berater in der Sparkasse. Ihre Beraterin oder Ihr Berater kann nach Prüfung der Sachlage eine Aussage dazu treffen, was nun zu tun ist. Grundsätzlich gilt: Eine fehlerhafte, beispielsweise zu hohe oder doppelte Abbuchung, können Sie innerhalb von acht Wochen beanstanden. Erkennen und melden Sie die unautorisierte Abbuchung innerhalb der genannten Fristen, bekommen Sie den Betrag von Ihrer Sparkasse gut geschrieben. Haben Sie jedoch fahrlässig gehandelt, gilt dieser Schutz nicht.
Viele Grüße
Ihre Förde Sparkasse