Seit dem 13. Januar 2018 gilt die Zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Service Directive 2, kurz PSD2) für alle Sparkassen, Banken und Finanzdienstleister. Mit der PSD2 erfolgt nicht nur eine Verbesserung des Verbraucherschutzes und der Rechtssicherheit sowie eine Modernisierung des Zahlungsverkehrsmarktes, sondern auch eine Förderung des Wettbewerbs zwischen Banken und neuen Zahlungsdienstleistern. Zum 14. September 2019 treten mit PSD2 neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft, die zu Änderungen in den „Bedingungen für das Online-Banking“ führen. Zusätzlich werden neue Bedingungen für digitale Karten eingeführt.
Informationen zur konkreten Umsetzung sowie die neuen bzw. geänderten Bedingungen haben Sie vor ein paar Tagen in einem gesonderten Schreiben von uns erhalten.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen, was sich beim Online-Banking sowie den digitalen Karten ändert und was Sie nun tun müssen.