Seit 2015 gibt es gesetzlichen Mindestlohn. Seitdem ist er um 51 Prozent gestiegen. Nach der Entscheidung vom 27. Juni 2025 wird er bis 2027 insgesamt um rund 72 Prozent gestiegen sein. Doch wie viel Netto bleibt vom Brutto? Und was ist stärker gestiegen – die Inflation oder der Mindestlohn?
Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum Januar 2015 gilt eine Lohnuntergrenze. Die Erhöhungen sind für Millionen von Beschäftigten relevant. Zeit für grundlegende Fragen und Antworten angesichts der auch wegen der Inflation hitzigen Debatte.
10 Fragen und Antworten
1. Was ist der Mindestlohn?
Der Mindestlohn ist der gesetzlich festgelegte Mindestbetrag, den Arbeitgeber:innen ihren Arbeitnehmer:innen pro Arbeitsstunde zahlen müssen. Dieses Gesetz soll Beschäftigte vor Niedriglöhnen schützen und faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Unternehmen gewährleisten. In Deutschland gilt der gesetzliche Mindestlohn grundsätzlich für alle volljährigen Arbeitnehmer:innen – sowohl für Beschäftigte im Inland als auch im Ausland.
Darüber hinaus greifen in vielen Branchen Tarifverträge, die in der Regel höhere Lohnuntergrenzen festlegen. Somit gibt es verschiedene Mindestlöhne. Die Tarifvereinbarungen greifen dabei auch für die im Ausland tätigen Beschäftigten über das sogenannte Arbeitnehmer-Entsendegesetz.
Wer vom Mindestlohn spricht, meint meist den gesetzlichen und nicht die Branchen-Mindestlöhne.
2. Wann wurde ein gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland eingeführt?
Die Einführung erfolgte in Deutschland mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) zum 1. Januar 2015. Im sozialen Gefüge markierte diese Reform einen wichtigen Schritt zur Absicherung von Arbeitnehmer:innen in allen Branchen und sorgte für mehr Gerechtigkeit im sozialen und wirtschaftlichen Bereich. Seither gilt der Mindestlohn in der allgemeinen Arbeitswelt und hat spürbare Auswirkungen auf die Wirtschaft insgesamt. Immer wieder mal löst er auch politische Debatten aus.
3. Wie hoch ist der Mindestlohn derzeit?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2025 12,82 Euro brutto pro Stunde. Zum 1. Januar 2026 steigt er auf 13,90 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche macht das
- etwa 2.220 Euro (monatlich) im Jahr 2025,
- rund 2.407 Euro (monatlich) für 2026
- und etwa 2.529 Euro (monatlich) für 2027.
Bei der Einführung betrug der Mindestlohn 8,50 Euro pro Stunde. Seither ist er um gut die Hälfte gestiegen (+51 Prozent). Damit stieg er stärker als das Preisniveau. Die Inflation stieg im gleichen Zeitraum um +27 Prozent. Also auch inflationsbereinigt ist der Mindestlohn recht kontinuierlich gestiegen. Wenn man die Inflationsrate des Statistischen Bundesamtes berücksichtigt, liegt der Mindestlohn 2025 „real“ um 28 Prozent höher als bei seiner Einführung 2015.
4. Wurde der Mindestlohn 2025 erhöht?
Der gesetzliche Mindestlohn wird in der Regel alle zwei Jahre überprüft und angepasst. Die Mindestlohnkommission spricht dabei eine Empfehlung aus. Die Bundesregierung entscheidet dann, ob sie dieser folgt. Gemäß der Kommission erfolgte die letzte Erhöhung zum 01.01.2025 auf 12,82 Euro.
Aufgrund der zeitweisen hohen Inflation gab es Forderungen, den Mindestlohn stärker zu erhöhen. Allerdings wurde er bereits 2022 wegen der Inflation deutlich stärker erhöht, als es das Verfahren der Mindestlohnkommission vorgesehen hätte. Die jüngst im Juni 2025 beschlossenen Erhöhungen auf 13,90 Euro für 2026 und 14,60 Euro für 2027 orientieren sich an der Entwicklung der Tariflöhne und am Medianlohn, wie es die EU-Mindestrichtlinie vorsieht. Mit den neuen Werten wird der Mindestlohn weiter an die 60-Prozent-Marke des Medianlohns herangeführt, auch wenn die SPD eine Erhöhung auf 15 Euro gefordert hatte.
5. Wie hoch ist der Mindestlohn netto?
Netto kann die Höhe des Mindestlohns je nach persönlicher Situation des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin variieren, da er von Faktoren wie der Steuerklasse, dem Familienstand, der Anzahl der Kinder und der Kirchensteuerpflicht abhängt. Zur genauen Berechnung können Sie einen Brutto-Netto-Rechner verwenden.
6. Wie hoch ist der Mindestlohn bei einem Minijob?
Auch Minijobber:innen haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Das bedeutet, sie dürfen nicht weniger als den aktuellen Mindestlohn pro Stunde erhalten. Die Einkommensgrenze für Minijobs liegt daher nun bei 556 Euro, was – bei 12,82 Euro pro Stunde – gut 43 Stunden im Monat entspricht. Der gängigen Berechnung zufolge sind das 10 Stunden pro Woche (die meisten Monate haben mehr als 4 ganze Wochen).
Auch Minijobber:innen haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Das bedeutet, sie dürfen nicht weniger als den aktuellen Mindestlohn pro Stunde erhalten. Die Einkommensgrenze für Minijobs wird mit den Mindestlohnerhöhungen ebenfalls angepasst:
- sie liegt derzeit bei 556 Euro (2025),
- steigt ab 2026 auf 603 Euro
- und ab 2027 auf 634 Euro monatlich.
Das entspricht etwa immer einer Arbeitszeit von 43 Stunden im Monat. Die monatliche Stundenzahl bleibt also trotz steigender Mindestlöhne konstant, weil die Verdienstgrenze angepasst wird.
7. Für wen ist der Mindestlohn gültig?
Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle volljährigen Arbeitnehmer:innen, sofern sie nicht von Ausnahmeregelungen betroffen sind. Von den neuen Erhöhungen ab 2026 und 2027 profitieren laut Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) rund sechs Millionen Beschäftigte.
8. Wer ist vom Mindestlohn ausgeschlossen?
Der Mindestlohn gilt nicht für
- Auszubildende,
- Jugendliche unter 18 Jahren,
- Praktikant:innen, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium stattfindet oder nicht länger als 3 Monate dauert,
- Ehrenamtliche,
- Menschen in Freiwilligendiensten,
- Menschen mit Behinderungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten,
- Teilnehmer:innen an einer Arbeitsförderungsmaßnahme,
- Langzeitarbeitslose innerhalb der ersten sechs Monat der neuen Beschäftigung,
- Selbstständige.
Für Auszubildende gibt es eine Mindestausbildungsvergütung. Sie beträgt für jene, die ihre Ausbildung im Jahr 2024 starten, monatlich:
- 682 Euro im 1. Ausbildungsjahr
- 805 Euro im 2. Ausbildungsjahr
- 921 Euro im 3. Ausbildungsjahr
- 955 Euro im 4. Ausbildungsjahr.
Für spätere Jahre (2026 und 2027) stehen die neuen Mindestsätze noch nicht fest; sie werden jeweils zum Jahresende durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung bekannt gegeben.
9. Wer entscheidet über die Anpassung des Mindestlohns?
Für Anpassungen des Mindestlohns ist laut Mindestlohngesetz die Mindestlohnkommission zuständig. Sie besteht aus je drei Vertreter:innen sowohl der Arbeitnehmer:innen als auch der Arbeitgeber:innen sowie zwei Wissenschaftlern und einer Kommissionsvorsitzenden.
Die Mindestlohnkommission entscheidet alle zwei Jahre über die Anpassung des Mindestlohns, indem sie einen bindenden Beschluss fasst, der dann durch eine Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums umgesetzt wird. So hat die Kommission nach langen Verhandlungen im Juni 2025 einstimmig die Erhöhungen für 2026 und 2027 beschlossen. Eine Zustimmung durch Bundestag oder Bundesrat ist nicht notwendig.
10. Erhöht der Mindestlohn die Arbeitslosigkeit?
Vor der Einführung des Mindestlohns haben Kritiker:innen vor allem davor gewarnt, dass der Mindestlohn die Arbeitslosigkeit erhöhen würde, weil Unternehmen sich weniger Arbeitskräfte leisten können. Studien zeigen jedoch, dass eine moderate Erhöhung des Mindestlohns keine signifikanten negativen Auswirkungen auf die Arbeitslosenquote hat. Das hat auch die Mindestlohnkommission in ihrem Bericht vom Juni 2023 bestätigt: „Auf die Arbeitslosigkeit hatte der Mindestlohn bisher keine Auswirkungen.“ Lediglich die Zahl der Minijobs habe etwas abgenommen.