Die Heizwende kommt – zumindest Stück für Stück: Ab 2024 dürfen in vielen Neubauten laut Gesetzesentwurf nur noch klimaschonende Heizungen verbaut werden. Eine wichtige Rolle spielt die Fernwärme. Was das Heizungsgesetz genau vorsieht, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, welche Förderung es gibt und was nun mit Ihrer alten Heizung passiert, erfahren Sie hier.
Übrigens: Wissenswertes zur Finanzierung Ihrer Heizung finden Sie in diesem Blogartikel.
Warum soll das Gesetz geändert werden? Was ist das Ziel?
Deutschland hat sich verpflichtet, bis 2045 klimaneutral zu werden. Dazu müssen die CO2-Emissionen gesenkt werden. Wesentliche Faktoren sind dabei Heizungen und die Warmwasserbereitung. Die Energie, die für beheizte Räume und warmes Wasser notwendig ist, stammte bislang zu großen Teilen aus fossilen Energieträgern wie Gas und Öl. Daraus ergab sich eine große Abhängigkeit von ausländischen Lieferanten, die Deutschland mit Gas, Öl und Kohle beliefern.
Um beide Probleme zu adressieren, sind die Heizungen ein wichtiger Hebel. Mehr als ein Drittel aller Energie, die in Deutschland verbraucht wird, dient dem Heizen von Gebäuden und dem Erwärmen von Wasser. 80 Prozent davon werden mittels fossiler Energieträger erzeugt. Entsprechend hoch ist der CO2-Ausstoß und die Abhängigkeit. Künftig soll möglichst mit erneuerbaren Energien geheizt werden.
Da eine neu eingebaute Heizungsanlage eine Lebensdauer von etwa 20 bis 30 Jahren hat, ist mit Blick auf das Zieljahr 2045 ein frühzeitiges Einbauverbot neuer klimaschädlicher Heizungen nötig. Damit wird verhindert, dass eines Tages bereits verbaute und noch funktionierende Fossilheizungen ersetzt werden müssen.
Es ist bei Weitem nicht der erste Umstieg. Bis in die 1990er-Jahre hinein wurde beispielweise mit Kohle geheizt, ehe der Heizungstausch zu vorwiegend Gas erfolgte. Der Vorteil der Investition war greifbar: Die Luft wurde sauberer und das Heizen bequemer.
Wie wird bisher geheizt?
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) ermittelt jährlich, wie in Deutschland geheizt wird. Von den knapp 43 Millionen Wohnungen heizen ziemlich genau die Hälfte (49,5 Prozent) mit Gas. Ein Viertel (24,8 Prozent) hat eine Ölheizung. 14 Prozent nutzen Fernwärme. Die Elektro-Wärmepumpe kommt nur auf 2,8 Prozent. Der Anteil wächst allerdings stark, da sie zuletzt in mehr als jedem zweiten Neubau installiert wurde.
Ölheizungen sind bereits aus der Mode gekommen. 1994 lag ihr Anteil noch bei 34 Prozent. So wurden zwischen 2009 und 2018 530.000 Ölheizungen auf Gas umgestellt, 115.000 auf Fernwärme.
Interessant ist auch der Blick auf das Alter der Heizungsanlagen. Dieses hat der BDEW zuletzt 2019 in der Studie „Wie heizt Deutschland?“ berechnet und kam auf ein Durchschnittsalter von 17 Jahren. Fast jeder vierte Heizkessel oder Wärmeerzeuger war älter als 24 Jahre.
Was sieht der Gesetzesentwurf vor?
Die Regierungsparteien haben sich darauf geeinigt, wie sie das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das auch als Heizungsgesetz oder Wärmeplanungsgesetz bekannt ist, anpassen wollen.
Welche Heizungen kommen in Frage?
Zwar wird stets von der Wärmepumpe gesprochen, doch sind auch andere Heizsysteme möglich. Die Regelung ist technologieoffen. So können in bestehende Gebäude sogar auch weiterhin Gasheizungen eingebaut werden. Diese müssen jedoch zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien gespeist werden. Dafür kommen „grüne Gase“ infrage, also beispielsweise Bio-Methan und Wasserstoff, der nur mit erneuerbaren Energien erzeugt wurde („grüner Wasserstoff“ und „blauer Wasserstoff“).
Wie genau die Regelungen künftig ausfallen werden, hängt von den kommunalen Wärmeplanungen ab. Voraussichtlich gibt es dann folgende Möglichkeiten zu heizen:
Wärmepumpen
Elektrische Wärmepumpen gewinnen die Wärme zum Heizen und für die Warmwasserbereitung aus der Luft, dem Boden oder dem Grundwasser. Sie nutzen zwar für den Betrieb auch Strom aus der Steckdose, der kommt aber wiederum zu guten Teilen aus regenerativen Energien. Mit der Energie aus der Umwelt und der regenerativen aus der Steckdose ist sie insgesamt sehr klimaschonend. Die Wärmepumpe bietet sich insbesondere für Ein- und Zweifamilienhäuser an, sowohl für den Neubau als auch für bestehende Gebäude. Eine begleitende energetische Sanierung ist nicht Pflicht, aber sinnvoll. Auch der Einbau einer Fußbodenheizung ist nicht zwingend notwendig.
Pellet- und Holzheizung
Holz- und Pelletheizungen sind weiterhin erlaubt. Sie waren im ersten Entwurf noch teilweise verboten, da sie zu einer hohen Feinstaubbelastung führen und die Waldbestände strapazieren könnten.
Wasserstoffheizungen
Noch sind sie Zukunftsmusik. Es gibt aber bereits Gasheizungen, die mit Wasserstoff betrieben werden können. Sie sind „H2-Ready“. Diese dürfen dann eingebaut werden, wenn der örtliche Gasnetzbetreiber einen konkreten Plan veröffentlicht hat, der den Weg zum Wasserstoffnetz festhält.
Heizen mittels Solarthermie
Die Anforderungen erfüllt auch, wer mit Solarthermie heizt. Das ist allerdings an Wintertagen mit wenig Sonne schwierig, ohne ausreichende Speicherkapazitäten.
Stromdirektheizung
Da der Strom im deutschen Stromnetz bis 2030 zu 80 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen soll und es auch heute schon zu etwa 50 Prozent tut, sind Stromdirektheizungen eine Option. Da sie anders als Wärmepumpen die benötigte Wärmeenergie komplett aus Strom umwandeln, empfehlen sie sich jedoch nur in sehr gut gedämmten Gebäuden mit geringem Heizbedarf.
Anschluss an ein Fernwärmenetz
Gerade in größeren Städten dürfte Fernwärme eine wichtige Rolle spielen. In das Wärmenetz fließen die Abwärme aus der Industrie, Rechenzentren und Ähnlichem. Auch andere erneuerbare Wärmequellen werden genutzt. Bis 2045 sollen die Wärmenetze treibhausgasneutral sein. Wer ans Fernwärmenetz angeschlossen ist, erfüllt die gesetzlichen Vorgaben.
Möglich sind mit der technologieoffenen Regelung auch neue Erfindungen.
Wie wird die Heizwende gefördert?
Bisher gibt es für Wärmepumpen einen Fördersatz von 25 Prozent, ergänzt um einen möglichen Heizungstauschbonus von 10 Prozent sowie einen 5-Prozent-Bonus bei sehr effizienten Wärmepumpen.
Über die bestehende Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG Wohngebäude und Nichtwohngebäude) können auch künftig zinsgünstige Kredite beantragt werden, um die Heizung auszutauschen.
Wie die Förderung ab 2024 aussehen soll, ist noch nicht bekannt. Nach Bekanntwerden des Gesetzesentwurfs sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90 / Die Grünen) aber, er sehe einen starken staatlichen Förderbedarf. Steuermittel sollten dafür sorgen, dass auch Menschen mit weniger Geld ein Haus sanieren, eine Wärmepumpe einbauen oder den Gasbrenner rausnehmen könnten. Die Bundesregierung müsse die Möglichkeiten schaffen, die Differenz zu einer günstigeren Gasheizung tragen zu können – bis die alternativen Technologien günstiger seien, so Habeck.
Wie geht es mit dem Gesetz weiter?
Aktuell ist das Gesetz im Entwurfsstatus. Die Regierungsparteien haben sich grundsätzlich auf eine Version geeinigt. Anfang Juli wurde das Vorhaben vom Bundesverfassungsgericht allerdings im Eilverfahren gestoppt, weil der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorlag und ein CDU-Bundestagsabgeordnete daraufhin eine einstweilige Anordnung beantragte. Voraussichtlich soll der Bundestag nun im Herbst der Gesetzesänderung zustimmen. Änderungen sind in dem Prozess grundsätzlich noch möglich.
Ich wohne im Altbau. Mein Vermieter heizt mit Öl. Wie wird das in der Zukunft aussehen? Muss er dann auch umrüsten? wie wird die Miete dann ausfallen? Das mit den Energiesparenden Heizungen klingt zwar sehr gut, aber sind die Mieten dann auch weiterhin bezahlbar? In Osdorf sollen Wohnungen für sozialschwache Menschen entstehen, da sollen ja laut ihres Artikels schon solche Heizungen ja eingebaut werden. Nur können die Menschen ,die eh schon wenig Geld zu Verfügung haben, die Wohnung auch bezahlen? Wird der Staat auch bereit sein die Umrüstungen für die Altbauwohnungen mit zu finanzieren? das wäre eine Maßnahme.