Der Sommer ist da – und damit auch die Schul- und Semesterferien von Schüler:innen und Student:innen im ganzen Land. Diese freien Tage verbringen viele am Strand oder fahren in den Urlaub. Jedoch bieten die Ferien auch die perfekte Gelegenheit, durch Ferienjobs Berufserfahrung zu sammeln und das Taschengeld aufzustocken. Dafür kannst du dir einen oder mehrere Nebenjobs suchen. Wir zeigen dir, was zu beachten ist, welche Tätigkeit gut geeignet ist und warum es sich insbesondere in den Ferien lohnt zu arbeiten.
Ferienjobs – Was gilt es zu beachten?
Wenn die Ferienzeit beginnt, gehen viele Beschäftigte gleichzeitig in den Urlaub. Dies führt dazu, dass Unternehmen in dieser Zeit kurzfristige Arbeitskräfte beschäftigen können. Schüler:innen und Student:innen können dann besonders gut die Arbeitswelt hineinschnuppern, um erste Ideen für die berufliche Perspektive zu bekommen und Geld zu verdienen. Hierbei gibt es einige Unterschiede zu beachten, wie z. B. Altersgrenze, die Art der Arbeit und die Arbeitszeiten.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) unterscheidet zwischen Kindern (bis 15 Jahre) und Jugendlichen (15 bis 18 Jahre). Nach dem Gesetz sind aber auch „Jugendliche“, die zur (Pflicht-)Schule gehen, noch „Kinder“. Grundsätzlich gilt in Deutschland das Verbot der Kinderarbeit.
Kinder (unter 13 Jahren) …dürfen aus Jugendschutzgründen nicht arbeiten. Sie dürfen jedoch für das Mitwirken bei Theater- und Musikveranstaltungen, Filmaufnahmen, Fernseh- und Hörfunkproduktionen sowie den dazugehörigen Proben finanziell entlohnt werden. Die Arbeitgeber:innen müssen hierfür aber eine Genehmigung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einholen.
Kinder (13-15 Jahre) …dürfen mit Einwilligung der Eltern leichte Aushilfstätigkeiten ausführen. Jedoch dürfen diese Nebenjobs weder deine Gesundheit gefährden noch deinen schulischen Werdegang beeinträchtigen.
- bis zu 2 Stunden täglich
- an maximal 5 Wochentagen (nicht am Wochenende)
- nicht vor/während des Schulunterrichts
- nur zwischen 8 und 18 Uhr
- leichte Tätigkeiten wie Babysitten, Zeitungen austragen oder Gartenarbeit
In den Ferien darfst du auch nach 18 Uhr arbeiten, doch auch dann gilt die Zwei-Stunden-Grenze.
Jugendliche (15-18 Jahre) …dürfen bis zu 40 Stunden in der Woche arbeiten. Wer noch zur Schule geht, braucht für den Ferienjob die Erlaubnis der Eltern.
- bis zu 8 Stunden täglich
- an maximal 5 Wochentagen (nicht am Wochenende)
- nicht vor/während des Schulunterrichts
- nur zwischen 6 und 20 Uhr
- Verboten sind Nachtschichten, Überstunden und das Arbeiten an Feiertagen
- Größe Auswahl an Tätigkeiten: Kellnern, Verkaufen, Regale auffüllen oder beim Liefern helfen
Good To Know: Bei Schülerjobs ab 16 Jahren, die im Gaststättengewerbe tätig sind, gibt es eine Arbeitsdauer bis 22 Uhr.
Samstags und sonntags gilt ein generelles Arbeitsverbot, jedoch gibt es einige Ausnahmen an Samstagen, wie z. B. in Krankenhäusern, in Bäckereien oder im Supermarkt. An Sonntagen ist nur die Arbeit in Krankenhäusern und im Gaststättengewerbe erlaubt.
Schüler:innen und Student:innen (ab 18 Jahren) …dürfen 26 Wochen pro Jahr und max. 20 Stunden pro Woche arbeiten.
- Schüler:innen dürfen in den Ferien 50 Tage im Jahr arbeiten
- Student:innen können in den Semesterferien zwei Monate lang einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen
- Beliebte Tätigkeiten für Student:innen sind z. B. Nachhilfe oder Verkauf im Einzelhandel
Wie viel darf ich verdienen?
Schülerarbeiten sind versicherungsfrei und gefährden auch nicht die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei Minijobs liegt die Grenze bei 538 Euro. Auch mehrere Minijobs sind möglich, solange man die 538 Euro Grenze nicht überschreitet. Jugendliche ab 18 Jahren haben den Anspruch auf den Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde seit Januar 2024. Für Student:innen: Bei einem Minijob auf 538 Euro fallen keine Steuern an.
In den Ferien dürfen Schüler:innen kurzfristig und ohne Begrenzung „nach oben“ mehr verdienen. Die kurzfristige Beschäftigung darf nicht mehr als 3 Monate bzw. nicht länger als 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres erfolgen.
Vorteile von Ferienjobs
Nebenjobs bieten eine Vielzahl von Vorteilen, besonders während der Ferien.
- Finanzielle Unabhängigkeit: Durch einen Nebenjob kannst du dein eigenes Geld verdienen.
- Berufserfahrung sammeln: Du kannst praktische Erfahrungen in verschiedenen Berufsfeldern sammeln, die dir später bei der Berufswahl helfen können.
- Netzwerk aufbauen: Du lernst neue Leute kennen und knüpfst wertvolle Kontakte, die dir später im Berufsleben nützlich sein können.
- Soft Skills entwickeln: Nebenjobs helfen dir, wichtige Fähigkeiten wie Teamarbeit, Kommunikation und Zeitmanagement zu entwickeln.
Viele Möglichkeiten – Viele Fragen
Habe ich Anspruch auf Urlaub?
Alle Ferienjobber:innen, die mind. einen vollen Monat arbeiten, haben einen Anspruch auf Urlaub. Wer weniger beschäftigt ist, hat keinen Urlaubsanspruch. Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) muss nach einem sechsmonatigen Bestehen des Arbeitsverhältnisses der Urlaubsanspruch gewährt werden.
Gibt es eine Probezeit bei Ferienjobs?
In der Regel gibt es keine Probezeit.
Brauche ich eine Versicherung?
Nein. Da es sich um eine kurzfristige und versicherungsfreie Beschäftigung handelt, benötigst du keine Versicherung. Über die Firma sind Ferienjobber:innen darüber hinaus gesetzliche unfallversichert ─ dies gilt auch für den Arbeitsweg (Hin- und Rückweg).