Praktikum: Suche, Bewerbung, Dauer, Vergütung und Vertrag

2

Praktikum ist nicht gleich Praktikum. Es gibt die verschiedensten Arten: Vorpraktikum, Pflichtpraktikum, studienbegleitendes Praktikum, Auslandspraktikum oder freiwilliges Praktikum. Eines haben sie allerdings gemeinsam: Du sammelst Berufserfahrung. Im besten Fall hilft es dir sogar bei der Entscheidung, in welchem Bereich du später arbeiten möchtest – oder eben auch gar nicht.

Suche

Um einen Praktikumsplatz zu finden, gibt es mehrere Möglichkeiten. Wichtig ist jedoch immer, dass du Eigeninitiative zeigst. Schließlich weißt du selbst am besten, was dich interessiert und in welchen Bereich du gern einmal reinschnuppern würdest. Schau am besten direkt auf der Webseite deiner Wunschfirma nach freien Praktika. Du kannst ebenfalls auf den zahlreichen Jobbörsen und Suchmaschinen im Internet fündig werden. Bei der Suche nach einem Pflichtpraktikum bzw. Praxissemester wirst du meist auch von deiner Hochschule unterstützt.

Bewerbung

Deine Praktikumsbewerbung sollte, wie jede andere Bewerbung auch, immer speziell auf das Unternehmen, bei dem du dich bewirbst und deine gewünschte Position zugeschnitten sein.

Grundsätzlich sollte deine Bewerbung Folgendes enthalten:

  1. Ein Anschreiben/Motivationsschreiben, das auf die Beschäftigung und den Arbeitgeber angepasst ist.
  2. Einen aktuellen Lebenslauf mit einem aktuellen Bewerbungsfoto.
  3. Schul- bzw. Hochschulzeugnisse oder das Notenblatt deines aktuellen Semesters.
  4. Sonstige Referenzen, Empfehlungen und Arbeitszeugnisse von früheren Praktika und ersten beruflichen Erfahrungen.

Dauer

Praktikum

Die Dauer eines Praktikums kann ziemlich unterschiedlich sein – von einer Woche (sogenanntes Schnupperpraktikum) bis hin zu mehreren Monaten. Die meisten Praktika dauern jedoch ungefähr zwei Monate, damit sie in den Schul- bzw. Semesterferien absolviert werden können. Viele Unternehmen beschäftigen aber am liebsten Praktikanten, die mindestens drei Monate oder länger bleiben. Dies ist auch empfehlenswert, da du so die firmeninternen Abläufe sowie die Kollegen und Aufgabenbereiche besser kennenlernst und idealerweise eigenverantwortlich Aufgaben erledigen kannst.

Vergütung

Mit der Einführung des Mindestlohns seit dem 1. Januar 2015 haben Praktikanten einen Anspruch auf 8,84 EUR brutto pro Stunde (Erhöhung aktuell seit 1. Januar 2017). Dies gilt jedoch nicht für alle Arten von Praktika. Damit du in deinem Praktikum eine Vergütung nach dem Mindestlohn erhältst, musst du folgende Kriterien erfüllen:

  • Du bist mindestens 18 Jahre alt.
  • Du absolvierst ein freiwilliges Praktikum.
  • Dein Praktikum dauert länger als drei Monate.

Bei einem freiwilligen Praktikum, das weniger als drei Monate dauert, hast du kein Anrecht auf Mindestlohn, jedoch steht dir laut dem Berufsbildungsgesetz eine Aufwandsentschädigung von mindestens 300 EUR im Monat oder ein Stundenlohn von 7,50 EUR zu.

Ein studienbegleitendes Praktikum, das länger als drei Monate dauert, beispielsweise eine Werkstudententätigkeit, ist ab dem ersten Tag der Beschäftigung mit dem Mindestlohn zu vergüten. Bei Pflichtpraktika hast du hingegen keinen Anspruch auf Mindestlohn. Dasselbe gilt für ein Praktikum im Rahmen einer Berufsausbildungsvorbereitung oder in einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung. Wenn du dir unsicher bist, ob du in deinem Praktikum eine Vergütung nach Mindestlohn fordern darfst, dann frag am besten direkt im Vorstellungsgespräch danach.

Vertrag

PraktikumIm Praktikumsvertrag werden meistens die Art des Praktikums (freiwilliges Praktikum oder Pflichtpraktikum), der Einsatzbereich, die Dauer, die tägliche Arbeitszeit und ggf. noch Angaben zu Vergütung und Urlaub festgehalten. Häufig musst du auch eine Verschwiegenheitsklausel unterschreiben, damit du als Praktikant keine Firmeninterna nach außen trägst.

Der Vertrag muss nicht zwingend schriftlich, sondern kann auch mündlich vereinbart werden. Bei Praktika, die länger als sechs Wochen dauern, solltest du jedoch auf einen Vertrag bestehen, der dich rechtlich absichert. Bei einem Pflichtpraktikum hast du keinen rechtlichen Anspruch auf Urlaub, bei einer freiwilligen Mitarbeit hingegen schon. Die Höhe richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz, d.h. zwei freie Tage pro Monat.

Wenn du erfahren möchtest, wie so ein Praktikum bei der Förde Sparkasse aussehen kann, dann schau mal hier: https://blog.foerde-sparkasse.de/dein-blog/praktikum/

2 Kommentare

  1. Ich weiss immernoch nicht wo ich mein Praktikum machen soll. Ich interessiere mich für Gesundheit und Kinder. Aber ich interessiere mich auch für andere Dinge. Ich hab nur Angst wenn ich mein Bewerbung abschicke und das Unternehmen nicht für mich interessiert. Oder wenn das Unternehmen doch für mich interessiert und Sie mich zu einem persönlichen Gespräch einladen. Das wäre noch schlimmer. Ich bin eine sehr stilles und schüchternes Mädchen. Wenn jemand mit mir spricht dann krieg ich weiche Knie und muss die ganze Zeit nur stottern. ???????

  2. Da hast du recht. Ich suche seit 3 oder 4 Monate nach Stellenangebote ,aber ich finde gar keiner. Das regt mich so auf ,dass ich manchmal das Gefühl habe, dass kein Unternehmen für mich interessiert.

KOMMENTAR SCHREIBEN (Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.)

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein