Fürs Alter vorsorgen – klingt oft leichter als es ist. Die Wichtigkeit einer individuellen Altersvorsorge sollte uns allen klar sein. Denn meist reicht schon heute die gesetzliche Rente kaum noch für das Nötigste.
Es gibt jedoch zahlreiche Optionen, die Steuervorteile oder sogar Förderungen ermöglichen. Wussten Sie nicht? Dann geht es Ihnen wie vielen anderen auch!
Wir möchten Ihnen 6 Wege zeigen, durch die Sie finanziell profitieren können:
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Staatliche Riester-Zulage
Riester-Sparer erhalten bis zu 154 Euro Grundzulage und ggf. eine Kinderzulage. Doch viele wissen nicht, dass sie förderberechtigt sind. Unser Tipp: Füllen Sie jährlich den Zulagen-Antrag aus. So gehen Sie auf Nummer sicher, dass Sie keine Zulage verpassen.
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Steuervorteile mit Riester
Ihre Riester-Beiträge können Sie bis maximal 2.100 Euro als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Dabei werden Zulagen und Beiträge verrechnet. Ist der Abzug als Sonderausgabe für Sie vorteilhafter als die Zulage? Dann wird das vom Finanzamt automatisch berücksichtigt.
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Rürup als Sonderausgaben absetzen
Starten Sie 2016, dann können Sie 82 Prozent Ihrer Rürup-Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Füllen Sie dazu in Ihrer Einkommensteuererklärung die Anlage „Vorsorgeaufwand“ aus. In jedem folgenden Jahr erhöht sich der absetzbare Prozentsatz noch einmal um zwei Prozentpunkte, bis Sie im Jahr 2025 bei 100 Prozent ankommen. Als Alleinstehender können Sie jährlich maximal 22.766 Euro für eine Rürup-Rente absetzen. Für Ehepaare gelten 45.532 Euro.
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Steuerfrei in die bAV einzahlen
Wer eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) abgeschlossen hat, zahlt in der Sparphase auf die eingezahlten Beiträge weder Steuern noch Sozialabgaben. Vorausgesetzt, die Beiträge überschreiten nicht vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung wird vom Staat jedes Jahr neu festgelegt. 2016 liegt sie bei jährlich 74.400 Euro (West) beziehungsweise 64.800 Euro (Ost). Der Arbeitgeber behält die Beiträge direkt vom Bruttogehalt ein. In der Rentenphase müssen die ausgezahlten Leistungen dann mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden. Ebenso fallen ggf. Abgaben an. Da beides im Ruhestand erfahrungsgemäß niedriger ist als im Erwerbsleben, profitieren Sie.
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Vermögenswirksame Leistungen nutzen
Die bAV lohnt sich vor allem, wenn Ihr Arbeitgeber zusätzlich vermögenswirksame Leistungen zahlt. Maximal 40 Euro im Monat kann der Chef zusteuern. Übrigens nicht nur für die betriebliche Altersvorsorge. Auch zum Bausparen und Fondssparen können Sie vermögenswirksame Leistungen bekommen. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber.
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Sparen Sie Steuern mit einer privaten Rentenversicherung ohne Förderung
Sie haben eine private Rentenversicherung ohne Förderung? Dann punkten Sie bei der Auszahlung. Denn bei Ihren späteren Rentenzahlungen müssen Sie nur den Ertragsanteil versteuern. Wie hoch der Ertragsanteil ist, hängt von Ihrem Alter bei Beginn der Rente ab. Wer zum Beispiel mit 65 Jahren in den Ruhestand geht, muss nur 18 Prozent der privaten Rente mit dem individuellen Steuersatz versteuern.
Fragen Sie jederzeit Ihren Berater / Ihre Beraterin für nähere Informationen zu Ihrer individuellen Altersvorsorge.
All diese Informationen haben wir für Sie gründlich recherchiert und aufbereitet. Neue Regulierungen können jedoch immer dazu führen, dass sich Informationen ändern. Stand Oktober 2016.