Neue „Instant Payment Verordnung“: Sofortüberweisungen mit Empfänger:innenprüfung

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Seit einiger Zeit ist in den Medien immer wieder von der „Instant Payment Verordnung“ die Rede. Doch was steckt eigentlich dahinter und warum ist das für Sie als Kund:in ab Oktober wichtig?

Was sind „Instant Payments“?

„Instant Payment“ bedeutet: Geldüberweisungen in Echtzeit. Das heißt, wenn Sie eine Überweisung tätigen, landet das Geld innerhalb weniger Sekunden auf dem Konto der Empfänger:in – und zwar rund um die Uhr, also auch am Wochenende oder an Feiertagen. Bislang war diese Möglichkeit zwar schon bei vielen Banken verfügbar, doch häufig mit Gebühren verbunden oder nicht für alle nutzbar.

Was regelt die neue Verordnung?

Die Europäische Union hat beschlossen, dass Instant Payments ab Oktober der neue Standard werden. Das bedeutet konkret:

  • Echtzeitüberweisungen müssen für alle verfügbar sein.
    Jede Bank und jedes Finanzinstitut, das Überweisungen in Euro anbietet, ist verpflichtet, auch Instant Payments anzubieten.
  • Keine Extra-Kosten mehr.
    Instant Payments dürfen nicht teurer sein als normale Überweisungen. Für Sie heißt das: Echtzeitüberweisungen gibt es künftig ohne Aufpreis.
  • Mehr Sicherheit durch Namensprüfung.
    Bevor eine Überweisung abgeschickt wird, wird geprüft, ob der Name des Empfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt.

Wie läuft die Empfänger:innenprüfung ab?

Die Empfänger:innenprüfung dient vor allem dazu, Betrug im Zahlungsverkehr zu verhindern. Auch wenn der Empfänger oder die Empfängerin nicht zustimmt, könnten Sie die Überweisung durchführen. Allerdings tragen Sie dann das Risiko. Es kann passieren, dass das Geld bei der falschen Person landet und unter Umständen nicht zurückgeholt werden kann. Im Zweifel sollten Sie daher lieber den oder die Empfänger:in direkt kontaktieren und die Daten noch einmal abgleichen.

Sie haben die Möglichkeit, sich einen Kommunikationskanal für Echtzeitzahlungen (Wecker für Echtzeitüberweisungen) einzurichten. Über diesen Weg erhalten Sie innerhalb von wenigen Sekunden nach dem Absenden des Echtzeit-Zahlungsauftrages einen Status, ob diese erfolgreich durchgeführt wurde oder nicht. Die Information kann per SMS, push-Nachricht oder E-Mail erhalten werden. Sprechen Sie dazu gerne Ihren oder Ihre Berater:in an.

Was bedeutet die „Instant Payment Verordnung“ für Sie?

  • Schneller Zugriff auf das Geld.
    Überweisungen kommen sofort bei dem oder der Empfänger:in an – jederzeit, auch nachts oder am Feiertag.
  • Mehr Sicherheit.
    Dank der Empfänger:innenprüfung können Sie Fehler vermeiden und sich besser vor Betrug schützen.
  • Wichtige Entscheidung.
    Bei abweichenden Empfängernamen liegt die Verantwortung bei Ihnen: Sie entscheiden, ob Sie die Überweisung trotzdem ausführen.

Fazit

Mit der neuen Instant Payment Verordnung wird das Überweisen in Europa schneller, günstiger und sicherer. Sie profitieren von mehr Komfort und der Möglichkeit, Ihr Geld in Sekunden zu verschicken – egal, wann und wohin.

14 Kommentare

    • Hallo Frau Fischer-Plickat,
      nein, Echtzeitüberweisungen sind nicht nur über die Wero App möglich, sondern auch in Ihrem Online-Banking. Mehr Informationen dazu finden Sie auch in unserer Internet-Filiale. Oder sprechen Sie gern Ihre Beraterin oder Ihren Berater in der Filiale darauf an. Alternativ helfen Ihnen unsere Mitarbeiter:innen in unserem Kunden-Service-Center gern weiter, Tel.: 0431 592-0.

      Viele Grüße
      Ihre Förde Sparkasse

  1. Obwohl der größte Teil der Bevölkerung „das Gendern“ ablehnt, wird es trotzdem aufgezwungen. Aber Ideologie geht wohl vor. Ich bin sehr enttäuscht von der Sparkasse.

    • Der größte Teil der Bevölkerung mag Menschen und weiß, daß es nicht nur ein Geschlecht gibt. Wissenschaft geht vor Ideologie. Ich bin zufrieden mit der Sparkasse.
      PS: Sie dürfen übrigens schreiben, wie Sie wollen.

    • Da kann ich nur zustimmen. Und wenn man es dann partout nicht lassen kann oder will, dann sollte man sich zumindest auf eine Schreibweise einigen. Entweder „Empfängerin/Empfänger“ oder „Empfänger:innen“. Der Lesefluss wird ständig unterbrochen – schrecklich.

  2. Guten Tag Herr/Frau Rahn, offenbar wußten Sie noch nicht daß Sie nicht „der größte Teil der Bevölkerung“ sind. Mir ist nichts besonderes aufgefallen beim Lesen des Textes. Für mich ist alles gut formuliert, klar und verständlich. So wie es von einer Bank zu erwarten ist.

  3. Ich hingegen freue mich sehr , dass Sie geschlechtergerecht formulieren, Danke! (Alternativ schlage ich vor, für die nächsten 500 Jahre das generische Femininum einzuführen.)

  4. Danke Rahn – das ist mir auch sehr sauer aufgestoßen. Ich würde das Gendern auch eher in links-roten Pamphleten erwarten aber nicht bei der Sparkasse.

  5. Der Äußerung von Herrn oder Frau Rahn schließe ich mich 100%ig an. Ich hätte auch die Förde-Sparkasse für „intelligenter“ gehalten als diesem politisch aufgezwungenden Genderwahn nachzueifern. Wann hört endlich dieser rot-braune Sumpf mal auf?? Es wird höchste Zeit…

  6. Moin, ein Kommentar, der sich auf das Thema beziehen, die anderen haben am Gendern etwas auszusetzen, also Thema verfehlt, wie so häufig bei Kommentaren. Es geht zum Schluss immer um ganz etwas anderes. Nehmt es so, wie es ist und fertig. Jeder so, wie er mag.

  7. ….Dank der Empfänger:innenprüfung können Sie Fehler vermeiden und sich besser vor Betrug schützen. …
    Das ist eine überfällige Leistung und auch ein Mehrwert gegenüber WERO z.B..
    Da in der Praxis als Kontobezeichnung in Überweisungen auch Kürzel genutzt werden, sollte es für diese Fälle eine „Whitelist“ geben wo die alternativen Kontonamen vermerkt sind.
    Z.b. bei einem Gemeinschaftskonto
    „Komplette Kontobezeichnung“ << "Fritz Mustermann","Anna Mustermann"
    Diese Liste kann sowohl und auch bei der sendenden Bank und der Empfängerbank eingerichtet sein

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