Neue Wirtschafts-Identifikationsnummer für Unternehmen kommt ab Herbst

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Zwei glückliche Geschäftsfrauen im mittleren und jungen Alter, die in kreativen, grünen Büroräumen stehen und mit digitalen Tablets bei der Arbeit Gespräche führen.

Für alle Unternehmen und Freiberufler:innen gibt es ab Herbst 2024 eine Neuerung: Ihnen wird eine Wirtschafts-Identifikationsnummer zugeteilt. Die neue Nummer soll die Verwaltung vereinfachen und für weniger Bürokratie sorgen. Alles Wichtige zur Anwendung, Vergabe und zum Ablauf.

Das Hauptziel der Einführung der W-IdNr. ist „die Vereinfachung der Kommunikation zwischen den wirtschaftlich Tätigen und Behörden sowie zwischen den Behörden untereinander“, heißt es auf den Seiten des BMF. Die konkreten Richtlinien zur W-IdNr., Einzelheiten zur Vergabe und Fristen, zum Beispiel zur Löschung, regelt die Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung.

Wer bekommt eine Wirtschafts-Identifikationsnummer

Die W-IdNr. soll allen wirtschaftlich Tätigen in Deutschland zugewiesen werden. Nach § 139a der Abgabenordnung (AO) sind das sämtliche natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind und als klassische Unternehmer:innen arbeiten. Aber auch Einzelunternehmer:innen, Freiberufler:innen, juristische Personen oder Personenvereinigungen gehören dazu. Sie erhalten die W-IdNr. zusätzlich zu ihrer steuerlichen Identifikationsnummer. Dadurch soll der betriebliche Bereich eindeutig vom privaten getrennt werden. Personen, die mehreren unterschiedlichen wirtschaftlichen Tätigkeiten nachgehen, erhalten entsprechend mehrere separate W-IdNrn. zugeteilt. Die genauen Regelungen finden sich in § 139c der Abgabenordnung (AO).

Anwendungen der Wirtschafts-Identifikationsnummer

Die W-IdNr. ist bundeseinheitlich und soll neben der Identifizierung für das Besteuerungsverfahren auch beim neuen Unternehmensbasisdatenregister Anwendung finden, das künftig vom Statistischen Bundesamt geführt werden soll. Das Register soll mit den Unternehmensstammdaten befüllt werden und den Datenaustausch zwischen Behörden erheblich erleichtern. Unternehmen wiederum müssen durch die einheitlichen W-IdNr. ihre Stammdaten künftig nur noch einmal melden. Mehrfachmeldungen an verschiedene Register sind künftig nicht mehr nötig.

So setzt sich die Wirtschafts-Identifikationsnummer zusammen

Die W-IdNr. wird aus der Ländervorwahl „DE“ für Deutschland und neun Ziffern bestehen und entspricht im Aufbau somit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). An die 9 Ziffern wird ergänzend mit Bindestrich ein 5-stelliges Unterscheidungsmerkmal angehängt. Dieses dient der Identifizierung wirtschaftlicher Tätigkeiten, einzelner Betriebe oder Betriebsstätten wirtschaftlich tätiger Personen im Besteuerungsverfahren. Beispielhaft könnte eine W-IdNr. so aussehen: DE954653311-00003.

Vergabe und Antragstellung

Die Vergabe der W-IdNr. übernimmt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nach Anforderung der zuständigen Finanzbehörde. Anschließend wird sie den wirtschaftlich Tätigen mitgeteilt. Diese müssen also für den Erhalt ihrer W-IdNr. keinen gesonderten Antrag stellen. Der bundesweite Vergabeprozess soll am 1. November 2024 starten – aufgrund von technischen und organisatorischen Anforderungen in mehreren Stufen. Im Jahr 2026 soll er dann abgeschlossen sein.

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