Insolvenz einer Aktiengesellschaft: Das müssen Aktionäre beachten

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In letzter Zeit häufen sich Nachrichten in den Medien von insolventen Unternehmen. So hat sich mit Wirecard auch ein bekanntes deutsches DAX-Unternehmen dazugesellt. Der Aktionär haftet in solch einem Fall „nur“ mit seinem eingesetzten Kapital und es besteht keine Nachschusspflicht, d.h. er muss nicht mit seinem privaten Vermögen für die weiteren Schulden haften.

Wie reagiere ich auf eine Aktien Insolvenz?

Was mache ich als Aktionär mit meinen Aktien, sobald das Unternehmen Insolvenz anmeldet? Ein sofortiger Verkauf der Aktien sollte wohl überlegt sein. Der Kurs wird sowieso nach Verkündung der Insolvenz nahe Null liegen und man hat in der Regel nicht mehr viel zu verlieren.

Möglichkeiten nach Anmeldung der Insolvenz

Sobald ein Unternehmen Insolvenz anmeldet, macht es mit diesem Schritt deutlich, dass es mit den aktuellen Mitteln die Schulden und deren Gläubiger nicht mehr bedienen kann. Eine Insolvenz zeichnet sich entweder durch akute Zahlungsunfähigkeit aus, d.h. das Unternehmen ist illiquide und verfügt aktuell über keine Zahlungsmittel, oder durch eine drohende Zahlungsunfähigkeit, d.h. es ist absehbar, dass zukünftige Zahlungen nicht bedient werden können.

Liquidation aller Vermögenswerte

Eine Möglichkeit wäre nun nach Anmeldung der Insolvenz, dass zuerst alle Vermögenswerte der Firma liquidiert werden. Mit den Erlösen bedient man anschließend zunächst einmal die Gläubiger. Normalerweise reicht aber der hieraus erzielte Erlös schon nicht, um alle Gläubiger zu befriedigen. Sollte dies aber doch möglich sein und es ist anschließend wirklich noch Geld übrig, werden hieraus die Aktionäre des Unternehmens befriedigt.

Dies ist im Aktiengesetz unter dem „Recht auf Anteil am Liquidationserlös“ festgehalten. Das ist aber eher ein theoretisches Modell und kommt so in der Realität so gut wie nie vor. Eine endgültige Abwicklung kann sich über mehrere Jahre hinziehen.

Übernahme durch fremdes Unternehmen

Die zweite Möglichkeit wäre ein Aufkauf durch ein fremdes Unternehmen. Bei einer kompletten Übernahme der Insolvenzmasse durch das aufnehmende Unternehmen, was i.d.R. eher selten passiert, wäre es möglich (aber doch sehr unwahrscheinlich), dass die Aktionäre nun Aktien des übernehmenden Unternehmens erhalten.

Normalerweise ist es so, dass kein anderes Unternehmen für eine Komplettübernahme bereitsteht, sondern nur einzelne Unternehmensteile aufgekauft werden. Hierbei sucht sich der Käufer die Unternehmensteile des insolventen Unternehmens aus, mit denen er sich gezielt verstärken kann.

Mit dem Geld, welches durch den Verkauf der Unternehmensteile erzielt wird, werden anschließend wieder die Gläubiger bevorzugt bedient. Einen Einfluss (Stimmrecht) auf solch ein Insolvenzverfahren habe ich als Aktionär aber nicht. Nur der Insolvenzverwalter kann auf das Verfahren aktiv einwirken.

Welche Optionen bleiben Wirecard und was bedeutet das für mich als Wirecard Aktionär?

Die Aktie ist von über 100 € auf aktuell 2,81 € gefallen (Stand: 06. Juli 2020). Tagesschwankungen von bis zu 100 % sind an der Tagesordnung. Dies resultiert zum einen aus sog. Short-Eindeckungen (Kauf von Wertpapieren, die ein Investor vorher leerverkauft hat, sprich geliehen und verkauft. Nach der Eindeckung ist eine leerverkaufte Position wieder glattgestellt.) als auch aufkeimenden Gerüchten über mögliche Teilverkäufe, die vermutlich Geld in die Kasse spülen.

Eine Prognose über die Zukunft ist aktuell nicht möglich.

Martin Gosch

Über den Autor: Martin Gosch ist Produktmanager im Wertpapiermanagement der Förde Sparkasse und dort zuständig für Aktien, strukturierte Produkte und Research.

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