Einmal im Jahr liegt sie im Briefkasten:
Die Renteninformation
Jeder, der älter als 27 Jahre ist und mehr als fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, bekommt sie.
Wir „übersetzen“ Ihnen die Formulierungen auf der Renteninformation und verraten, was sie für Ihre gesetzliche Rente bedeuten.
1. Regelaltersrente
Hier steht er: der Termin, an dem Sie ohne Abschläge in Rente gehen können. Sind Sie nach 1963 geboren? Dann beginnt Ihre Regelaltersrente einen Monat nach Ihrem 67. Geburtstag. Wer in Rente geht, bevor er den hier genannten Termin der Regelaltersrente erreicht hat, muss Abschläge in Kauf nehmen. Frühestens können Sie mit 63 Jahren in Rente gehen. Das gilt, wenn Sie mindestens 35 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben. Bestimmte Pausen ohne Beitragszahlungen können Sie anrechnen lassen, zum Beispiel wenn Sie arbeitslos waren.
2. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
Aktuell zahlen Rentner etwa 8,2 Prozent ihrer Rente für die Krankenversicherung und circa 2,35 Prozent für die Pflegeversicherung – Tendenz steigend. Der Beitrag für die Krankenversicherung setzt sich aus einem festen Anteil und einem Zusatzanteil zusammen. Der feste Anteil liegt derzeit für alle Krankenkassen bei 14,6 Prozent. Die Hälfte davon (7, 3 Prozent) zahlen die Rentenversicherungsträger. Die andere Hälfte zahlen die Rentner selbst. Der Zusatzanteil ist bei den verschiedenen Krankenkassen unterschiedlich hoch. Als Richtwert können Sie derzeit etwa 0,9 Prozent veranschlagen. Den Zusatzanteil zahlen die Rentner selbst. Am Beitrag für die Pflegeversicherung beteiligen sich die Rentenversicherungsträger nicht. Pflegeversicherungspflichtige Rentner zahlen seit dem 1. Januar 2015 einen Beitrag von 2,35 Prozent ihrer Rente. Beihilfeberechtigte Rentner zahlen nur die Hälfte, also 1,175 Prozent. Eine weitere Ausnahme gilt für kinderlose Rentner: Unter Umständen zahlen sie 2,6 Prozent.
3. Steuern
Wie viel Steuern Sie auf Ihre gesetzliche Rente zahlen müssen, hängt davon ab, wann Sie in Rente gehen. Ab 2040 müssen Rentner ihre komplette Rente versteuern (100 Prozent). Die Steuer wird bis dahin schrittweise angehoben. 2016 sind 72 Prozent der Rente steuerpflichtig. Auf 28 Prozent zahlen die Rentner keine Steuer. Der sich daraus ergebende Rentenfreibetrag wird nach Eintritt in die Rente berechnet. Der Eurobetrag bleibt dann lebenslang gleich – auch dann, wenn der Staat die Rente erhöht. Auch wenn Sie Ihre Rente zu 100 Prozent versteuern müssen, gilt aber noch der steuerliche Grundfreibetrag. Er wird jährlich angepasst. 2016 liegt er für Alleinstehende bei 8.652 Euro (Verheiratete: 17.304 Euro). Die Steuer wird erst ab dem Grundfreibetrag berechnet. Wer weniger als den Grundfreibetrag bekommt, zahlt keine Steuern.
4. Voraussetzungen für volle Erwerbsminderung
- Sie haben die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht.
- Sie können aufgrund einer Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden am Tag arbeiten. Ein ärztliches Attest bestätigt das. Oder Sie können aus gesundheitlichen Gründen nur zwischen mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten und sind arbeitslos, weil sie keine entsprechende Stelle finden. Oder Sie arbeiten in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder ähnlichen Einrichtung und können wegen Art und Schwere Ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein.
- Sie sind seit mindestens fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Sie zahlen seit mindestens drei Jahren den Pflichtbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Seit 2015 sind das 18,7 Prozent des sozialversicherungsrechtlich relevanten Bruttoeinkommens.
Tipp: Unter Umständen können Sie sich bei den fünf Jahren unter anderem Erziehungszeiten anrechnen lassen. Informieren Sie sich!
5. Künftige Regelaltersrente
Unter der künftigen Regelaltersrente sind zwei Beträge aufgelistet. Der obere Betrag gibt an, wie hoch Ihre Regelaltersrente (s. Punkt 1) wäre, wenn Sie ab sofort nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen würden. Der untere Betrag gibt an, wie hoch Ihre Regelaltersrente wäre, wenn Sie bis zum regulären Renteneintritt weiter so viel einzahlen würden wie im Durchschnitt der letzten fünf Jahre.
6. Rentenanpassung
Die Renteninformation informiert über Ihre voraussichtliche Rente in der Zukunft. Tatsächlich kann aber niemand mit Sicherheit vorhersagen, ob der Staat in der Zwischenzeit die Renten erhöht oder senkt. Dieser Absatz gibt daher an, wie sich Ihre Rente in absoluten Beträgen verändern würde, wenn sie jährlich um ein beziehungsweise zwei Prozent steigen würde.
7. Kaufkraftverlust
Für einen Euro konnte man vor einigen Jahren noch mehr kaufen als heute. Bis Sie in Rente gehen, wird der Euro wahrscheinlich noch weniger wert sein. Dieser Kaufkraftverlust wurde bei der Berechnung in der Renteninformation nicht berücksichtigt. Der Absatz weist deshalb darauf hin.
8. Zusätzlicher Vorsorgebedarf
Ihre gesetzliche Rente wird weit unter Ihrem letzten Einkommen liegen. Diese Differenz bezeichnet man als „Versorgungslücke“. Mit einer privaten Altersvorsorge können Sie diese Lücke verringern. Besuchen Sie Ihre Sparkassen-Filiale. Wir beraten Sie gern und sagen Ihnen, welche Altersvorsorge für Sie am besten geeignet ist.
Alle Informationen, die sich hier im Text wiederfinden, haben wir für Sie gründlich recherchiert und aufbereitet. Neue Regulierungen können jedoch immer dazu führen, dass sich Informationen ändern. Umfassendere Inhalte zum Thema Renteninformation finden Sie unter hier. Stand Oktober 2016
Unter 1. Regelaltetsrente: Seit wann muss man nur 35 Beitragsjahre für die Rente erfüllen?