Rechtsschutz: Welche Arten gibt es?

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Rechtsschutz

Nicht jeder, der sich im Recht fühlt, bekommt auch Recht. Die Aussicht, die möglichen Kosten für einen verlorenen Prozess übernehmen zu müssen, schreckt viele Leute oft davor ab, sich für ihr Recht einzusetzen bzw. es durchzusetzen. Wir zeigen Ihnen, welche Arten von Rechtsschutz es gibt.

RechtsschutzDamit Sie sich in solchen Fällen kaum noch Gedanken über irgendwelche Kosten machen müssen, gibt es Rechtsschutzversicherungen. Diese sorgen dafür, dass Sie Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen können, ohne weitestgehend finanzielle Risiken eingehen zu müssen. Bezahlt werden dabei meist die gesetzlichen Anwaltsgebühren des von Ihnen frei wählbaren Rechtsanwaltes, Zeugengelder, Gerichtskosten sowie die Kosten Ihres Gegners, soweit Sie diese bei Niederlage eines Prozesses übernehmen müssen.

Rechtsschutzversicherungen gibt es für verschiedene Bereiche. Sie sollten sich folglich nur für die Bereiche versichern, in denen Sie die meisten Rechtsstreitigkeiten erwarten. Der Versicherungsschutz gilt bei den meisten Versicherungen in ganz Europa und in den außereuropäischen Mittelmeerländern.

Nachfolgend stellen wir Ihnen einige Arten von Rechtsschutzversicherungen exemplarisch vor. Hinweis: Der Versicherungsumfang und die Kosten der jeweiligen Versicherung können sich dabei je nach Versicherer unterscheiden.

1Bauherren-Rechtsschutz

Zu spät entdeckte Baumängel verursachen in Deutschland Jahr für Jahr Schäden in Millionenhöhe. Besonders mangelanfällig sind der Rohbau, die Statik und die Dachkonstruktion. Werden Baumängel zu spät entdeckt, kann Ihnen ein großer finanzieller Schaden entstehen. Schlimmstenfalls ist sogar die Rückzahlung Ihres Darlehens gefährdet. Unser Bauherren-Rechtsschutz sorgt für Ihr Recht beim Bauen, Kaufen und Sanieren. Er schützt Sie vor den hohen Kosten eines Rechtsstreits und ist für Sie da, selbst wenn Sie einfach nur eine Frage haben, die Sie mit einem Anwalt oder einer Anwältin telefonisch klären möchten.

Beispiele:

  • Erwerb oder Errichtung eines Neubaus
  • Um- und Ausbau
  • Sanierung

Ihr Vorteil: Es gibt keine Wartezeiten.

2Rechtsschutzversicherung für Selbstständige

Eine Rechtsschutzversicherung für Freiberufler:innen ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Somit können Sie als Selbständige:r Ihren Versicherungsbedarf individuell prüfen und sich beraten lassen, welche Leistungsarten in Ihrem Fall Sinn ergeben (z.B. Firmenrechtsschutz, Berufsrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz). Der Abschluss einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung kann sich als sinnvoll erweisen, wenn die Gefahr von Streitigkeiten um finanzielle Forderungen oder vertragliche Fragen besteht.

3Schadensersatz-Rechtsschutz

Ausschließlich die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist versichert. Die Abwehr ist zum Teil über Haftpflichtversicherungen abgedeckt.

Beispiele:

  •     Verkehrsunfall
  •     Sturz im Supermarkt
  •     Falschberatung beim Aktienkauf
  •     Schmerzensgeld wegen Beleidigung

4Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

Zunächst muss hier das betroffene Objekt nach seiner Nutzungsart versichert werden (z.B. Mietwohnung, selbstgenutztes Einfamilienhaus etc.). Nur dieses Risiko ist dann auch abgesichert. Im Rahmen dieser Leistungsart können auch Garagen, Bootsanlegestege oder Dauercampingplätze abgesichert werden.

Beispiele:

  •     Eigenbedarfskündigung der Vermieterin oder des Vermieters
  •     Streitigkeiten mit der Wohnungseigentümergemeinschaft
  •     Mietminderung wegen Mängeln
  •     Streitigkeiten mit den Nachbar:innen wegen Grenzbepflanzung
  •     Streitigkeiten mit der Stadt/der Gemeinde

5Arbeits-Rechtsschutz

Abgedeckt sind Streitigkeiten aus bestehenden Arbeits- und Dienstverhältnissen.

Beispiele:

  •     Kündigung des Versicherungsnehmers
  •     fehlerhaft (oder gar nicht) ausgestelltes Arbeitszeugnis
  •     Nichtzahlung von Lohn/Gehalt
  •     Beihilfe-Streitigkeit eines Beamten
  •     Betriebsrentenstreitigkeiten

6Verkehrs-Rechtschutz

Immer wenn es im Straßenverkehr oder rund um ein Auto zu einem Rechtsstreit kommt, kann eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung helfen.

Aber: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt immer nur die Kosten des Verfahrens, nicht aber etwaige Bußgelder oder Geldstrafen!

Beispiele:

  •     Streitigkeiten mit einer Kfz-Werkstatt (z.B. falsch ausgeführte Reparatur)
  •     Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall
  •     Streit mit der Kfz-Steuerbehörde (z.B. Berechnung zu hoher Steuerlast)
  •     Streit mit den Behörden (z.B. aufgrund von Ordnungswidrigkeiten)

7Fahrer-Rechtsschutz

Versichert ist die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr als Fahrer:in jedes Motorfahrzeuges und Anhängers zu Wasser, zu Lande und in der Luft. Die Fahrer-Rechtsschutzversicherung kann für diejenigen empfohlen werden, die zwar einen Führerschein, aber kein eigenes Fahrzeug besitzen und die beruflich oder privat oft mit geliehenen oder gemieteten Fahrzeugen fahren.

Der Versicherungsumfang beinhaltet auch den Versicherungsschutz für die versicherte Person als Fußgänger:in, Radfahrer:in oder Fahrgast.

Besonderheiten:

  • Der Versicherungsschutz besteht nur, wenn der/die Fahrer:in eine gültige Fahrerlaubnis besitzt und das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen ist.
  • Wenn auf die im Versicherungsvertrag genannte Person während der Vertragslaufzeit ein Fahrzeug zugelassen wird, wandelt sich der Versicherungsschutz der Fahrer-Rechtsschutz in eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung um.

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