Hochzeit = Finanzielle Vorteile?

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Hochzeit

Mit dem Frühling kommen nicht nur Frühlingsgefühle auf – bei vielen Paaren sind die Hochzeitsplanungen schon in vollem Gange.

Die Zahl der Eheschließungen in Deutschland steigt! 2014 wurde rund 386.000 mal ‚Ja!‘ gesagt, 2015 schon 400.000 mal. Die aktuellste Zahl, die das Statistische Bundesamt veröffentlichte, zeigt, dass in 2016 sogar rund 410.500 Paare geheiratet haben (im selben Jahr übrigens ca. 162.400 Scheidungen). Die Ehe ist also nicht aus der Mode.

Hochzeit

Die meisten Paare heiraten (hoffentlich) aus Liebe zueinander. Es gibt allerdings durchaus auch praktische Gründe für den Gang zum Standesamt bzw. vor den Altar.

Wir haben uns gefragt, was eine Hochzeit eigentlich mit den Finanzen eines Paares macht. Was ändert sich? Gibt es finanzielle / steuerliche Vorteile und wenn ja, welche? Wir haben uns für Sie schlau gemacht:

Lohnsteuerklasse

Sie haben vielleicht schon einmal gehört, dass Verheiratete ihre Lohnsteuerklasse wechseln. In der Regel haben Singles bzw. Nicht-Verheiratete beide die Steuerklasse I. Mit der Eheschließung können entweder beide in die Steuerklasse IV wechseln oder einer in III und der andere in V. Der steuerliche Vorteil und daraus resultierende Spareffekt muss jedoch im Einzelfall geprüft werden und ist generell mit Vorsicht zu genießen. Denn im Zuge der Steuererklärung kann der mögliche Vorteil unter Umständen wieder ausgehebelt werden. Pauschal kann man sagen, dass sich der Wechsel in III und V nur lohnt, wenn die Einkommen der Partner signifikant voneinander abweichen.

Gemeinsame und getrennte Veranlagung in der Einkommenssteuer

HochzeitEs steht dem Ehepaar frei, sich getrennt oder gemeinsam veranlagen zu lassen. Ist ein Paar getrennt veranlagt, gibt jeder Partner eine eigene Steuererklärung ab und erhält einen eigenen Bescheid. Bei der gemeinsamen Veranlagung wird eine gemeinsame Steuererklärung ausgefüllt. Bei der Zusammenveranlagung addiert das Finanzamt das Jahreseinkommen des Paares und halbiert es anschließend wieder. Auf dieser Grundlage wird die Einkommensteuer ermittelt. Aufgrund der Progression der Steuersätze führt dies in der Regel zu einem in der Summe niedrigeren Steuersatz.

Auch beim Thema Kapitalanlage kann die gemeinsame Veranlagung spannend werden. Denn bei gemeinsamer Veranlagung winkt dem Paar der doppelte Sparer-Pauschbetrag. Dieser Freibetrag ist im deutschen Einkommensteuergesetz der Kapitaleinkünfte festgelegt. Er regelt, dass z. B. Einnahmen aus Zinsen bis zu einer Höhe von 801,- Euro im Rahmen der Einzelveranlagung bzw. 1.602,- Euro bei zusammenveranlagten Paaren pro Jahr steuerfrei sind. Bekommt z. B. einer der Partner durch sein größeres Vermögen sehr hohe Zinserträge, kann dies in der Praxis aufgrund des höheren Freibetrags Steuerersparnisse mit sich bringen.

Altersvorsorge

Bestimmte Renten werden in Deutschland nach dem Einkommenssteuergesetz steuerlich begünstigt. Ein Beispiel hierfür ist die Rürup-Rente. Bei einer gemeinsamen Veranlagung könnte ein Paar also auch hier Steuerersparnisse verzeichnen.

Sonderausgabenabzug

Sonstige Sonderausgaben, also Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind, können in der Regel nur bis zu einer Höhe von 1.900,- Euro je Steuerjahr geltend gemacht werden. Sie werden vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen, sofern sie den Sonderausgaben-Pauschbetrag überschreiten. Sie mindern dadurch das zu versteuernde Einkommen. Personen, die ihre Krankenversicherung selbst finanzieren, werden hier vom Staat gefördert. Diesen Personen wird ein höherer Steuerabzug von bis zu 2.800 Euro zugestanden. Auch hier kann sich die gemeinsame Veranlagung also unterm Strich bezahlt machen.

Krankenversicherung

Bei der privaten Krankenversicherung spielt die Ehe keine Rolle, denn hier wird nur die Einzelperson versichert. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hingegen macht hier Unterschiede und bietet die beitragsfreie Familienversicherung an. Hat ein Partner beispielsweise auf Grund von vorübergehender Arbeitslosigkeit kein eigenes Einkommen, können so trotzdem alle Leistungen der GKV in Anspruch genommen werden ohne zusätzliche Beiträge aufbringen zu müssen.

Allgemeine Versicherungen

Single-Tarife können nach der Hochzeit bei vielen Versicherungen in Familientarife überführt / umgestellt werden. So versichert z. B. eine private Haftpflichtversicherung dann nicht nur den Ehepartner, sondern auch die im Haushalt lebenden Kinder, was eine günstigere Lösung darstellt. Doch auch hier sind die Einzelfälle individuell zu betrachten. Sprechen Sie am besten mit einem Versicherungsexperten (z. B. mit unseren Kollegen aus der Versicherungsagentur), der Ihnen auf Basis Ihrer Lebenssituation genau vorrechnen kann, welche Versicherung mit welchem Tarif für Sie finanziell am meisten Sinn macht.

Gemeinsame Kontoführung

HochzeitBevor ein Paar seine Einkommen in einen Topf wirft, sollte es sich folgende Fragen stellen: Wer verwaltet des gemeinsame Konto? Beide gemeinsam oder bleibt die Kontrolle bei einem Partner? Wie geht man mit Überziehungen bzw. Schulden um? Grundsätzlich haften beide Kontoinhaber. Das bedeutet: verursacht einer der Partner z. B. eine Pfändung, hat der Andere keine Chance sein Geld zu retten. Hierbei spricht man von der sogenannten gesamtschuldnerischen Haftung. Welche Geldein- und ausgänge sind zu erwarten? Wird das Geld 50:50 geteilt? Erhalten beide ein Taschengeld zur freien Verfügung? Müssen alle Anschaffungen und die damit verbundenen Ausgaben vorher abgesprochen werden? Wird ein fixer Betrag, z. B. für Notfälle unangetastet gelassen? Soll gespart werden und wenn ja, wofür?
Wenn beim Betrachten dieser Fragen Unstimmigkeiten auftreten, sollte die Entscheidung für die gemeinsame Kontoführung eventuell noch einmal überdacht werden.

Unser Tipp: In den meisten Situationen macht es durchaus Sinn, dass beide Partner ihr individuelles Gehaltskonto behalten und dann ein zusätzliches, gemeinsam genutztes Konto eröffnen. Dort können beide Parteien bestimmte Beträge einzahlen und dieses Geld für gemeinsame Aufwendungen wie z. B. Miete, Nebenkosten, Einkäufe oder Urlaube nutzen. Bei der Förde Sparkasse wäre so ein zusätzliches Haushaltskonto übrigens kostenlos, wenn bereits ein MEINKonto Premium geführt wird. Mehr Infos dazu finden Sie hier.

Fazit

Ja, eine Ehe kann finanzielle Vorzüge mit sich bringen. Nichts desto trotz sollte jedem angehenden Ehepaar klar sein, dass auch in Bezug auf’s Geld Vertrauen eine ganz große Rolle spielt. Sprechen Sie noch vor der Hochzeitsplanung über mögliche Szenarien und Ihre Vorhaben. Wenn auch Ihre finanziellen Ziele zusammenpassen, ersparen Sie sich unter Umständen später eine Menge Ärger.

Weitere Informationen rund um das Thema Hochzeit und woran es noch zu denken gilt, finden Sie hier.

Sie heiraten auch demnächst? Dann wünschen wir Ihnen alles Gute für diesen spannenden Lebensabschnitt und einen traumhaften Hochzeitstag!

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