Start Firmenkunden Gesetze und Neuerungen 2026: Überblick für Unternehmen

Gesetze und Neuerungen 2026: Überblick für Unternehmen

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2026 bringt für Unternehmen eine Reihe neuer gesetzlicher Vorgaben und politischer Initiativen. Von der EU-Cybersicherheitsrichtlinie über neue Transparenzpflichten bis hin zu steuerlichen Änderungen: Viele Regelungen betreffen unmittelbar die Organisation und Planung in Unternehmen. Dieser Überblick zeigt, welche Neuerungen jetzt relevant sind.

NIS-2: Strengere Vorgaben für Cybersicherheit

Die Gefahr von Cyberangriffen war noch nie so groß wie heute, warnt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Mit der NIS-2-Richtlinie („Network and Information Security Directive 2“) verschärft die EU die IT-Sicherheitsanforderungen deutlich. In Deutschland ist das NIS2-Umsetzungsgesetz am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten. 

Die NIS-2-Richtlinie verpflichtet zahlreiche Branchen zu strengeren Schutzmaßnahmen, sehr kurzen Meldefristen und umfassenden Sicherheitskonzepten. Dadurch rücken nun auch viele mittelständische Unternehmen in die Verantwortung, ihre IT-Sicherheit erheblich auszubauen, eigene Sicherheitsvorfälle beim BSI zu melden und Risikomanagementmaßnahmen zu implementieren und dokumentieren.

Entgelttransparenzgesetz für weniger Lohndiskriminierung: mehr Auskunfts- und Berichtspflichten

Die neuen Vorgaben der EU-Entgelttransparenzrichtlinie müssen spätestens bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Das seit 2017 bestehende deutsche Entgelttransparenzgesetz wird demnach um weitere Maßnahmen ergänzt. Unternehmen müssen dann deutlich strengere Transparenzregeln erfüllen – unter anderem regelmäßige Berichte zu geschlechtsspezifischen Entgeltunterschieden bereits ab 100 Beschäftigten. Für Firmen heißt das:

  • schon jetzt interne Vergütungsstrukturen prüfen
  • klare Kriterien für Einstufungen und Gehaltsentscheidungen dokumentieren
  • mögliche Ungleichheiten identifizieren 

Wer frühzeitig Transparenz schafft, reduziert rechtliche Risiken, erhöht Fairness und Vertrauen und ist bestens vorbereitet, wenn die neuen Pflichten verbindlich werden.

Lieferkettengesetz

Die Bundesregierung plant Änderungen am Lieferkettengesetz. Ziel ist eine Entlastung der Unternehmen. Details der Reform werden noch beraten. Obwohl auf EU-Ebene schon eine Abschwächung beschlossen wurde, bleibt das deutsche LkSG vorerst bestehen. Aktuell werden die Regelungen noch nachverhandelt; die inhaltlichen Änderungen sollen bis Mitte 2026 durch die EU-Kommission in Leitlinien in die Richtlinie einfließen, die dann in jeweils nationales Recht überführt werden und schließlich ab 26. Juli 2028 in Kraft treten soll. Vollumfänglich soll die Richtlinie in den EU-Staaten aber erst ab 2032 gelten. 

Standortfördergesetz

Das Standortfördergesetz (StoFöG) soll private Investitionen ankurbeln, junge Unternehmen entlasten und Deutschland als Wirtschaftsstandort stärken. Für viele Betriebe bedeutet das: weniger Bürokratie, bessere Finanzierungschancen und neue steuerliche Anreize. Das Gesetz wurde am 9. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat damit im Wesentlichen am 10. Februar 2026 in Kraft. 

Jetzt dauerhaft: Steuerentlastung für die Gastronomie

Die Umsatzsteuersenkung von 19 auf 7 Prozent gilt seit dem 1. Januar 2026. Diese Senkung gab es bereits befristet während der Coronapandemie. Im Vergleich zu damals soll die nun reduzierte Mehrwertsteuer aber dauerhaft bleiben. Die Senkung gilt allerdings nicht für Getränke, diese bleiben bei 19 Prozent.

Die Steuersenkung entlastet neben Restaurants auch Bäckereien, Konditoreien und Fleischerfachgeschäfte, die einen Imbiss oder ein Café betreiben. Für Gäste werden Schnitzel, Burger und Co. dadurch vermutlich nicht günstiger. Die Hoffnung, dass mit der Steuersenkung auch die Preise für Speisen sinken werden, hat die Gastroszene bereits vor dem Beschluss gedämpft.

Regulierung künstlicher Intelligenz: Nächste Stufe der europäischen KI-Verordnung

Seit Februar 2025 regelt der EU-AI-Act den Einsatz von KI-Systemen. Unternehmen müssen beispielsweise ihre Systeme je nach Risikoklasse prüfen und anpassen – von Chatbots bis hin zu KI-basierten Bewerbungssoftwares. 

Ab dem 12. September 2026 tritt die nächste Stufe des EU Data Acts in Kraft: Neue Produkte und Dienste müssen dann nach dem Prinzip „Access by Design“ entwickelt sein. Das heißt: Geräte sollen Daten automatisch und ohne Umwege bereitstellen. Das soll ganz ohne zusätzliche Programme oder komplizierte Anfragen funktionieren. Nutzer:innen sollen die erzeugten Daten direkt über das Gerät selbst oder über eine passende App einsehen und weiter nutzen können.

Für Unternehmen bedeutet das: Sie müssen ihre Produkte technisch so weiterentwickeln, dass ein einfacher und sicherer Datenzugriff möglich wird. Dazu gehören neue Schnittstellen, klare Prozesse und transparente Strukturen. Gleichzeitig entstehen dadurch echte Chancen für neue datenbasierte Geschäftsmodelle, etwa rund um Wartung, Optimierung oder Analyse. Wer frühzeitig in diese Anpassungen investiert, kann sich wichtige Wettbewerbsvorteile verschaffen.

Zeichen gegen die Wegwerfgesellschaft: ab Juli 2026 kommt das Recht auf Reparatur

Mit der neuen EU-Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“, die bis Juli 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden muss, rücken Hersteller:innen stärker in die Verantwortung. Verbraucher:innen sollen Produkte wie Smartphones, Haushaltsgeräte oder batteriebetriebene Fahrzeuge künftig auch nach Ablauf der Gewährleistung zu fairen Preisen reparieren lassen können. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass Ersatzteile und Reparaturinformationen langfristig verfügbar sind und keine technischen Hürden Reparaturen verhindern. Auch unabhängige Werkstätten müssen einfachen Zugang erhalten. Für Hersteller:innen bedeutet dies: Reparaturfreundlichkeit wird zum verbindlichen Standard und sollte frühzeitig in Produktdesign, Serviceprozesse und Lieferketten eingeplant werden.

Einführung eines Industriestrompreises

Um energieintensive Unternehmen zu entlasten und den Standort Deutschland zu stärken, führt die Bundesregierung einen einen staatlich subventionierten Industriestrompreis für die Industrie ein. So sollen Betriebe wettbewerbsfähiger werden – und Planungssicherheit für die Zukunft gewinnen. Die subventionierte Maßnahme ist bis 2028 befristet und soll für über 90 Wirtschaftsbereiche gelten.

Ab Juni 2026 wird der Widerrufsbutton Pflicht

Onlinehändler:innen müssen ab dem 19. Juni 2026 einen leicht zugänglichen Widerrufsbutton bereitstellen. Er ergänzt klassische Wege wie E-Mail oder Brief und soll den Rücktritt vom Vertrag für Verbraucher:innen einfacher machen. Unternehmen sollten frühzeitig mit der technischen Umsetzung starten.

KMU, Start-up oder Großunternehmen: Mehr Förderung für Innovationen

Die Bundesregierung macht die steuerliche Forschungsförderung mit dem Forschungszulagengesetz (FZulG) deutlich attraktiver: Ab 2026 können Unternehmen höhere förderfähige Aufwendungen geltend machen, profitieren von verbesserten Förderquoten, besonders als kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU), und erstmals eine 20-Prozent-Gemeinkostenpauschale nutzen. Weniger Bürokratie, mehr Anreiz für Forschung: Die neuen Regeln gelten für Projekte, die ab dem 1. Januar 2026 begonnen haben.

Kurzarbeitergeld: Planungssicherheit für Firmen auch 2026

Die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds wird bis zum 31. Dezember 2026 auf 24 Monate verlängert. Danach soll wieder die reguläre Bezugsdauer von maximal 12 Monaten gelten.

Neues Gesetz zur Eindämmung von Schwarzarbeit

Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung beschlossen, um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung effektiver zu bekämpfen.

Das neue Gesetz zielt grundsätzlich branchenübergreifend auf stärkere Kontrollen ab. Dennoch geraten einige Bereiche besonders in den Fokus, weil hier traditionell ein höheres Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besteht. Dazu gehören vor allem:

  • Bauwirtschaft
  • Gastronomie und Hotellerie
  • Gebäudereinigung
  • Pflege- und Haushaltsdienstleistungen
  • Transport- und Logistikbranche
  • Landwirtschaft
  • Handwerk (insbesondere kleinteilige Dienstleistungen)
  • Sicherheitsgewerbe

Diese Branchen müssen mit häufigeren und risikobasierten Prüfungen rechnen, insbesondere dort, wo auffällige Muster in Datenanalysen entstehen oder atypische Beschäftigungsstrukturen vorliegen.

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