Ein wesentlicher Bestandteil unseres deutschen Gesundheitssystems ist die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Sie bietet im Krankheitsfall grundsätzlich eine gute Absicherung. Denn laut dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) ist es ihre Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Wenn Sie jedoch einen über die Basisleistungen hinausgehenden Schutz wünschen, können Sie eine private Zusatzversicherung abschließen. So können Sie Ihr Leben etwas sorgloser gestalten, beispielsweise mit dem S-Gesundheits-Schutz Plus.
Grundsätzlich gilt für fast alle Zusatzversicherungen:
Je jünger Sie bei Abschluss der Versicherung sind, desto geringer wird die monatliche Belastung. Die meisten Versicherer verlangen eine Gesundheitsprüfung. Aufgrund individueller Risikofaktoren wie Vorerkrankungen können Anträge abgelehnt oder mit Risikozuschlägen angenommen werden. So zahlen Personen mit schlechten Zähnen beispielsweise einen höheren Beitrag für eine Zahnzusatzversicherung. Zudem kann es vorkommen, dass eine Wartezeit bis zum Anspruch von Leistungen festgelegt wird.
1Auslandsreise-Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenkasse deckt in allen EU-Ländern medizinische Versorgung und Sachleistungen auf normalen Urlaubsreisen (max. sechs Wochen) ab. Jedoch richtet sich der Umfang nach den Gesetzen des Aufenthaltslandes. Die Auslandsreise-Krankenversicherung umfasst mehr Leistungen:
- Versicherungsschutz weltweit
- Kein Selbstbehalt (kein Eigenanteil für beanspruchte Leistungen)
- Krankenrücktransport nach Deutschland (wichtig: im Vertrag sollte „medizinisch sinnvoll und vertretbar“ stehen)
- Freie Arztwahl
- Kostenübernahme für Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus
-
Kostenübernahme für ärztliche Behandlungen, verordnete Medikamente, Verbände, einfache Zahnfüllungen oder auch für die Überführung im Todesfall
Wer mehrere Monate pro Jahr im Ausland verbringt, sollte dafür eine spezielle und etwas teurere Auslandskrankenversicherung abschließen.
Besonders sinnvoll für: jeden, der eine Urlaubsreise ins Ausland plant
2Zahnzusatzversicherungen
Bei Zahnersatz wird nur ein Teil der Kosten für die Standardversorgung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Wenn Sie jedoch höherwertige Kronen oder Implantate planen, kann eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein.
- Neueste medizinische Verfahren – zum Beispiel dreidimensionale Röntgenbilder
- Premium-Schutz und -Versorgung Ihrer Zähne
- Je nach Tarif Kostenerstattung für Zahnbehandlung und Zahnersatz nach Abzug der Kassenleistung (Vorsorgemaßnahmen, Zahnersatz, Kieferorthopädie, professionelle Zahnreinigung und andere Behandlungen)
Besonders sinnvoll für: Menschen, die Wert darauf legen, dass Zahnbehandlung und Zahnersatz nicht nur funktional, sondern auch hochwertig und ästhetisch sind
3Krankenhaus-Zusatzversicherung
Da Privatsphäre im Krankenhaus nicht immer garantiert ist, können Sie die Grundabsicherung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse sinnvoll durch Wahlleistungen ergänzen:
- freie Wahl des Krankenhauses
- Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
- Behandlung durch einen Spezialsten/Chefarzt
- Kostenübernahme auch bei einer Entbindung oder ambulanten Operationen
- zusätzliche Kostendeckung, etwa Ihre gesetzliche Zuzahlung von zehn Euro pro Tag im Krankenhaus (für höchstens 28 Tage pro Jahr) + Auszahlung einer vereinbarten Summe für jeden Tag, den Sie im Krankenhaus verbringen
Besonders sinnvoll für: Hauptverdiener (um die Familie auch bei längerer Krankheit finanziell abzusichern)
4Krankentagegeld
Wenn Sie krankgeschrieben sind, bekommen Sie trotzdem eine Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers. Wenn Sie länger als sechs Wochen ausfallen, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Krankengeldzahlung. Allerdings bekommen Sie dann nur maximal 90 Prozent Ihres Nettoeinkommens ausgezahlt. Die Krankentagegeld-Versicherung ist deshalb gut geeignet zum:
- Schließen der Versorgungslücke bei längerer Krankheit (mehr als sechs Wochen)
Besonders sinnvoll für: Freiberufler und Selbstständige (die nicht gesetzlich versichert sind)
5Private Pflegetagegeldversicherung
Qualifizierte Pflege ist teuer und die anfallenden Kosten werden nur teilweise von der gesetzliche Pflegekasse gedeckt. Die Differenz muss der Pflegebedürftige selbst tragen. Das Sozialamt springt zunächst finanziell ein, falls Einkünfte und Vermögen des Betroffenen nicht ausreichen – es fordert diese Auslagen aber meist von den Angehörigen zurück.
- Schutz von Ihrem Vermögen und dem Ihres Ehepartners, Ihrer Kinder oder Enkel
- Auszahlung eines sogenannten Tagegeldes im Falle eintretender Pflegebedürftigkeit, welches vom Versicherungsnehmer in der Höhe flexibel festgelegt werden kann
Besonders sinnvoll für: Ältere Personen (die noch nicht pflegebedürftig sind)
6Zusatzversicherung für alternative Heilmethoden
Vertrauen Sie auf Osteopathie, traditionelle chinesische Medizin oder Homöopathie? Die meisten gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten für alternative Heilbehandlungen jedoch nur anteilig oder gar nicht. Die Kosten für Leistungen von Heilpraktikern können durch eine Zusatzversicherung abgedeckt werden:
- Untersuchungen und Behandlungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und dem Hufelandverzeichnis (Leistungskatalog für alle erstattungsfähigen Naturheilverfahren)
- Übernahme der dort aufgeführten Heilmittel sowie der mit der Heilbehandlung in Verbindung stehenden Arznei- und Verbandmittel
Besonders sinnvoll für: Menschen, die regelmäßig teure Behandlungen beim Heilpraktiker in Anspruch nehmen