Payment Service Directive 2 – kurz PSD 2
Am 13.01.2018 wurde die europäische Zahlungsdiensterichtlinie PSD 2 in deutsches Recht umgesetzt. Diese Richtlinie bezieht sich in erster Linie nicht nur auf Banken und bestehende FinTechs. Genauso stark wirkt sie sich auch auf Payment Service Provider, mobile Geldbörsen, E-Commerce- und Loyalty-Plattformen sowie andere aus.
Wie kam es zu PSD 2?
Im Oktober 2015 erließ das Europäische Parlament die Payment Service Directive 2 (PSD2). Diese erfolgte aus der bis dahin bestehenden PSD-Richtlinie. PSD 2 bildet nun die Basis bzw. Grundlage für einen einheitlichen europäischen Zahlungsverkehr. Damit ist sie wegweisend für den europäischen Binnenmarkt. Gleichzeitig verfolgt die Europäische Union mit der Richtlinie die Ziele, den Kundenschutz zu erhöhen, Innovationen zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz des gesamten Marktes zu verbessern. Darüber hinaus soll die PSD2 mehr Klarheit in den rechtlichen Rahmen bringen.
Welche Veränderungen ergeben sich durch PSD 2?
Der Zugang für Dritte auf dem Zahlungsdienste-Markt wird verbessert. Damit entsteht ein größerer Wettbewerb durch eine steigende Anbieteranzahl. Außerdem beinhaltet PSD2 das Thema Haftung: Es wird eine steigende Verantwortung der Banken und eine zusätzliche Regulierung geben. Beispielsweise werden Banken aufgefordert, ihre Kunden vor nicht autorisierten Transaktionen zu schützen. Auch im Bereich Sicherheit wird der Zahlungsverkehr durch zusätzliche Authentifizierungsmethoden, Systemschutzmaßnahmen und Vorfallbenachrichtigung verbessert. Darüber hinaus werden die Rechte der Kunden beim Thema Rahmenverträge gestärkt.
Hier finden Sie eine Übersicht über die wesentlichen Veränderungen:
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