Maklervertrag für Kaufinteressierte: Was bedeutet das genau?

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Immobilienmakler überreicht ein Modell eines Einfamilienhauses, parallel wird ein Vertrag unterschrieben

Wer eine Immobilie sucht, beginnt oft mit einer einfachen Anfrage: Man fordert ein Exposé an oder vereinbart einen Besichtigungstermin. Doch dabei taucht eine Frage immer wieder auf: Warum muss bereits dafür ein Maklervertrag abgeschlossen werden? Diese Frage ist verständlich. Schließlich erscheint es zunächst ungewöhnlich, für eine erste Information oder einen Termin eine vertragliche Vereinbarung zu treffen. In diesem Artikel erklären wir, warum der Maklervertrag wichtig ist und wann tatsächlich Kosten anfallen.

Rechtliche Grundlage: Klare Regelung und Schutz vor Unklarheiten 

Makler:innen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Dienstleistungen transparent und klar zu regeln. Der Maklervertrag dient dazu, sowohl die Maklerin oder den Makler als auch die Interessentin oder den Interessenten vor unklaren rechtlichen Verhältnissen zu schützen. Er legt eindeutig fest, welche Rechte und Pflichten beide Seiten haben. So entsteht eine klare Grundlage für die Zusammenarbeit.

Leistungsversprechen: Was der Vertrag beinhaltet 

Mit dem Abschluss eines Maklervertrags verpflichtet sich die Maklerin oder der Makler, Ihnen ihre bzw. seine Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören unter anderem die Bereitstellung von Exposés, die Organisation und Durchführung von Besichtigungsterminen sowie die Bereitstellung weiterführender Informationen zu einer Immobilie. Bei konkretem Kaufinteresse vermittelt die Maklerin oder der Makler zwischen Käufer:in und Verkäufer:in, sodass am Ende beide Parteien gemeinsam zu einer Notarin oder einem Notar gehen und den Kaufvertrag besiegeln. Auch hier begleitet die Maklerin oder der Makler selbstverständlich sämtliche Schritte. 

Verbraucherschutz: Ihre Rechte im Fokus 

Der Maklervertrag schützt Sie als Interessent:in. Er stellt sicher, dass Sie umfassend über Ihr Widerrufsrecht informiert werden. Insbesondere bei Online-Anfragen – etwa bei der Anforderung eines Exposés – greift das Fernabsatzrecht. Diese Regelung schafft zusätzliche Sicherheit für Verbraucher:innen.

Zusammenfassend dient der Abschluss eines Maklervertrags dazu, Rechte und Pflichten klar zu regeln, beide Parteien abzusichern und den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Entstehen für mich Kosten, wenn ich einen Maklervertrag abschließe, um ein Exposé anzufordern oder einen Besichtigungstermin wahrzunehmen? 

Nein, der Abschluss eines Maklervertrags allein ist für Sie kostenfrei, wenn Sie lediglich ein Exposé anfordern oder eine Immobilie besichtigen möchten.

Wann fallen Kosten an? 

Kosten entstehen erst dann, wenn Sie durch die Tätigkeit der Maklerin oder des Maklers tatsächlich einen notariellen Kaufvertrag abschließen. In diesem Fall wird die zuvor vereinbarte Maklerprovision fällig. Bis zu diesem Zeitpunkt – also für die Bereitstellung von Exposés, die Organisation von Besichtigungsterminen oder die Weitergabe von Informationen – entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Wir sind jedoch gesetzlich dazu verpflichtet, bereits von Anfang an auf die spätere Möglichkeit von anfallenden Kosten beim notariellen Kaufvertrag hinzuweisen.

Fazit 

Sie können sich also bedenkenlos ein Exposé anfordern oder eine Immobilie besichtigen, ohne dass Ihnen Kosten entstehen. Nur bei einem erfolgreichen Abschluss eines notariellen Kaufvertrages kann eine Provision anfallen – und auch dies wird im Maklervertrag transparent geregelt.

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