Die Bargeldobergrenze kommt

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Gestapelte Euromünzen und gerollte Euroscheine

Die Europäische Union (EU) hat eine Obergrenze von 10.000 Euro für die Bezahlung mit Münzen und Scheinen beschlossen. So will sie gegen Geldwäsche vorgehen. Diese Bargeldobergrenze gilt auch für Deutschland. Wer dennoch weiter in Sekundenschnelle zahlen möchte, kann dies problemlos tun – mit der Echtzeitüberweisung.

In Deutschland bislang lediglich Ausweispflicht

Bargeld ist das beliebteste Zahlungsmittel der Deutschen. Bislang gibt es hierzulande keine Obergrenze. Das wird sich in absehbarer Zeit ändern. Denn EU-Parlament und EU-Rat haben sich Mitte Januar 2024 darauf geeinigt, eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro einzuführen. Dies geht zurück auf einen Vorschlag der EU-Kommission zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und der Umgehung von Sanktionen.

Diese Grenze bedeutet, dass Bargeschäfte darüber nicht mehr erlaubt sein werden. Bislang gilt in Deutschland ab diesem Betrag lediglich eine Pflicht, sich auszuweisen und die Herkunft des Geldes nachzuweisen. Eine Ausnahme von der Bargeldobergrenze wird es aber geben: Der Verkauf von privat an privat, wie beispielsweise bei einem Gebrauchtwagen, soll weiterhin gestattet sein. Die Mitgliedstaaten haben allerdings die Möglichkeit, eine niedrigere Höchstgrenze festzulegen. Zudem sollen bereits ab Barzahlungen von 3.000 Euro die Daten der Käuferinnen und Käufer für spätere Rückverfolgungszwecke erfasst werden.

Instant Payment: Sicher und in Echtzeit bezahlen

Dennoch können Sie auch weiterhin in Sekundenschnelle Beträge in jeder Höhe begleichen – von Ihrem Konto auf ein anderes. Mit der Echtzeitüberweisung (englisch: Instant Payment) übertragen die Sparkassen Ihr Geld binnen weniger Sekunden auf das Empfängerkonto bei einem anderen Finanzinstitut. Dabei ist es egal, wann Sie die Überweisung auslösen: Auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen funktioniert das problemlos.

Hinweis: Die Sparkassen bieten bereits flächendeckend Instant Payment an. Einige wenige Empfängerbanken noch nicht. Das heißt, sie können noch keine Echtzeitzahlungen empfangen. Diese werden jedoch bald dazu verpflichtet, ebenfalls Instant Payment zu implementieren, um neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Die Vorteile der Echtzeitüberweisung

  • Schnell: Geld ist in Sekundenschnelle auf dem Konto des Empfängers.
  • Jederzeit: Das funktioniert rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr.
  • SEPA-weit: Echtzeit-Überweisungen sind in alle Länder des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) möglich, sofern die Empfängerbank auch Instant Payment unterstützt.
  • Voll digital: Nutzbar sind die Instant Payments über Ihr Online- und Mobile-Banking.
  • Direkt nachvollziehbar: Rechnungen für Handwerker oder andere Dienstleister können Sie direkt vor Ort begleichen – bargeldlos und nachweisbar.

Effizientere Bekämpfung der Kriminalität

Bei den Verhandlungen hatte Deutschland sich kritisch zu einer Obergrenze geäußert. Aber in anderen Ländern der Staatengemeinschaft gelten diese bereits. Mit den neuen Regeln sollen die Vorschriften EU-weit umfassend harmonisiert werden. Mögliche Schlupflöcher, die von Kriminellen genutzt werden, um illegale Erlöse zu waschen oder terroristische Aktivitäten über das Finanzsystem zu finanzieren, würden nun geschlossen.

Die neuen Gesetze gäben etwa den Finanzermittlungsstellen – in Deutschland beim Zoll angesiedelt – mehr Befugnisse, um Fälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu analysieren und aufzudecken sowie verdächtige Transaktionen auszusetzen.

Neben Einrichtungen wie Banken und Kasinos müssen dann auch Händler:innen von Luxusgütern und Edelmetallen sowie Anbieter:innen von Krypto-Vermögenswerten ab bestimmten Summen ihre Kund:innen überprüfen. Verdächtige Aktivitäten müssen sie melden. Unter gewissen Bedingungen sollen auch Profifußballvereine und -agenten verpflichtet werden, Transaktionen zu überwachen.

Die neue Einigung zur Bargeldobergrenze muss nun noch von EU-Parlament und -Rat formell angenommen werden. Gelten sollen die Regeln grundsätzlich drei Jahre nach Inkrafttreten.

Häufige Fragen zur Bargeldobergrenze

1. Was ist die Bargeldobergrenze?

Damit sind die maximalen Bargeldzahlungen gemeint, die allgemein erlaubt sind. In Deutschland gibt es derzeit noch keine Höchstgrenze für Bargeld-Zahlungen. Wer Beiträge über 10.000 Euro in bar bezahlen möchte, muss allerdings einen Ausweis vorzeigen. Die Angaben muss der Händler aufzeichnen und aufbewahren. Hintergrund ist der verstärkte Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

2. Was gilt bei Bargeldeinzahlungen bei meiner Bank oder Sparkasse?

Seit dem 8. August 2021 gelten neue Regeln der Finanzaufsicht BaFin. Bei Bargeld-Einzahlungen über 10.000 Euro müssen Banken und Sparkassen von Kund:innen einen sogenannten Herkunftsnachweis verlangen. Eine Obergrenze, wie viel Sie einzahlen dürfen, gibt es vorerst weiterhin nicht. Aber als Kundin oder Kunde müssen Sie einen Nachweis parat haben, wenn Sie mehr als 10.000 Euro auf ein eigenes Konto einzahlen möchten.

Dieser Nachweis kann beispielweise sein:

  • ein aktueller Kontoauszug bzgl. eines Kontos des Kunden bei einer anderen Bank oder Sparkasse, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
  • Quittungen von Barauszahlungen einer anderen Bank oder Sparkasse,
  • ein Sparbuch des Kunden, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
  • Verkaufs- und Rechnungsbelege (z. B. Belege zu einem Auto- oder Edelmetallverkauf),
  • Quittungen über Sortengeschäfte,
  • letztwillige Verfügung, Testament, Erbschein oder ähnliche Erbnachweise,
  • Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen.

Wenn Sie die Bargeldeinzahlung bei einer anderen Bank als ihrer Hausbank tätigen, gelten strengere Regeln. Hier müssen Sie bereits ab einem Betrag von mehr als 2.500 Euro einen Nachweis über die Herkunft erbringen. Bei Geschäftskunden fragt die Bank oder Sparkasse in begründeten Einzelfällen ebenfalls nach einem Herkunftsnachweis.

3. Wie sieht es in anderen EU-Ländern aus?

Es gibt noch keine einheitliche Regelung der Bargeld-Obergrenze in den EU-Mitgliedstaten. Aber: In vielen Ländern gibt es bereits weitaus strengere Bargeldobergrenzen als in Deutschland. In Frankreich liegt die Höchstgrenze der Bargeldauszahlungen beispielsweise für französische Steuerzahler:innen bei 1.000 Euro. Höhere Geldbeträge müssen per Überweisung oder Kreditkarte bezahlt werden. Für Ausländer liegt die Obergrenze hingegen bei 10.000 Euro. In Italien sind Bargeldauszahlungen bis 2.999 Euro ohne Nachweis möglich und in Spanien liegt die Höhe bei nunmehr 2.500 Euro.

4. Mit wie viel Geld darf ich über die Grenze?

Auch für die Mitnahme von Bargeld bei Grenzüberquerungen gibt es Regelungen. Innerhalb der EU müssen Sie auf Nachfrage der Zollkontrolle wahrheitsgemäß Auskunft geben. Allerdings gibt es keine Obergrenzen. Außerhalb der EU sind die Regelungen strenger. Wer mit Bargeld im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr reist, muss den Betrag bei der Zollkontrolle anmelden.

5. Was sagen die Befürworter:innen der Bargeldobergrenze?

Das Bargeld-Limit soll vor allem Terroristen und Kriminellen das Leben schwermachen. Auch die Schwarzarbeit soll so eingedämmt werden. Denn Bargeldzahlungen lassen sich nur schwer nachverfolgen. Weniger Bargeld bedeutet für Staat und Wirtschaft zudem weniger Kosten für die Bereitstellung von Münzen und Scheinen.

6. Was sagen die Gegner:innen?

Dass eine Bargeldobergrenze Terrorismus, Kriminalität oder Schwarzarbeit wirksam eindämmt, bezweifeln viele Expert:innen. Zudem sind einige Händler:innen auf höhere Bargeldzahlungen eingerichtet, wie beispielsweise Autoverkäufer:innen. Datenschützer:innen kritisieren, dass man elektronische Zahlungen grundsätzlich immer zurückverfolgen kann. Daher gilt die Bargeldobergrenze grundsätzlich als eine Einschränkung der Freiheit.

7. Und was sagen die Sparkassen?

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV), der Dachverband der Sparkassen-Finanzgruppe, äußert sich ebenfalls zurückhaltend zur Wirksamkeit von Bargeldobergrenzen im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die tatsächliche Effektivität solcher Maßnahmen sei ungewiss. Der DSGV hebt aber gleichzeitig hervor, dass Sparkassen eine Vielzahl moderner, bargeldloser Zahlungsmethoden bereitstellen – einschließlich Echtzeitüberweisungen, mit denen auch im Falle einer wirksamen Obergrenze höhere Beträge innerhalb weniger Sekunden beglichen werden können.

3 Kommentare

  1. Bargeldobergrenzen haben noch nie zum Eindämmen der Geldwäsche geführt; m. E. ist dieses Vorhaben nur ein weiteres Mosaiksteinchen zur Kontrolle der Bürger. Während der sog. Pandemie gab es weitere Versuche, z. B. die Impfkontrolle, die Personennachverfolgung und die digitale elektronische Patientenakte (ePA), u.v.a.m.

  2. Da ich nicht mit einem Koffer voller Bargeld zu erwarten bin , ist die Obergrenze obsolet , auch bei sofortiger Mietabschlusseinwilligung…die nicht Sache der Sparkasse ist …

  3. Solche Summen kommen wohl eher bei größeren Verkäufen zustande, daher halte ich die Obergrenze für absolut gerechtfertigt.

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